Nachehelicher Unterhalt....

28. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.11.2016 23:01:45
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Beginner
(61 Beiträge, 26x hilfreich)
Nachehelicher Unterhalt....

Drei Fragen zu einer frisch geschiedenen Ehe:

Frau verfügt über € 1.900,-- netto, Ehemann über € 2.500,-- netto.

1. Ein Elternteil erzieht alleine die drei Kinder (13, 16, 19), alle wohnen bei ihm. Ehefrau zahlt keinen Kindesunterhalt, Fall liegt vor Gericht. Exfrau verlangt das der Ehemann Vollzeit arbeiten geht. Derzeit geht er montags bis freitags, jeweils 8,5 Stunden, d.h. 34 Stunden die Woche. Ehemann argumentiert das er durch Hausarbeit, Einkauf, etc. „genug" arbeiten geht, ist zudem 50 % schwerbehindert. Hat die Exfrau Chancen mit ihrer Forderung durchzukommen?

2. Kann die Frau nachehelichen Unterhalt verlangen bzw. hat sie bei den o. genannten Einkommen Aussicht auf Erfolg?

3. Angenommen der Ehemann müsste nachehelichen Unterhalt zahlen…...in 10 Jahren erhalten beide Beträge aus einer Kapitallebensversicherung. Die Exfrau erhält ca. € 60.000,--, der Ehemann ca. € 15.000,--. Es handelt sich um die Kapitallebensversicherung der Ehefrau, die im Rahmen des Versorgungsausgleiches so aufgeteilt wurde. Hätte der Ehemann dann auch darauf Ansprüche; weitere Ansprüche, wenn er bis dahin nachehelichen Unterhalt zahlen müsste?

Vorab vielen Dank.


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10 Antworten
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#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo schippi,

Warum verlangt der Mann nicht Kindesunterhalt von ihr?

Lebensversicherungen kommen entweder in den Versorgungsausgleich ( wenn eine mtl.Rente gezahlt wird), oder

bei Auszahlung in einer Summe in den Zugewinnausgleich.

Hat der Mann Trennungsunterhalt gezahlt?

lg
edy

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#2
 Von 
guest-12306.11.2016 23:01:45
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 26x hilfreich)

Kindesunterhalt wurde erstmalig im Juli 2014 eingefordert - vom RA. Gegeneseite hat sich andauernd heraus geredet, selbst Unterlagen eingefordert. Nun ist Klage eingereicht, AGTermin steht bevor.

Die 15.000 sind der Anteil, den der Ehemann von der Lebensversicherung der Frau erhält - mit 65 Jharen natürlich erst. Exfrau hat im Gegenzug eine satten Batzen von der DR und der Zusatzversorgung des Exmannes erhalten - puh....Gut sieht es für ihn jetzt nicht aus, was die spätere Rente angeht.

Der Mann hat keinen Trennungsunterhalt gezahlt, er wurde auch von der Gegenseite bis heute dazu nicht eingefordert.

Gegenseite (Exfrau) droht aber nun, bei Zahlung von Kindesunterhalt, im Gegenzug nachehelichen Unterhalt einzufordern und fordert den Exmann (bei dem die Kinder leben) auf, mehr arbeiten zu gehen. Der ist aber mit 65 Jahren ziemlich platt, körperlich.

Exmann hat Sorgen das er bald nachehelichen Unterhalt zahlen muss, ist aber wegen hoher Schulden (Exfrau hat ja nie Kindesunterhalt gezahlt) dazu kaum in der Lage.

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Schippi,

wenn ich das alles richtig verstanden habe?

Der Mann ist bereits 65 Jahre alt (oder fast) geht also in Rente?

Seine Rente ist ja dann durch den Versorgungsausgleich reduziert. Wie viel Rente bekommt er ?

lg
edy

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#4
 Von 
guest-12306.11.2016 23:01:45
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 26x hilfreich)

Der Mann ist 56, geht in ca. 10 Jahren in Rente.

In 10 Jahren wird er ca. 1.700 brutto Rente bekommen. Ca. 550 Euro seiner Rentenansprüche wurden seiner Exfrau zugesprochen. Ursprünglich hätte er also 2250 Euro bekomen :-(

Die Exfrau wird eine Rente von ca. 1800 Euro brutto bekommen.

Dazu einmalig 15.000,-- Euro aus der LV für den Mann, Exfrau 60.000,--. aus der LV.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Irgendwie hat hier jemand die Systematik überhapt nicht verstanden und vermengt Äpfel mit Birnen.

Das 19-jährige Kind spielt keine Rolle, muss sich um seine Angelegenheiten alleine kümmern.
Der Versorgungsausgleich scheint geklärt zu sein, hat mit allem anderen nichts zu tun.
Die Mutter muss für die beiden minderjährigen Kinder Unterhalt zahlen. Umgekehrt muss der Vater für die Zeit der Trennung Unterhalt an die Mutter zahlen. Eine Verpflichtung des Vaters, ganztägig zu arbeiten, um der Mutter mehr Unterhalt zahlen zu können, die sehe ich nicht, die Mutter ist ja kein priviligiertes Kind. Allerdings darf er sich auch nicht bewußt bedürftig machen. Ob überhaupt nachehelicher Unterhalt zu leisten ist (die Mutter kann ja für sich selbst sorgen), das kann ich nicht abschätzen. Es scheint eine Ehe von langer Dauer zu sein, da käme es in Betracht, andererseits ginge eine Zahlung ja auch in die Berechnung von Kindesunterhalt mit ein.

wirdwerden

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#6
 Von 
guest-12306.11.2016 23:01:45
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 26x hilfreich)

Ok, zum Teil verstanden.

"Zeit der Trennung" dürfte demnach von der räumlichen Trennung bis zur gerichtlichen Scheidung sein!? Mutter zahlte keinen Kindesunterhalt, Vater nie Unterhalt an die Mutter. Dürfte Pari sein.

Nach der gerichtlichen Scheidung und der Forderung nach Kindesunterhalt wird neu gerechnet. Da die Mutter aber nie nachehelichen Unterhalt gefordert hatte, hätte sie aj wohl rückwircken keinen Anspruch. Der vater aber, da er KU schon 2014 forderte, aber doch.

Ich denke es wird dann wohl auf einen Vorschlag des Richters raus laufen....

Danke für die Infos!

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

So könnte es ausschauen.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12306.11.2016 23:01:45
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 26x hilfreich)

Familiengericht hat nun entschieden, dass die Mutter dem Vater, wo die KInder leben, monatlich € 240,-- pro Kind zahlen muss, d.h. € 480,-- im Monat.
Zusätzlich ist eine Nachzahlung, seit Antragsstellung bei der Gegenpartei, in Höhe von € 8.500,-- festgelegt. Diese wird aber in Monatsraten gezahlt.
Der Richter hatte sehr einfühlsam agiert, was bei der Beklagten aber dennoch nicht gut ankam. Ihr RA widersprach dem Ganzen nicht, da sie auch keinerlei Chancen und der Vorschlag des Richters als angemessen sah.
Dazu wurde vereinbart, dass etwaige nacheheliche Forderungen ein für allemal erledigt sind.
Die Kosten werden wohl zum größten Teil vom AG übernommen.
Alles in allem war ich vom Richter, aber auch den RA, sehr beeindruckt, wie sensibel, aber auch konsequent, die Thematik abgehandelt wurde.
Nun sagte die Mutter vier Tage später, dass sie das nicht akzeptieren werde. Sie werde mit einem neuen RA das Ganze neu aufrollen lassen.
Frage: Ist das mit dem Vergleich, sofern es keine Verfahrensfehler geben sollte, nicht abschließend, d.h. ohne Widerspruchsfrist, geklärt?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Jeder gerichtlich protokollierte Vergleich enthält normalerweise eine Klausel. Aus der ergibt sich, ob er sofort bestandskräftig wird oder aber, ob eine Widerrufsfrist da ist. Das wäre als erstes zu prüfen, auch was Gegenstand des Vergleichs ist. Denn die Teile, die das Gericht entschieden hat, sind Gegenstand eines Beschlusses, und gegen den kann natürlich vorgegangen werden.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 16.01.2016 12:41

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#10
 Von 
guest-12306.11.2016 23:01:45
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 26x hilfreich)

Ok, verstehe, dann muss ich einfach den Beschluss abwarten.

Danke.

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