bei mir möchte ein Mieter ausziehen, weil er im Haus der Eltern eine eigene Whg. ausbaut. Nun ist er der Meinung, dass er nicht extra kündigen muss, da ein anderer Mieter aus meinem Haus seine Whg. beziehen möchte und er somit seiner Meinung nach, einen Nachmieter stellt.
Aus meiner Sicht völliger Blödsinn. Oder ??
Denn der sogenannte Nachmieter müsste seine Wohnung ja auch erst kündigen.
Beides sind unbefristete Mietverträge vor 2001.
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Nachmieter aus dem selben Miethaus ??
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Kündigung für Mieter beträgt 3 Monate.
(nach Gesetzesänderung 2001 / auch wenn der Vertrag alt ist)
Alles andere wäre ein Entgegenkommen Ihrerseits. Und selbstverständlich betrifft die
3monatige Kündigungsfrist auch den "Nachmieter" in Ihrem Haus.
Die leider weit verbreitete Ansicht, der Mieter könne dem Vermieter 3 Nachmieter oder zumindestet einen Geeigneten stellen und habe dann einen Anspruch auf vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses, ist falsch. Der Mieter kann also nicht verlangen, dass der Vermieter ihn vorzeitig aus dem Mietvertrag entläßt, auch dann nicht, wenn er Nachmieter benennt.
Etwas anderers kann dann gelten, wenn das Festhalten am Mietvertrag für den Mieter eine besondere Härte darstellt (Heirat, Schwangerschaft oder ähnliches) oder der Mietvertrag eine Nachmieterklausel enthält.
Sie sollten prüfen, ob der Mietvertrag eine solche Klausel enthält.
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Geben Sie unter Suchfunktionin diesm Forum
einmal " Nachmieter" ein.
Die Sache mit dem Nachmieter ist wirklich ein Märchen.
Aber es ist nicht richtig, dass bei alten Verträgen nur noch das neue Mietrecht (Kündigungsfrist) zählt.
Wenn im alten Vertrag (der vor inkrafttreten des neuen Mietrechts) eine Kündigungsfrist von 6 Monaten steht, dann ist die auch weiterhin gültig. Nur wenn dort steht ... gesetzliche Kündigunsfrist ... dann gelten die 3 Monate.
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