Hallo zusammen,
vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen, wie die genaue Rechtslage ist:
Wir haben im Mai 2015 ein Ecksofa gekauft. Nun haben wir im Dezember 2015 (leider erst nachdem die 6 Monate wegen Beweislastumkehr um waren) festgestellt, dass bei der Auflage des Ottomanen durch den Bezug eine Feder etc. drückt, welche man nicht wieder zurückbiegen kann und dort der Bezug jetzt total unter Spannung steht. Somit besteht die Gefahr, dass wenn man sich dort in der Nähe aufs Sofa setzt, es durch den Bezug drückt und dann reißt.
Wir haben das Möbelhaus bereits darüber informiert und sie wollten Rücksprache mit dem Hersteller in Polen halten.
Heute haben wir nun die Info bekommen, dass der Hersteller gerne nachbessern würde und dazu soll nächsten Samstag die betreffende Seite abgeholt werden (das Ecksofa besteht aus 2 Teilen, die ineinander gesteckt werden). Die Nachbesserung kann wohl lt. heutiger Aussage dann bis zu 6 Wochen dauern.
Meine Frage nun, muss man das so hinnehmen, dass wir dann nur ein halbes Sofa für ein paar Wochen haben? Wir haben ein kleines Kind zu Hause und mein Mann schläft öfter auf der Couch, weil der Kleine im SZ oftmals Nachts Radau macht und er früh aufstehen muss.
Wär echt blöd, wenn man da auf die Hälfte des zentralen Möbelstückes im WZ verzichten müsste.
Das Möbelhaus teilte zwar mit, dass Sie 3 Ersatzsofas haben, aber ob wir eines bekommen, können Sie nicht sagen bzw. garantieren.
Kann man auf einen Ersatz für die Zeit der Nachbesserung bestehen?
Es wäre toll, wenn jemand Rat wüsste, wie wir uns jetzt verhalten sollen.
Vielen Dank im Voraus.
LG Anna
Nachbesserung Möbelstück muss so akzeptiert werden? Teil des Sofas wird abgeholt - kein Ersatz
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Hallo, vorab: Ein Beitrag hätte auch gereicht.
Meiner Ansicht nach habt ihr keinen Anspruch auf ein Leihsofa während der Zeit der Reparatur. Dies wäre erst möglich, wenn die vereinbarte Frist zur Lieferung des nachzubessernden Sofas abgelaufen ist und die Lieferung bereits angemahnt wurde. Ihr könnt froh sein, dass der Händler nicht auf die Beweislastumkehr hingewiesen hat und jetzt dennoch durch den Hersteller nachbessern lässt.
Gruß
Hallo,
vielen Dank für die Rückmeldung. Sorry, wegen den mehreren Beiträgen, aber ich dachte das je Thema bzw. Forum nur sichtbar.
Auch unabhängig von der Beweislastumkehr haben wir ja 2 Jahre Gewährleistung und somit ein Recht auf Mängelbeseitigung, wenn klar ist, das der Mangel nicht durch uns oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist. Auch wenn wir jetzt in der Beweispflicht sind, lässt es wohl vermuten, das nach so kurzer Zeit von Verschleiß etc. nicht die Rede sein kann und der Mangel wohl von Anfang an bestand.
Also können wir nur auf die Kulanz des Händlers hoffen zwecks Leihsofa? Der Händler meinte eine Rep durch Hersteller kann dann bis zu 6 Wochen dauern. Ist das angemessen oder sollten wir einen festen Zeitraum bzw. Frist zur Nachbesserung mit dem Händler vereinbaren?
Danke und Gruß
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Sicher habt ihr die "zwei Jahre", aber eben mit der Einschränkung, dass die Beweislast nach sechs Monaten auf euch übergeht. Könnt (und wollt) ihr denn beweisen, dass das Sofa bei Gefahrübergang schon diesen Mangel gehabt hat (mittels Gutachten, welches ihr natürlich zahlen müsst)? Sicher lässt sich vermuten, dass ein Produktionsfehler vorliegt, aber das reicht nicht.
Die sechs Wochen halte ich zwar nicht für wenig, aber ich denke das ist noch im Rahmen. Sollten die sechs Wochen verstreichen und das Sofa kommt nicht, dann würde ich eine Nachfrist von 1-2 Wochen setzen, damit die in Verzug gesetzt werden. Wenn auch da nichts passiert, dann habt ihr Ansprüche auf Schadenersatz usw. Eine Garantie für die Dauer der Reparatur wird der Händler euch sicher nicht geben. Hinsichtlich des Leihsofas einfach mal nachfragen, ob das möglich wäre. Ansonsten müsst ihr euch für die sechs Wochen etwas einfallen lassen. Irgendeine Lösung gibt es immer
-- Editiert von pro_forma am 21.01.2016 14:38
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