Nachmieter und fester Mietvertrag

2. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
Marcella Günther
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachmieter und fester Mietvertrag

Hallo,
wir haben einen festen Mietvertrag der Ende Juli ausläuft. Nun haben wir einen Nachmieter gefunden der ja eigentlich schon Anfang Mai zum 1.05. den neuen Vertrag unterschreiben wollte. Wir waren leichtgläubig und haben uns leider nichts Schriftliches geben lassen außer ein Stück Papier auf dem steht das der Nachmieter "voraussichtlich" am 1.05. der Nachmieter ist. Nun sind wir schon umgezogen, wollten wir ja so schnell wie möglich raus, so das der neue Mieter rechtzeitig einziehen kann. Leider sagt dieser jetzt, er wolle die Wohnung erst von Handwerkern sanieren lassen (Parkett) und danach den Mietvertrag unterschreiben (1.06. laut Aussage).
Nun sitzen wir ganz schön in der Patsche. Was sollen wir tun???
Liebe Grüße, und vielen Dank im Voraus!!!
M. Günther

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrte Frau Günther,

in trockenen Tüchern ist die Stellung eines Nachmieters erst mit Unterschrift unter den MV beim Vermieter. Solange sind Sie zur Fortzahlung verpflichtet.

Direkte (vertragliche) Ansprüche gegen den potentiellen Nachmieter haben Sie von daher nicht, abgesehen von etwaigen Abstandsforderungen. Waren Sie überhaupt zur Stellung eines Nachmieters verpflichtet?

Wenn der NM noch nicht unterschrieben, aber dennoch ernsthaftes Interesse an der Whg. hat, drohen Sie ihm doch einmal damit, sich um einen neuen NM z.B. zum 15. zu bemühen.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#2
 Von 
Marcella Günther
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Können wir den Nachmieter auf privatrechtlicher Basis auf Schadensersatz verklaagen, da wir ja eine mündliche Zusage zum 1.5.2002 hatten und demzufolge ja eine Wohnung mieten mussten???

M. Günther

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#3
 Von 
ThomasK
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 11x hilfreich)

Mir ist nicht ganz klar, ob die Sanierung noch eine Pflicht des Vormieters ist (und der Nachmieter diese Arbeiten natürlich nicht ausgeführt haben möchte, wenn er schon Mieter ist) oder der "Nachmieter" selber die Wohnung verschönern möchte und dann erst Miete zahlen will. Letzteres würde ich, in der Rolle des Vormieters, jedenfalls ablehnen und den Nachmieter erst einen Zugang zur Wohnung ermöglichen, wenn er auch die Miete zahlt. Gegebenenfalls, kann man sich ja auch auf eine Teilung der Miete für 05/02 einigen und dann auch die Wohnungsschlüssel entsprechend früher übergeben.

Viel Erfolg
Thomas

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marcella Günther
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für die Antworten!!!
Nach langem "Hin und Her" haben sich nun alle Seiten gut geeignigt, nachdem ich übrigens dem Nachmieter mit anderen Interessenten für die Wohnung "gedroht" habe. Er unterschreibt den Mietvertrag rückwirkend zum 1.05. und heut ist Wohnungsübergabe/abnahme.
Noch einmal vielen Dank!
Liebe Grüße
M. Günther

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#5
 Von 
Bán
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich habe meinen Mietvertrag zum 31.7.02 fristgerecht gekündigt und geschrieben, dass ich selbst nach einem Nachmieter suche, um Ablöse für Einbauschränke etc. zu erhalten. Der Vermieter sagte erst, dass er wegen Renovierungsvorhaben nicht an einem Nachmieter interessiert sei und selbst die Ablöse zahlen wolle. Nachdem 7 Wochen vergangen sind, bekam ich heute ein Schreiben, dass der Vermieter doch an einem Nachmieter interessiert sei, jedoch mit 70% höherer Miete (was bedeutet: unvermietbar!) und die Ablöse nicht zahlen wolle. Ist das rechtens?
Vielen Dank im voraus und viele Grüße
Enikö Bán

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Bàn,

einen Anspruch auf Gestellung eines Nachmieters durch Sie, der bereit zur Übernahme Ihres Abstandes ist, gibt es nicht.

Hat der Vermieter seine 1. Offerte schriftlich erteilt?

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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