Nachmieter Küche verkaufen Kaufvertrag

7. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
Shabby
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 43x hilfreich)
Nachmieter Küche verkaufen Kaufvertrag

Hallo zusammen,

meine Freundin und ich wollen zusammen ziehen. Sie hat eine
Einbauküche die Sie gerne den Nachmieter hinterlassen möchte.
Wir wollen dazu einen Kaufvertrag erstellen nur Wissen wir nicht wie wir Ihn am besten schreiben sollen damit wir auf der sicheren Seite sind falls der Nachmieter nicht zahlen sollte.
Ich habe einen Vertrag gefunden den ich ein wenig abgeändert verwenden würde. Was haltet Ihr davon oder habt Ihr vielleicht einen rechtlich sichere und bessere Vorlage für sowas?

Ich wweiß nicht ob ich im Richtigen Forum bin und dieser Thread eher ins Kaufrecht passt. Bitte verzeiht mir dies falls es so ist :-)





Kaufvertrag
über eine gebrauchte Einbauküche



Herr/Frau .............................................. verkauft Herrn/Frau .............................................. (Käufer) eine gebrauchte Einbauküche mit Kochinsel und folgenden Geräten: Miele Herd, Miele Backofen & Bosch Spülmaschine. Die Küche ist in der Mietwohnung 2 OG. (Straße u. Hausnummer, PLZ Stadt) eingebaut und geht nach Auszug der Familie (Name) in das Eigentum des Käufers über.

Weitere Geräte: ( ) .............................................. ( ) .............................................. ( ) ..............................................




Kaufpreis: .......................... € in Worten: .............................................................................. €

( ) Anzahlung von .......................... € am .......................... dankend erhalten.



Der Auszug des Verkäufers findet spätestens am xx.xx.xxxx statt. Sollte der Auszug früher erfolgen, so wird der Käufer vom Verkäufer rechtzeitig informiert. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Einbauküche Eigentum des Verkäufers. Bei Nichtabnahme wird eine Aufwandsentschädigung i.H.v. 15 % des Kaufpreises fällig. Die Küche wird unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft.




Deine Stadt, den ...............................




.............................................. ..............................................
Unterschrift Verkäufer Unterschrift Käufer


Gruß Max

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ihr seit Euch aber schon im Klaren darüber, dass der Nachmieter die Küche nicht nehmen muss, oder ??

Dann müsstet Ihr diese nämlich entfernen.

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#2
 Von 
Shabby
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 43x hilfreich)

Der Nachmieter möchte die Küche ja haben. Hab ich wohl vergessen zu erwähnen :-) Das hat er zugesagt. Morgen will er sich die Küche nocheinmal anschauen und die Ablöse klären. Wir wollen uns durch den Vertrag absichern falls er der Meinung ist das Geld nicht zu bezahlen.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Dann dürfte Euer Entwurf ok sein.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ich würde noch die Seriennummern der Geräte mitaufnehmen.



Den Satz

quote:
Die Küche wird unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft.

würde ich ersetzen durch:
Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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