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Nachforderung eines Differenzbetrags beim Kauf

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Nachforderung eines Differenzbetrags beim Kauf

Guten Morgen.
Bei einem Händler habe ich Ware gekauft. Ein Teil der Ware mußte per Katalog geordert werden. Nachdem mich der Verkäufer über den Preis informiert hat, habe ich dem Preis zugestimmt und beides, vorhandene wie auch georderte Ware bezahlt. Nach einigen Tage wurde ich über den Eingang der georderten Ware beim Händler informiert, ging hin und bekam die Ware vom Inhaber (nicht vom Verkäufer) ausgehändigt, bezahlt war sie ja schon. Einige Stunden später beim Bummel durch die Stadt ging ich zufällig wieder an besagtem Geschäft vorbei, war schon etwas entfernt, als der Inhaber hinter mir her lief und rief, ich möge stehen bleiben. Vollkommen irritiert blieb ich stehen. Der Inhaber setzte mich darüber in Kenntnis, daß man mir zu wenig für die georderte Ware berechnet habe. Ich sagte ihm, daß ich den Preis gezahlt habe, den der Verkäufer mir in Rechnung stellte, was dem Preis entsprach, den er aus dem Katalog genommen habe.
Einige Tage später bekomme ich einen Anruf des Geschäfts. Da ich in der Nähe war, bin ich hingegangen. Der Inhaber war da und unterrichtete mich, daß der Verkäufer mich angerufen habe, da er sich im Preis vertan habe. Ich frug, ob das jetzt bedeute, daß man die Differenz von mir haben wolle, was der Inhaber bejahte.

Ich habe die Differenz bezahlt, da ich nicht wußte, ob ich im Recht bin. Dort einkaufen werde ich nicht mehr, da ich enttäuscht bin. Ich habe in den letzten 3 Monaten fast 1500 Euro in dem Laden gelassen und die von mir geforderte Differenz der Ware betrug 20 Euro. Nichtsdestotrotz würde ich gerne wissen, wie es rechtlich ist. War es korrekt, im Nachhinein an mich heranzutreten und den Betrag nachzufordern (von der Art und Weise mal ganz abgesehen.... )?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten!

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von noirdesir am 12.07.2011 06:23
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Nachforderung eines Differenzbetrags beim Kauf
Du hättest natürlich nicht zahlen müssen. Die Firma hat Dir ein Angebot gemacht, Du hast es angenommen, fertig ist der Kaufvertrag. Auf irgend einen "Irrtum" kann sich die Firma ja gerne vor Gericht berufen und dann darauf freuen, vom Richter ausgelacht zu werden.

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von Tommok am 12.07.2011 09:42
Status: Legende (466 Beiträge)
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>Nachforderung eines Differenzbetrags beim Kauf
Hallo Tommok!
Erstmal Danke für die Antwort!
In anderen Fällen, so habe ich im Rahmen der Recherchen dieses Falles im Netz gelesen, daß wenn Ware falsch niedrig ausgezeichnet ist und dies an der Kasse auffällt, man den höheren Preis bezahlen muß, wenn man die Ware habe möchte, also ging ich davon aus, daß der hier von mir geschilderte Fall nicht ganz so eindeutig sei.

Falls es wirklich so ist, daß ich nicht hätte zahlen müssen, ist dies ein zusätzlicher Grund, dort keine Ware mehr zu kaufen. ;-)



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von noirdesir am 12.07.2011 09:53
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Nachforderung eines Differenzbetrags beim Kauf
quote:
daß wenn Ware falsch niedrig ausgezeichnet ist und dies an der Kasse auffällt, man den höheren Preis bezahlen muß, wenn man die Ware habe möchte

Ja, weil das Preisschild nur eine invitatio ad offerendum (Einladung, ein Angebot abzugeben) ist. Dann macht der Kunde an der Kasse das Angebot ("nehme ich zu 15 EUR") und der Verkäufer nimmt das an ("OK") oder lehnt es ab ("ne, das ist falsch ausgezeichnet, das kostet 25 EUR").

In deinem Fall ist aber schon ein Kaufvertrag zustande gekommen.

quote:
was dem Preis entsprach, den er aus dem Katalog genommen habe

Dann liegt ein sogenannter Kalkulationsirrtum vor, der (da dem K nicht transparent) nicht zur Anfechtung berechtigt.

Anders: der VK sagt "hier im Katalog steht 5 EUR pro Stück, mal 13 Stück, das macht 55 EUR" (statt "65"). Dann wäre dem K die Kalkulation offengelegt, sodaß ein Kalkulationsirrtum anfechtbar wäre.


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von Snoop Pooper Scoop am 12.07.2011 14:02
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