Guten Tag
Ich bin geschieden und beziehe nachehelichen Unterhalt und Kindesunterhalt für unsere Tochter die 2 Jahre ist und noch nicht in den Kindergarten geht.
Nun möchte ich erneut heiraten. Wie verhält es sich mit dem nachehelicher Unterhalt von meinem Ex-Mann? Ich nehme an, dass dieser hinfällig ist, aber wo soll ich das melden oder wird das automatisch nach der Eheschließung gemeldet?
Die Hochzeit findet am Monatsende statt, entfällt dann der gesamte Unterhalt für den Monat oder nur anteilig?
Und steigt dadurch der Unterhalt für unsere Tochter, da mein Ex-Mann nun mehr Geld zur Verfügung hat?
Ich möchte mich einfach nur richtig verhalten und keinen Ärger bekommen deshalb wäre es nett, wenn mir da jemand helfen kann.
Danke im Voraus
A.
Nachehelicher Unterhalt Nach erneuter Heirat
8. August 2017
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Frage vom 8. August 2017 | 12:13
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachehelicher Unterhalt Nach erneuter Heirat
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#1
Antwort vom 8. August 2017 | 12:54
Von
Status: Unbeschreiblich (47488 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Ich nehme an, dass dieser hinfällig ist, aber wo soll ich das melden
Das meldest Du bei Deinem Ex-Mann. Der stellt dann die Unterhaltszahlungen ein. Behörden oder Gerichte sind da nicht involviert.
Zitat:Die Hochzeit findet am Monatsende statt, entfällt dann der gesamte Unterhalt für den Monat oder nur anteilig?
Erst ab dem darauf folgenden Monat
Zitat:Und steigt dadurch der Unterhalt für unsere Tochter, da mein Ex-Mann nun mehr Geld zur Verfügung hat?
Da statt zwei Unterhaltspflichtigen nur noch ein Unterhaltspflichtiger vorhanden ist, wird der Unterhalt ggf. um eine Stufe in der Düsseldorfer Tabelle heraufgesetzt. Dazu muss dann der Titel geändert werden, sofern einer vorhanden ist.
Sollte der Titel vom Jugendamt ausgestellt worden sein, so solltest Du Dich wegen der Änderung wieder an das Jugendamt wenden.
#2
Antwort vom 8. August 2017 | 14:22
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Das heißt das wird gar nicht überprüft ?
Muss ich meinem Ex dann das genaue Datum der Heirat mitteilen oder nur ab wann er nichts mehr bezahlen braucht ?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 8. August 2017 | 14:29
Von
Status: Lehrling (1094 Beiträge, 838x hilfreich)
Zitat:Das heißt das wird gar nicht überprüft ?
Nein, das wird nicht von den Behörden überprüft.
Zitat:Muss ich meinem Ex dann das genaue Datum der Heirat mitteilen oder nur ab wann er nichts mehr bezahlen braucht ?
Es genügt, wenn du ihm mitteilst, ab wann er nicht mehr zahlen muss. Du musst nicht mal einen Grund nennen.
Wer hat damals den Kindesunterhalt ermittelt ?
#4
Antwort vom 8. August 2017 | 14:40
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Der Unterhalt wurde von meiner Rechtsanwältin ermittelt die auch die Scheidung begleitet hat. Es wurde aber auch ein Titel beim JA gemacht.
#5
Antwort vom 8. August 2017 | 14:52
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
gelöscht vom Autor
-- Editiert von edy am 08.08.2017 14:56
#6
Antwort vom 8. August 2017 | 23:34
Von
Status: Unbeschreiblich (47488 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Es wurde aber auch ein Titel beim JA gemacht.
Dann solltest Du Dich bezüglich des Kindesunterhaltes an das Jugendamt wenden
#7
Antwort vom 9. August 2017 | 08:24
Von
Status: Lehrling (1723 Beiträge, 1092x hilfreich)
Eine kleine Ergänzung:
ZitatUnd steigt dadurch der Unterhalt für unsere Tochter, da mein Ex-Mann nun mehr Geld zur Verfügung hat? :
Nein, der Unterhalt steigt nicht, weil der Mann mehr Geld zur Verfügung hat. Trotz des Wegfalls des Ehegattenunterhalts bleibt sein bereinigtes NettoEinkommen nämlich gleich. Und auf dieser Basis wird der Unterhalt berechnet.
Aber der Unterhalt steigt vermutlich, weil durch den Wegfall eines Unterhaltsberechtigten die Unterhaltsstufe um einen Zähler heraufgesetzt wird, wie schon meine Vorredner vermerkt haben. Die Unterhaltshöhe verändert sich dadurch aber nur geringfügig. Ein Bespiel: Der Wechsel von der Stufe 1 zu Stufe 2 macht in dieser Altersgruppe gerade mal 18 Euro aus.
Dein Ex könnte also durchaus Grund dazu haben, deine Hochzeit mit zu feiern. Und das ist doch hübsch, wenn alle zufrieden sind.
-- Editiert von Marcus2009 am 09.08.2017 08:25
#8
Antwort vom 9. August 2017 | 08:42
Von
Status: Unbeschreiblich (38372 Beiträge, 13984x hilfreich)
Und das Jugendamt hat auch nur einen Titel hinsichtlich des Kindesunterhaltes erstellt. Und da bleibt ja alles beim alten, erst einmal. Ob eine Neuberechnung erforderlich ist, das erklärt das Jugendamt.
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