Nachforderung von Unterhalt durch Neuberechnung

11. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Balindys
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 4x hilfreich)
Nachforderung von Unterhalt durch Neuberechnung

Nehmen wir an, eine Kindesmutter würde Leistungen durch das SGB II beziehen und die zuständige Behörde hätte dem Kindesvater jahrelang lediglich den Mindestunterhalt für das Kind berechnet. Nehmen wir weiterhin an, die KM hätte aber seit dem Geburtsjahr des Kindes einen dynamischen Titel über 121%. Dadurch hätte sich ergeben, dass der KV (ohne Lohneinbußen, eher teilweise Erhöhungen) jahrelang zu wenig UH gezahlt hätte.

Könnte man in diesem Fall den UH der letzten Jahre (anwaltlich) neuberechnen (lassen) und die Differenz zur betitelten Summe nachfordern?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

da gibt es ja nichts neu zu berechnen.

Der KV hat 100% geleistet, hätte aber 121% leisten müssen. Daher sind in den letzten Jahren Schulden aufgelaufen.

Diese Differenz könnte, zumindest für die letzten 3 Jahre, sofort vollstreckt werden.

LG nero

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