Nachbesserung des Schallschutzes zwischen Reihenhäusern ist nicht unverhältnismäßig!
Von Rechtsanwalt Lothar Eichholz 24.10.2010 | Ratgeber - Baurecht, Architektenrecht | 1363 Aufrufe Mehr zum Thema:Schallschutz
Gerade im Wohnungsbau stellt sich immer wieder die Frage, ob der Bauunternehmer berechtigterweise gegenüber den Mängelbeseitigungsansprüchen des Bauherrn den Einwand der Unverhältnismäßigkeit entgegengehalten darf.
Die Rechtsprechung arbeitet hier mit der Formel, dass bei einem "objektiv berechtigten Interesse des Bestellers an der vertragsgemäßen Erfüllung" der Einwand der Unverhältnismäßigkeit nicht besteht.
Lothar Eichholz
Nidderau
44 Bewertungen
Miet und Pachtrecht, Mediation, Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Baurecht, priv. Pers. Direktanfrage
Hieran anknüpfend hat das OLG Köln für den Bereich des Schallschutzes in seinem Urteil vom 16.09.2010, Az. : 7 U 158/08, hierzu wie folgt entschieden: Kommt es aufgrund von Mörtelresten in der Trennfuge zwischen zwei Reihenhäusern zu Schallbrücken und damit zu Schallschutzmängeln, so ist das Auseinandersägen dieser beiden Reihenhäuser mit einem Kostenaufwand von ca. 45.000 Euro gleichwohl nicht unverhältnismäßig.
Schlichter und Schiedsrichter SOBAU
Kontakt:
Telefon : 06187/9321-0
Telefax: 06187/9321-27
Email: lothar.eichholz@ra-eichholz.de
Homepage: www.ra-eichholz.de



