Hallo
ich hab schon 25 Seiten des Forum durchsucht aber keine passende antwort gefunden.
Meine Mutter ist im November mit 83 verstorben.Meine Schwester ist laut Testament Alleinerbe für alles.
Ich beantrage also Pflichtteil bei meiner Schwester. Sie übergibt mir ein Nachlassverzeichniss das zum Lachen ist.
der Hausrat ist nichts Wert, Schmuck ohne Wertangabe bekam die Enkeltochter geschenkt und unter Schenkungen finden sich ein paar gesponserte Reisen zum regelmäßigen Hochzeitstag über die letzten 5 Jahre.
Aber:
Meine Schwester verfügte seit 10 jahren über eine Kontoverfügung und hat alles für Mutter geregelt.
Mutter war kein Pflegefall, aber es war halt so.
Da meine Mutter eine sehr hohe Rente bezog, konnte meine Schwester über das Geld nach belieben verfügen.
Ob Anzahlung fürs neue Auto, auch für die Enkelkinder (2) usw.
Mutters Rente war das " Dritte Gehalt " für meine Schwester.
Über 10 jahre gerechnet sind das etwa 100.000€ gewesen!
Beweisen kann ich garnichts, Kontoauszüge existieren nach Angabe meiner Schwester nicht mehr und außerdem " Sei es von Mutter so gewollt gewesen "
Was ist mit meinen Pflichtteil?
Die Wohnung ist aufgelöst, Möbel hat meine Schwester und Kinder übernommen.
Konto ist noch vorhanden. Der Kontoauszug ist 4 Wochen nach dem Tod meiner Mutter erstellt.
Jetzt hat meine Schwester mir einen Betrag von 4500€ angeboten und ich soll auf alles weitere verichten.
Was soll ich machen?
Den Spatz in der Hand oder die Taube auf dem Dach?
Ich kann nichts nachweisen, aber ich und meine Schwester kennen die Wahrheit!
Was sollte ich machen????????????
Danke für eine Antwort
p.
-----------------
""
Nachlassverzeichniss anfechten ?
20. Januar 2010
Thema abonnieren
Frage vom 20. Januar 2010 | 19:52
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 2x hilfreich)
Nachlassverzeichniss anfechten ?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 23. Januar 2010 | 18:19
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 2x hilfreich)
Schade ne kurze Antwort häts ja auch getan
mfg peter
-----------------
""
#2
Antwort vom 23. Januar 2010 | 18:37
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 4x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
Schon
267.046
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
10 Antworten
-
37 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten