Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Arbeitsrecht » 

Nachforderung von Lohn/Gehalt für Zeitarbeiter möglich

Von Rechtsanwältin Simone Sperling
16.12.2010 | Ratgeber - Arbeitsrecht | 1219 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Leiharbeit


Auf Grund der Regelung § 9 Nr. 2 AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) haben Leiharbeitnehmer bzw. Zeitarbeiter während der Zeit ihrer Überlassung an einen Entleiher Anspruch auf die dort geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen. Von dem gesetzlich normierten Gleichbehandlungsgebot kann zu Lasten der Leiharbeitnehmer bzw. Zeitarbeiter lediglich durch einen Tarifvertrag oder auf Grund vertraglicher Bezugnahme auf einen Tarifvertrag abgewichen werden.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwältin
Simone Sperling
Dresden
245 Bewertungen
Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht
 Pers. Direktanfrage 

Seit dem Jahr 2002 hat sich die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) zur Aufgabe gestellt, mit Arbeitgebern aus der Zeitarbeitsbranche bzw. Arbeitnehmerüberlassungsbranche Tarifverträge abzuschließen.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG Beschl. v. 14. 12. 2010 – 1 ABR 19/10) hat am 14.12.2010 entschieden, dass die CGZP keine wirksamen Tarifverträge abschließen kann, da die CGZP keine Spitzenorganisation nach § 2 III TVG darstellt.

Für Arbeitnehmer die unter den Bedingungen eines Tarifvertrages der CGZP beschäftigt waren, könnten sich daher Gehaltsnachzahlungen ergeben, sofern die Arbeitnehmer bei der Entleihfirma ein höheres Gehalt bei gleicher Arbeit erzielt haben. Allerdings müssen hierbei Verjährungsfristen und evtl. Ausschlussfristen beachtet werden. Evtl. bestehende Ansprüche bis zum 31.12.2006 sind wohl bereits verjährt. Ansprüche aus dem Jahr 2007 verjähren zum 31.12.2010. Daher sollte zur Vermeidung der Verjährung bis zum 31.12.2010 beim zuständigen Arbeitsgericht Klage oder zumindest ein Prozesskostenhilfeantrag eingereicht werden.

Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97920
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?