Hallo
Ich hatte mit meinem Ex Mann eine Abfindungssumme für den nach ehelichen Unterhalt in 3 Raten vereinbart. 2 Raten sind bezahlt, die 3. steht noch aus.
Wenn ich jetzt wieder heirate, habe ich dann noch Anrecht auf die 3. Räte?
Nachehelicher Unterhalt Abfindungssumme
25. Februar 2016
Thema abonnieren
Frage vom 25. Februar 2016 | 12:28
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Nachehelicher Unterhalt Abfindungssumme
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 25. Februar 2016 | 12:50
Von
Status: Master (4246 Beiträge, 2421x hilfreich)
Das kommt ganz darauf an, was ihr vereinbart habt.
Es scheint sich ja um einen außergerichtlichen Vergleich oder so etwas zu handeln. Vermutlich ist das auch schriftlich aufgesetzt worden. Also: Was genau steht da?
Wenn der Anspruch sofort fällig war und lediglich die Auszahlung in drei Raten erfolgen sollte, dann hättest du sicherlich noch Anrecht.
#2
Antwort vom 25. Februar 2016 | 12:55
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Es war eine Meditation Vereinbarung und notariell beglaubigt
Summe x zahlbar in 3 Raten
Danke für die Hilfe
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Familienrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 26. Februar 2016 | 00:25
Von
Status: Student (2594 Beiträge, 994x hilfreich)
ZitatEs war eine Meditation Vereinbarung und notariell beglaubigt :
Summe x zahlbar in 3 Raten
Danke für die Hilfe
Meditation? Ehrlich? Da will ich dabei sein :D Du meintest wohl Mediation.
Dann wirst du wohl auch den Inhalt des Vertrages kennen. Oder sollen wir die Glaskugel holen?
Und jetzt?
Schon
268.300
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
9 Antworten
-
6 Antworten
-
10 Antworten
Top Familienrecht Themen
-
43 Antworten