>Nachmieter mit ungültigem Vertrag?
quote:
Unglücksfall, der mich fast obdachlos gemacht hätte
Und jetzt ist es ein Glücksfall, weil ja nur der Nachmieter keine Bleibe hat.
Klasse Einstellung, aber juristisch irrelevant.
Wie liefen denn eigentlich die bisherigen Absprachen so ab? Hast du dich vor Zeugen (z.B. den WG-Mitgliedern) mit dem Vermieter getroffen und habt ihr da übereinstimmend den Eindruck vermittelt, dass ihr euch bezüglich Ende deines Mietverhältnisses einig seid? ODer gibt es sonstige Belege, dass du ausziehen wolltest und der vermieter das so akzeptierte?
Dann hat du damit nämlich einen Mietaufhebungsvertrag geschlossen, das geht auch mündlich und setzt nur übereinstimmende Willenserklärungen voraus.
Klarer Fall von "Ätsch", was natürlich nur eine weitere juritisch irrelevante Nebenbemerkung ist..
Du kannst natürlich auch in diesem Fall einfach wohnen bleiben, das Grundgesetz schützt deine Wohnung und dein Vermieter kann dich dann letztendlich gegen deinen willen nur mit Räumungsverfahren rechtmäßig herausbekommen. Das wird teuer, inzwischen laufen auch noch die zusätzlichen Kosten deines Nachmieters an, ...
Tja, alle diese Kosten hast du natürlich zu ersetzen, da du ja den Mietaufhebungsvertrag geschlossen hast.
von quiddje am 04.07.2012 16:44
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