Nachträgliche Umsatzsteuererklärung abgeben

6. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
harryhirsch5
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 8x hilfreich)
Nachträgliche Umsatzsteuererklärung abgeben

Hallo,

ich betreibe einen kleinen Friseursalon, bisher als Kleinunternehmer. Die Steuererklärungen und Berechnungen übernimmt ein „Steuerberater“, der allerdings zur Zeit ein paar Wochen Urlaub macht. Vorausschicken möchte ich noch, dass ich die Buchhaltung sehr vernachlässigt habe, so dass ich erst im Februar 2009 die Steuererklärung 2007 abgegeben habe.
Nun erhielt ich heute Post vom FA, ich solle folgende Unterlagen nachreichen:
Gewerbesteuererklärung
Anlage EÜR
Berichtigte Umsatzsteuererklärung 2007
Umsatzsteuererklärung 2008
Hinweis: Der Umsatz im Vorjahr überstieg 17.500 Euro. Die Regelung nach §19 Abs.1 UStG finden daher keine Anwendung mehr. Die Umsätze unterliegen nunmehr der Regelbesteuerung.

2006 betrugen die Umsätze ca.19000 Euro, 2007 ca. 27000 Euro. Ich habe mich auf den Steuerberater verlassen aber im nach hinein wird doch mit dem Umsatz von 2006 schon klar, dass ich ab 2007 aus der Kleinunternehmerregelung herausfalle?

Was kann oder muss ich nun machen, von den ca. 27 TEuro die 19% herausrechnen und dem FA bezahlen? Kann ich dann auch aus den Aufwendungen für Material, Miete, etc. die Mwst. gegenrechnen und abziehen?

Hätte nicht auch das FA mit der Steuererklärung 2006 schon zur Umsatzsteuervoranmeldung ab 2007 auffordern müssen? Wie kann ich eine Fristverlängerung (Termin ist 20.03.2009) beim FA erwirken?
Darf ich eigentlich als Unternehmer selbst meine Steuererklärung berechnen oder ist ein Steuerberater Pflicht? Was könnte ich gegen den Steuerberater unternehmen, der mich ja offensichtlich falsch beraten hat?

Bin für jede Hilfe dankbar.

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen