Nachforschungskosten d.StBer /Bankservice

28. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
nosp52
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)
Nachforschungskosten d.StBer /Bankservice

Sachverhalt:

Das Finanzamt korrigiert die vom StBer eingereichte StErklärung um rund 300 € und kündigt eine um diesen Betrag reduzierte, berechnete St-Rückerstattung an.
FA behauptet , die Erträge aus Kapitalvermögen (Erträgnisaufstellung der Bank) seien nicht korrekt und um den genannten Betrag zu niedrig gewesen. FA hätte sich mit Blick in die Bank-DB davon überzeugt (tel.Info an St.Ber.) dass die Aufrechnung gegen den Freistellungsbetrag zu niedrig gewesen sei.
StBer erhebt vorsorglich Widerspruch und versucht nun von der Bank eine Erklärung f.d. unkorrekte Erträgnisaufstellung zu bekommen. Er fordert Belege bzw. eine Erklärung, wieso das FA eine Diskrepanz zw. ausgehändigter ErtrAufst. und den Daten bei der Bank feststellen konnte.Der Bank wurde der Betrag durchgegeben,mit Blick in die DB durch eine Fachkraft,wäre sofort klar gewesen,dass der Betragt mit einer anderen Position verrechnet worde war.
Diese Fragestellung beansprucht jedoch ein halbes Jahr, denn
die kundenbetreuenden Ansprechpartner der Bank,auch vom Kunden öfters aufgefordert/erinnert dem StBer die benötigten Belege/Infos zur Verfügung zu stellen,kümmerten sich nicht um die Angelegenheit bzw. schalteten keinen Spezialisten der Bank ein. Der StBer weist seinen Klienten darauf hin,dass trotz Bemühungen im Dutzend, Telefonaten,Faxen von seiten des Kundenbetreuers der Bank keine Antwort kommt.
Der Bankkunde fragt sich in der Zentrale der Bank zum zuständigen Bereichsdirektor (des regionalen Investment-Centers der Bank)
durch, übermittelt diesem die schriftl Schilderung des StBer zur Nichtauskunft der Bank und innerhalb von 4 Stunden liefert ein Prokurist aus diesem Bereich den Beleg und die Erklärung, wo dieser Vorgang in der Erträgnisaufstellung verrechnet worden ist.
Dem steuerpfl. Kunden ist also zu Unrecht vom FA die Rückerstattung gekürzt worden.
Kommentar der Bank (Prok.) heute: Wenn der Finanzbeamte nicht zu bequem gewesen waere, bei der Bank bzw. im Internet nach den Ertragsbesonderheiten des Fondspapiers zu fragen, hätte für die Klärung der Sache kein StBer eingeschaltet werden müssen.
Der StBer präsentiert mir nun eine Rechnung für seine Bemühungen in der Sache:
180 € brutto, davon ca. 70 € f.d. Kommunikation mit dem FA und die fachliche Aufklärung des Finanzbeamten und ca. 110 € für die ein halbes Jahr dauernden ,erfolglosen Bemühungen von der Bank Infos oder Belege zu bekommen.
Die Bank vertritt nun die Ansicht, keine Kosten übernehmen zu müssen, da das FA einen Fehler gemacht habe. Ich vertrete die Meinung , dass zwei Drittel dieser Rechnung,110 € nur entstanden sind, weil die Bank durch fehlenden Service, den StBer über die Maßen in der Verfolgung dieser Sache beschäftigt hat.
Ich habe meine Argumente bzgl. der eklatanten Versäumnisse im Telefonat mit dem Prokuristen der Bank nochmals energisch wiederholt. Er will noch mal zurückrufen. Vor 5 Min.Antwort: Bank sieht keine Veranlassung für Kostenersatzforderungen Dritter /StBer aufzukommen. "Es tut ihr leid, dass es sich so entwickelt hat. Das FA ist schuld !!" Sie hätten sich vielleicht früher zur Leitung durchfragen müssen, dann hätte ihr StBer nicht diesen Aufwand gehabt "

An welchen Fachanwalt müsste ich mich in der Sache wenden?
Wie sieht es mit den Erfolgsaussichten einer Klage gegen das FA wg. Erstattung der 70€
StBer-Honorar bzw. einer Klage gegen die Bank wg. Erstattung der StBer Nachforschungskosten von 110 € aus.

Gibt es Teilnehmer, die schon in einer ähnlichen Situation waren ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nosp52
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)


Es ist einfach deprimierend.

Es ist mein zweiter Beitrag im Forum. Eigentlich eine alltägliche Situation,die beschrieben wurde.
Eine Behörde verursacht mit ihrer Aktion kosten. Der geschädigte Bürger soll
nun 180 € Gebühren an den StBer berappen um dessen Dienste zu bezahlen,
dass dieser dem FA-Sachbearbeiter nachgewiesen hat, 360€ zu unrecht abgezogen hat, weil der Ertrag korrekt, aber nicht sichtbar in der Erträgnisaufstellung verrechnet war.
Bleibt die Frage: Warum hat sich das FA nicht vor der Kürzung der Erstattung
mit dem StBer kurzgeschlossen und einen klärenden Beleg verlangt ?
Oder hjätte der StBer vorher einschätzen müssen, dass Erklärungsbedarf entstehen könnte.
Ist die Nachbesserung des StBer eher noch als Service zu werten, der mit der Unvollständigkeit der urspr,St.Erklärung zu tun hat ?

Warum antwortet niemand ? Dafür ist doch das Forum da ,oder ?
Die Frage ist seit drei Tagen offen .

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#2
 Von 
guest-12330.03.2009 21:13:32
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 68x hilfreich)

Entweder zu kompliziert bzw. logisch nicht stringent, relativ undurchsichtig, dargestellt oder weil einfach keiner Bock hat sich ewig langes Geschwafel durchzulesen geschweige denn darauf zu antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nosp52
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

Diese inhaltlich sehr wertvolle und hilfreiche Anwort kommt in die entsprechende Mappe.

Danke, lieber Zeitgenosse. Menschen wie Du, machen diese Welt so lebenswert.

Danke, dass es Dich gibt, Hobbe,dann kann sich jeder daran orientieren, wie er nicht sein möchte.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 789x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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