Nachehelicherunterhalt weil sie schwanger vom Neuen?

27. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
levsk280
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)
Nachehelicherunterhalt weil sie schwanger vom Neuen?

Ich brauche Hilfe....
Meine Scheidung steht kurz bevor. Nun will sie Nachehelichen Unterhalt von mir da sie von ihrem neuen Freund schwanger ist. Geht das überhaupt? Sie bekam Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt. Das Kind ist über 3 Jahre. Sie ist Lehrerin und war auch arbeiten. Also es kam genug Geld ins Haus. Nun will sie Nachehelichenunterhalt da sie ja nach der Scheidung sonst nur noch Elterngeld 1800€ bekommen würde. Ist das rechtens? Ich kann doch nichts dafür dass sie von jemand anderem schwanger ist? Soll ich dafür bezahlen? Sie erzählte mir nun auch, dass ihr Freund bei ihr eingezogen ist.
Was kann ich machen?
Gibt es Urteile hierzu?

Hilfe und Danke
S.

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Da Du mitten im Scheidungskrieg bist, denke ich mal, Dein Anwalt hat Dich beraten? Wie ist denn genau der Antrag bei Gericht? Wie lange wart Ihr verheiratet? Ehe von langer Dauer? Was ist sonst noch streitig (möglicherweise die Forderung nach Nachehelichenunterhalt ein Druckmittel?). Wer ist anwaltlich vertreten? Beide?

wirdwerden

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#2
 Von 
levsk280
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Wir haben jeder einen Anwalt aber nur zum Thema Scheidung und Thema Trennungsunterhalt. Das wäre ja eine neues Thema was wieder Geld kostet, deshlab melde ich mich hier....Um ein Gefühl dafür zu bekommen was da auf mich zukommt. Wir haben uns nach 3 Jahren Ehe getrennt....

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#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4246 Beiträge, 2421x hilfreich)

Du hast hier ein ganz anderes Problem: Wenn sie während der Ehezeit schwanger geworden ist, gilt das Kind erst mal rechtlich als deines. Der Vater des Kindes ist der Mutter bereits ein paar Wochen vor der Geburt bis drei Jahre nach der Geburt unterhaltspflichtig, und zwar muss er das aufstocken, was sie durch die Entbindung und die nachfolgende Betreuung weniger bekommt.
Mit anderen Worten: der Vater des noch ungeborenen Kindes ist dafür zuständig, das Elterngeld auf das bisherige Nettoeinkommend er Mutter aufzustocken. Au0ßerdem ist er natürlich für den Unterhalt des Kindes zuständig.
Und der Knackpunkt dran: es geht um den rechtlichen Vater, nicht den biologischen.

So gesehen ist die Forderung deiner Ex gerechtfertigt. Da du die Vaterschaft erst nach der Entbindung anfechten kannst, wirst du erst mal zahlen müssen, wenn sie und der biologische Kindsvater das so wollen. Nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung (die auch wieder Geld kostet) kannst du den bis dahin geleisteten Unterhalt natürlich vom rechtlichen Kindsvater zurück verlangen, sobald dieser feststeht. Die Kosten der Vaterschaftsanfechtung eventuell auch, da bin ich mir gerade nicht so sicher.

Also solltest du deine zukünftige Ex mal darauf aufmerksam machen, dass ihr und ihrem Neuen ein paar unschöne Klagen ins Haus stehen, wenn sie nicht mal in die Hufe kommen und die uneheliche Vaterschaft möglichst bald anerkennen lassen (das Jungendamt hilft dabei kostengünstig). Speziell der Neue sollte schon mal anfangen, zu sparen...




-- Editiert von quiddje am 27.09.2016 10:35

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#4
 Von 
levsk280
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für Deine Antwort.
Ich dachte ich wäre nicht mehr automatisch der Vater wenn das Kind nach der Scheidung geboren wird!?
Ich werde mich beim Jugendamt schlau machen. gesagt hat sie mir, dass er das Kind anerkennen wird.
Aber im Grunde hab ich jetzt verstanden, dass der neue Verusacher ihr Unterhaltspflichtig ist und nicht ich....wenn das dann auch vor Gesetzt sein Kind ist.
Das beruhigt mich schon mal

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#5
 Von 
levsk280
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Hatte hierzu das gefunden....

§ 1592
Vaterschaft
.

Vater eines Kindes ist der Mann,

1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder


Also wenn alles gut geht ist die Scheidung rechtskräftig wenn das Kind geboren wird....

Also kein Anspruch gegen mich???

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von levsk280):
Nun will sie Nachehelichenunterhalt da sie ja nach der Scheidung sonst nur noch Elterngeld 1800€ bekommen würde.


Sagt sie oder gibt es schon ein Schreiben des Anwalts?
Würde auf Betreuungsunterhalt (1615l BGB) verweisen (lassen) und bis dahin die Scheidung weiter verfolgen.

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#7
 Von 
levsk280
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Nein bisher hat sie es nur mündlich angekündigt.
die Scheidung soll am Freitag sein....

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Wenn Ihr Euch einig seid, dass das Kind nicht von Dir abstammt, dann können der biologische Vater, Du und die werdende Mutter gatis beim Jugendamt eine Erklärung abgeben hinsichtlich der Vaterschaft. Gratis und ganz unproblematisch. Hätte schon längst passieren können, warum nicht? Ansonsten bei drei Jahren Ehe würde ich mal ruhig abwarten. ob überhaupt nachehelicher Unterhalt verlangt wird. Und dann sieht man weiter. Wichtig wäre halt die Feststellung der Vaterschaft des neuen Kindes. Wenn sie da blockt, vielleicht mal darauf hinweisen, dass eine Vaterschaftsanfechtung finanziell durchaus teuer werden kann und diese finanziell bei der Sachlage zu ihren Lasten geht.

wirdwerden

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#9
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von levsk280):
Nein bisher hat sie es nur mündlich angekündigt.
die Scheidung soll am Freitag sein...


Vor Gericht werden nur Anträge behandelt.

m.E. muss ein gestellter Antrag dem Gegner rechtzeitig vor dem Termin mitgeteilt werden

lg
edy

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#10
 Von 
levsk280
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Tja was ist rechtzeitig....
Oder sie muss es anschließend machen. Sie meint ja ich wäre ihr gegenüber Unterhaltspflichtig weil sie ja wegen dem neuen Kind nicht mehr arbeiten kann....
Wenn sie Unterhalt will heißt das aber auch wieder ein neues Verfahren und neue Kosten beim Anwalt weil neuer Streitwert oder?

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#11
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

wenn du heute noch keine Post vom Gericht hast, dann war es nicht rechtzeitig.

Nachehelicher Unterhalt wird i.d.R. nur zugesprochen wenn der EX-Partner wegen Krankheit nicht arbeiten kann ( schwanger

ist keine Krankheit).

Oder wenn der Partner ehebedingte Nachteile hatte( hat auf seine Karriere verzichtet zu Gunsten Mann/Kinder).

lg
edy

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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ein Kind, das innerhalb von 300 Tagen nach der Scheidung zur Welt kommt, gilt noch als in der Ehe gezeugt und damit ehrlich VON IHNEN. Sie müssen zwingend den neuen Vater dazu bringen die Vaterschaft anzuerkennen! Wenn notwendig durch ein Vaterschaftsgutachten.

Signatur:

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#13
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Ein Kind, das innerhalb von 300 Tagen nach der Scheidung zur Welt kommt, gilt noch als in der Ehe gezeugt und damit ehrlich VON IHNEN. Sie müssen zwingend den neuen Vater dazu bringen die Vaterschaft anzuerkennen! Wenn notwendig durch ein Vaterschaftsgutachten.


Nenne uns bitte mal die Rechtsgrundlage. Im BGB finde ich nichts dazu.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
levsk280
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Oh Nein bitte nicht....
Wir haben uns geeinigt bei der Scheidung am Freitag keine Rechtsmittel einzulegen, sodass die Scheidung sofort gültig ist.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Zitat (von fb367463-2):
Ein Kind, das innerhalb von 300 Tagen nach der Scheidung zur Welt kommt, gilt noch als in der Ehe gezeugt und damit ehrlich VON IHNEN. Sie müssen zwingend den neuen Vater dazu bringen die Vaterschaft anzuerkennen! Wenn notwendig durch ein Vaterschaftsgutachten.


Nenne uns bitte mal die Rechtsgrundlage. Im BGB finde ich nichts dazu.


Verzeihung, stimmt - das gilt nur für Kinder, die vor dem 1.7.98 geboren sind - mea culpa!

https://www.nuernberg.de/internet/jugendamt/vaterschaft.html#13

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#16
 Von 
levsk280
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke ihr fleißigen Helfer.
Wir haben uns geeinigt auf eine ganz kleine Summe und werden keine Rechtsmittel einlegen.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von levsk280):
Wir haben uns geeinigt auf eine ganz kleine Summe und werden keine Rechtsmittel einlegen.


sie wird keinen Antrag auf nachehelichen Unterhalt stellen!! ?

lg
edy

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
levsk280
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Also, wir haben uns vor Gericht auf einen sehr kleinen Betrag für 3 Jahre geeinigt (das war es mir wert!) und bei der Scheidung keine Rechtmittel eingelegt. Also Scheidung ist endlich durch!
Danke für Eure Hilfe

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