Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Baurecht, Architektenrecht » 

Nachbesserung des Schallschutzes zwischen Reihenhäusern ist nicht unverhältnismäßig!

Von Rechtsanwalt Lothar Eichholz
24.10.2010 | Ratgeber - Baurecht, Architektenrecht | 1363 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Schallschutz

Gerade im Wohnungsbau stellt sich immer wieder die Frage, ob der Bauunternehmer berechtigterweise gegenüber den Mängelbeseitigungsansprüchen des Bauherrn den Einwand der Unverhältnismäßigkeit entgegengehalten darf.

Die Rechtsprechung arbeitet hier mit der Formel, dass bei einem "objektiv berechtigten Interesse des Bestellers an der vertragsgemäßen Erfüllung" der Einwand der Unverhältnismäßigkeit nicht besteht.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Lothar Eichholz
Nidderau
44 Bewertungen
Miet und Pachtrecht, Mediation, Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Baurecht, priv.
 Pers. Direktanfrage 

Hieran anknüpfend hat das OLG Köln für den Bereich des Schallschutzes in seinem Urteil vom 16.09.2010, Az. : 7 U 158/08, hierzu wie folgt entschieden: Kommt es aufgrund von Mörtelresten in der Trennfuge zwischen zwei Reihenhäusern zu Schallbrücken und damit zu Schallschutzmängeln, so ist das Auseinandersägen dieser beiden Reihenhäuser mit einem Kostenaufwand von ca. 45.000 Euro gleichwohl nicht unverhältnismäßig.

Lothar Eichholz, Rechtsanwalt und Mediator
Schlichter und Schiedsrichter SOBAU

Kontakt:
Telefon : 06187/9321-0
Telefax: 06187/9321-27
Email: lothar.eichholz@ra-eichholz.de
Homepage: www.ra-eichholz.de

Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97917
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?