Nachlassgericht u Testament

13. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Inso
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 4x hilfreich)
Nachlassgericht u Testament

Hallo, am 23.10.2014 ist leider meine Mama verstorben! Gestern Hat mein halbbruder ( selbe Mutter ) ein Schreiben vom Nachlassgericht zum ausfüllen bekommen-warum bekommt nur er das-was ist wenn er Geschwister nicht mit angiebt? Es wird gefragt ob ein Testament vorhanden ist, wir wissen das eines bei einer Anwältin sein soll, haben aber keinen Namen der Anwältin-er will jetzt angeben das kein Testament vorhanden ist-wie geht das Nachlassgericht dann vor? Meine Mutter hat eine Eigentumswohnung-er hat gestern gemeint er möchte die Wohnung gern haben da er sich von seiner FRau getrennt hat und derzeit nur ein Zimmer in seiner Firma bewohnt, in die Wohnung der Mutter möchte er mit seiner Freundin( eine Thai ) einziehen, er hat mir aber gestern auch mitgeteilt das er mich nicht auszahlen könne da er für seine Ehefrau ( er war 38 jahre Verheiratet und seine Frau hat nie gearbeitet ) aufkommen muss und sich weder eine zweite Wohnung noch ein Darlehn leisten kann und selbst kein Geld hat. Er ist 60 Jahre alt und arbeitet seit seinem 18 Lebensjahr in der gleichen Firma-bekommt er da noch 60.000 von einer Bank das er mich auszahlen kann? Ihm wäre am liebsten ich würde auf alles verzichten da ich schon eine Eigentumswohnung habe und ja auch Finanziell nicht schlecht da stehe-ich bin 49.Wer kann mir einen Tip geben-bin absolut hilflos auf diesem Gebiet und da ich noch in Trauer bin habe ich auch nicht viel lust über das Erbe meiner Mutter nachzudenken! Danke

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Gehen Sie zum Nachlassgericht und beantragen Sie einen
"gemeinsamen Erbschein".
Gehen Sie davon aus, dass kein Testament bei der Anwältin
hinterlegt wurde. Wenn überhaupt, wird das Testament
beim Nachlassgericht in Verwahrung genommen.
Sie bilden mit Ihrem Bruder eine Erbengemeinschaft.
Sie können nur gemeinsam über die Verwendung der Wohnung bestimmen.
Es liegt an Ihnen, ob Sie Ihren Anteil an den Bruder verkaufen.Zum Verzicht haben Sie keine Veranlassung.
Wenn Ihr Bruder Sie nicht auszahlen kann, sollten Sie über einen Verkauf nachdenken.
Stellt er sich quer, können Sie bei Gericht auf Auflösung
der Eigentümergemeinschaft klagen. Dann wird die Wohnung versteigert. Allerdings ist das der schlechtere Weg.
Zunächst sollten Sie sich aber einen Grundbuchauszug besorgen. Daraus ist ersichtlich, ob noch Hypotheken
abzulösen sind. Ist die Wohnung schuldenfrei, kann er
für die Auszahlung an Sie eine Hypothek aufnehmen.
Die Wohnung dient dann der Bank als Sicherheit.

-- Editiert xxsirodxx am 13.11.2014 16:02

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