
Wissen Sie nicht sicher, ob Ihr Nachlass überschuldet ist oder nicht und wollen Sie dennoch nicht ausschlagen, da Ihnen so eventuell doch ein Profit entgehen könnte, haben Sie das Recht der Nachlassbeschränkung. Der Nachlass steht dann eigenständig neben Ihrem sonstigen Privatvermögen, so dass Sie für Schulden aus dem Nachlass auch nur mit der Nachlassmasse haften. Ihr sonstiges Vermögen bleibt unberührt, auch wenn der Nachlass aufgezehrt ist.
Zusätzlich kann die Nachlassverwaltung beantragt werden. Dann verwaltet ein Nachlasspfleger den Nachlass solange, bis die Unsicherheit bezüglich einer Überschuldung aus der Welt ist.

