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Nachbarstreit / nicht gerechtfertigte Abmahnung?

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Nachbarstreit / nicht gerechtfertigte Abmahnung?

Zur Vorgeschichte:

Mieter A lebt mit 6 jährigem Kind in einem Mehrfamilienhaus ( Altbau)
Mieter B ist alleinstehender Junggeselle und lebt in der Wohnung darunter.
Die beiden machen eine mündliche Absprache dass Mieter B der gerne laute Musik hört oder lauten Besuch hat, ab 20:30, spätestens aber ab 21 Uhr die Lautstärke so weit einschränkt dass das Kind von Mieter A ein- und durchschlafen kann um am nächsten Morgen fit ist.

Trotz häufiger Nichteinhaltung versucht Mieter A dieses Verhalten zu tolerieren,da sich die Mieter sehr gut verstehen. Häufig reicht ein einfaches "kannst du bitte etwas leiser sein" aus.
Eines Abends jedoch ist Mieter B ca 40 Minuten lang mit seiner Bohrmaschine in Gange und scheint seine Wände in Bienenwaben zu verändern. um 21 Uhr geht Mieter A nach unten und bittet ihn höflich die restlichen Arbeiten auf den nächsten Tag zu verlegen da es im Haus Kinder gibt die nicht schlafen können (Mieter C hat 3 jähriges Kind). Daruaf hin wird Mieter B aus unerklärlichen Gründen sehr ausfallend beschimpft und wird kurz darauf handgreiflich. Mieter C und D hören das Gebrüll von B und als B schließlich A gegen die mit Glasscheiben versehene Wohnungseingangstür von A schubst währen A gerade klopft geht eine Glasscheibe zu Bruch. Mieter B flüchtet schnellstmöglich in seine Wohnung, C und D eilen zu Mieter A.

A meldet den Vorfall bei dem gemeinsamen Vermieter.
B streitet vehement ab, an der Sachbeschädigung mitgewirkt zu haben und läuft Tage lang lautstark schimpfend, beschimpfend, Gerüchte über A verbreitend und gewaltandrohend in seiner Wohnung und dem Gemeinschaftsgarten herum.

A stellt Strafanzeigen u.a. wegen Körperverletzung und übler Nachrede. B stellt Strafanzeige gegen A wegen übler Nachrede weil er behauptet A beschuldige B, die Sachbeschädigung begangen zu haben. (steigt noch jemand durch? )

Desweiteren erfreut sich B seither an fortwährender beabschtigter Lärmbelästigung durch Musik, lautstarkes Telefonieren und Partys bis spät in die Nacht, wohlwissend dass A sich auf Grund von Bs Gewaltandrohungen nicht traut die Polizei zu rufen.

Nun zum Thema Abmahnung:

Vermieter schickt sowohl A als auch B eine Mietabmahnung.

z.B. steht bei A "Abmahnung auf Grund der Vorkommnisse mit B"

Nun fragt sich A warum er eine Abmahnung bekommt und ob der angegebene Grund eine Abmahnung rechtfertigt.


von Cinnamoncat am 27.06.2011 11:59
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>Nachbarstreit / nicht gerechtfertigte Abmahnung?
"wohlwissend dass A sich auf Grund von Bs Gewaltandrohungen nicht traut die Polizei zu rufen."

Das wäre nun gerade ein Grund, die Polizei zu rufen. Einschüchtern lassen ist hier fehl am Platz.

A sollte umgehend anfangen, ein Lärmprotokoll zu führen. Zeugen sind auch hilfreich.

Da A sich anscheinend vor dem Vorfall nie beim Vermieter über den Lärm beschwert hat, sieht das für den Vermieter so aus, als ob sich da zwei Mieter streiten. Der Hausfrieden wird somit von beiden gestört. Woher soll der Vermieter auch wissen, was Ursache ist? A könnte strukturiert schriftlich für den Vermieter zusammenfassen, was vorgefallen ist, und C und D als Zeugen angeben. Das kann auch helfen.

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von hamburgerin01 am 27.06.2011 12:23
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>Nachbarstreit / nicht gerechtfertigte Abmahnung?
quote:
Verstehe ich nicht. Wieso klopft man an, wenn doch die Tür offenbar grad offen war.

wo steht denn das? oO

Man stand vor der Wohungstür von B und B hat A gewaltätig eine Etage höher vor die Wohnungseingangstür von A "befördert".

quote:
Ihr macht Beide Streß im Haus also kriegen auch Beide eine Abmahnung.


wieso denn beide? A hat höflich gefragt die restliche Arbeit auf den nächsten Tag zu verlegen B wurde ausfallend und gibt seither keine Ruhe. A hat lediglich telefonisch den Vermieter über die Geschehenisse in Kenntnis gesetzt und bei der Polizei eine Strafanzeuge gestellt (auf anraten des Vermieters.)

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von Cinnamoncat am 27.06.2011 13:13
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