Nachlassgläubiger (Bank) droht Erbe mit Schufa-Eintrag

24. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ricky501
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 13x hilfreich)
Nachlassgläubiger (Bank) droht Erbe mit Schufa-Eintrag

Hallo,

Im vorliegenden Fall wurde die Erbschaft stillschweigend nicht ausgeschlagen, da ich nicht von einer Verschuldung, als auch von einem vorhandenen Nachlass der Mutter ausging. Frist für Ausschlagung und nachträglicher Anfechtung ist inzwischen verstrichen, sodass wahrscheinlich nur die Dürftigkeitseinrede (§ 1990 BGB ) in Frage kommen wird.

Zum Todeszeitpunkt (31.01.2017) befanden sich auf dem Konto der Mutter 1.100 Euro. Diese 1.100 Euro wurden einen Tag nach dem Tod dem Bestatter überwiesen, da dieser einen Vorschuss auf die Bestattungskosten verlangte. Daraufhin wurde das Konto von mir als Bevollmächtigter über den Tod hinaus schriftlich bei der Bank gekündigt.

3 Tage später erhielt ich die Nachricht von der Bank, dass die Bank zunächst eine Sterbeurkunde benötigt. Die Sterburkunde wurde ein paar Tage später nachgereicht. Nach 3 Tagen erhielt ich dann die Nachricht der Bank, dass das Konto zunächst nicht aufgelöst werden kann, da es sich mit 1.100 Euro im Minus befindet. Die Bank würde das Konto bis zum Ausgleich der Saldos auf Nachlass setzen.

Auf Nachfrage, weshalb das Konto im Minus wäre, wurde mir mitgeteilt, dass das Guthaben am Todestag aus einer Renten- und Witwenrentenzahlung und aus einer Pflegegeldzahlung herrührt, die jedoch von der Renten- und Pflegekasse zurückgefordert wurde.

Das am Todestag befindliche Guthaben beruhte demzufolge aus Zahlungen die bereits für den Folgemonat Februar angedacht waren. Dies war mir nicht bewusst.

Nach Abklärung dieses Sachverhalts kontaktierte ich die Bank schriftlich und bot der Bank zunächst den Ausgleich in Form einer Ratenzahlung von mtl. 100 Euro an.

Die Bank ging jedoch schriftlich bis heute nicht auf den Ratenzahlungsvorschlag ein. Die Bank setze das Konto lediglich auf den Status "Nachlasskonto". Als Kontoinhaber ist weiterhin meine Mutter aufgeführt.

Anfang März erhielt ich dann von der Bank eine Art Kontoauszug in dem jedoch nur eine Mitteilung aufgeführt ist. Und zwar wie folgt:

"Mitteilung: Vertragsinformation über eingeräumte Überziehungsmöglichkeit

Der Vertrag zwischen Kreditnehmer und Bank hat folgenden Inhalt:

Die Bank stellt dem Kreditnehmer einen Kredit in laufender Rechnung auf Konto XY zur Verfügung. Der Nettodarlehensbetrag des Kredits beträgt 1.152,98 Euro. Er wird bis zum 31.03.2017 zur Verfügung gestellt und endet nach einer vereinbarten Laufzeit am 31.03.2017. Der Sollzins beträgt 8% p.a. und ist veränderlich...."

Diese Mitteilung bekomme ich nun jeden Monat, jeweils angepasst zum 30.04., 31.05., 30.06., usw.

Nun habe ich zu keinem Zeitpunkt einen Kreditvertrag abgeschlossen, sondern lediglich einen Ratenzahlungsvorschlag unterbreitet, der nie beantwortet wurde. Schon gar nicht habe ich den oben beschriebenen Konditionen zugestimmt. Ich habe nicht unterschrieben und habe bis heute nicht ein von der Bank unterzeichnetes Dokument erhalten. Nur diese Mitteilung in Form eines Kontoauszuges.

Nachdem mir nun die Überschuldung, auch durch 3 weitere nachträgliche Gläubiger bewusst wurde, habe ich nach einer einzigen Rate, die Ratenzahlung eingestellt, weil ich zunächst die Dürftigkeitseinrede gegenüber den Gläubigern prüfen muss.

Ungeachtet dessen, erhielt ich nun eine weiter Mitteilung, eine so genannte Mitteilung dritte Mahnstufe mit der Drohung wonach die Bank berechtigt ist, nicht vertragsgemäße Abwicklungen von fälligen Forderungen an die Schufa zu melden, soweit der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat, die vorstehend genannte Forderung nicht ausgeglichen wird, etc.

Übrigens, diese letzte Mitteilung der dritten Mahnstufe, ist am 22.08.2017 ausgestellt. Hier werde ich aufgefordert den Rückstand binnen 7 Tage gerechnet ab dem 17.08.2017 zu begleichen. Das Schreiben wurde heute am 24.08.2017 per Post zugestellt. Wie soll das grundsätzlich funktionieren?

Kann mir jemand weiterhelfen, ob die Bank hier korrekt vorgeht? Und wenn nein, wie ich hier nun vorgehen kann?

Kann ich hier auch die Dürftigkeitseinrede vortragen?

Danke im Voraus für Hilfestellungen.


Noch als Nachtrag:
Die Mitteilungen der Bank sind alle adressiert an meine Mutter, jedoch an meine Adresse mit meinem Namen als c/o. Als Kontoinhaber ist meine Mutter aufgeführt.

-- Editier von Ricky501 am 24.08.2017 23:09

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Ricky501):
Diese 1.100 Euro wurden einen Tag nach dem Tod dem Bestatter überwiesen, da dieser einen Vorschuss auf die Bestattungskosten verlangte.


Wer hat die Überweisung verfügt?

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Warum zahlst Du nicht die Raten wie von Dir selbst vorgeschlagen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ricky501
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Ricky501):
Diese 1.100 Euro wurden einen Tag nach dem Tod dem Bestatter überwiesen, da dieser einen Vorschuss auf die Bestattungskosten verlangte.


Wer hat die Überweisung verfügt?

Berry


Die Überweisung wurde von mir als Bevollmächtigter des Kontos getätigt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ricky501
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von hh):
Warum zahlst Du nicht die Raten wie von Dir selbst vorgeschlagen?

Weil zum Zeitpunkt des Ratenzahlungsvorschlages ich davon ausging, die Bank wäre die einzigen Verbindlichkeiten.
Da aber noch 3 weitere Nachlassgläubiger aufgetreten sind, ist nun der verschuldete Nachlass nicht mehr von mir zu bewerkstelligen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ricky501
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 13x hilfreich)

Jetzt noch mal konkret zur Schufa Androhung.

Habe eben kurz mal mit der Schufa telefoniert. Die sind aber immer mega kurz angebunden und versuchen irgendwie einem abzuwimmeln.

Die Dame meinte, dass die Bank berechtigt wäre Schufa Einträge zu erlassen, wenn ein Konto eines Erblassers sich im Minus befindet und der Rückstand mindestens 2 x angemahnt wurde. Der Erbe würde den bestehenden Kontovertrag erben. Folglich wäre ich nun als Erbe der Kontoinhaber.

Im vorliegenden Fall bin ich aber eigentlich nur einer von vier Erben. Wenn die Auskunft der Schufa richtig wäre, müssten doch die anderen Erben auch einen Schufa Eintrag erhalten. Nun hält sich die Bank erst mal nur an mich, weil ich der Bevollmächtigte war und die nur mich kennen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ricky501
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Und warum macht man zwei treads auf:
http://www.123recht.net/Bank-droht-mit-Schufa-obwohl-offiziell-kein-Vertrag-abgeschlossen-wurde-__f525060.html

Weil nicht klar ist, ob das nun eine Erbschaftssache (Erbschaft-Forum) oder eine reine Zivilsache (Bankrecht-Forum) ist.

Fachkundige Bankleute kennen sich evtl nicht mit Erbrecht so gut aus und schauen folglich nicht in das Erbschaft Forum rein.
Oder umgekehrt. Jemand der sich gut mit Erbschaftsangelegenheiten auskennt, schaut eventuell nicht unbedingt in das Bankrecht-Forum rein.

Zudem bezieht sich im Erbschaft Forum die Frage, ob die Banksache überhaupt eine Erbschaftsangelegenheit darstellt und ob ggf. eine Dürftigkeitseinrede in Frage kommen könnte.

Im andern Thread geht es um die Frage, ob die Bank sich korrekt verhällt.

-- Editiert von Ricky501 am 25.08.2017 11:28

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
]Nun hält sich die Bank erst mal nur an mich, weil ich der Bevollmächtigte war und die nur mich kennen.

Das ist korrekt. Jeder Erbe haftet gesamtschuldnerisch für die Schulden. Der Gläubiger kann sich "aussuchen", bei wem er die Forderung(en) geltend macht. Der Erbe kann/muss dies dann anteilig bei den weiteren Miterben einfordern.

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