Nachbarscheune komplett auf unserem Grundstück

6. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Byron1024
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbarscheune komplett auf unserem Grundstück

Hallo liebe Experten,

ich benötige für folgendem Fall euren kurzen Rat.

Wir haben ein Grundstück (mit Haus) erworben und nun festgestellt, das eine Scheune des Nachbarn teilweise und eine andere Scheune komplett auf unserem Grundstück steht. Da ich selber in dieser Frage noch nicht weiter gekommen bin,
wie hier die Rechtslage aussieht, bitte ich kurz um eure Hilfe.

Viele Grüße, Kristian Luge

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10 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
eine andere Scheune komplett auf unserem Grundstück steht.

Das ist dann deine Scheune, wie alle anderen Gebäude auf dem Grundstück. Wie kommst du drauf das die dem Nachbar gehört

quote:
das eine Scheune des Nachbarn teilweise

Dafür kannst du eine "Geldrente" bekommen.

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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#2
 Von 
Byron1024
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Wie kommst du drauf das die dem Nachbar gehört


Wir haben ein Pfarrhaus (mit Grundstück) gekauft. Wahrscheinlich haben frühere Pfarrer die Bebauung (ca. 1850) erlaubt. Davon gibt es aber keine Unterlagen mehr.

quote:
Dafür kannst du eine "Geldrente" bekommen.


Was meinst du mit Geldrente genauer?

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
Wir haben ein Pfarrhaus (mit Grundstück) gekauft.


Schon mal den Kaufvertrag gelesen. Du hast ein Grundstü gekauft auf dem ein Haus steht. Wenn deine Grenzen stimmen steht da auch noch einen Scheune.
Alles auf deinem Grundstück gehört dir. Der Pfarrer kann erlauben was er will, mit dem Kauf gehört das alles dir. Alles was fest mit dem Boden verbunden ist ist dein, sonst kommt morgen der Küster und holt seinen Rasen wieder ab :-)

Bei einem "Überbau" der Grenze durch den Nachbarn bekommt man Geld von dem in Form einer "Rente", kannst du auch Miete nennen. Das gilt dann wenn ein Gebäude über die Grenze ragt. Steht es komplett bei dir wäres auch deins.

K.


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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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#4
 Von 
Byron1024
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank Musterman2000 für deine Antworten.

Kurze Frage noch. Wie sieht es mit Bestandsschutz aus?

Grüße, Kristian Luge

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#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
Kurze Frage noch. Wie sieht es mit Bestandsschutz aus?


Für, für was. Der Überbau steht ja wohl bereits ein paar Tage, daher wird man nur Geld bekommen und keinen Rückbau. Das komplett bei euch stehende könnt ihr abreissen, ist ja euer.

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Bei Immobilien gibt es keine Bestandsschutz.
Ich würde mich aber zuerst einmal mit dem "ich glaube, es sind meine Scheunen-Besitzer" unterhalten.
Was nicht im Grundbuch festgehalten wurde, existiert nicht als Recht. Aber du willst ja nicht unbedingt mit Streit in der Nachbarschaft anfangen, solltest aber schon auf dein Recht bestehen.
Zu klären wäre also, wie lange die Scheunen da schon stehen, ob die noch genutzt werden usw.
Die Scheune, die bei dir teilweise steht - da kannst du unter Umständen auch ein entfernen einklagen.
Aber vielleicht ist ja auch ein "Umschneiden" der Grundstücke möglich (kostet natürlich Geld, sollte der Nachbar bezahlen - ist ja sein Interesse) - natürlich nur mit Liegenschaftsamt, Katasterauszug, Neuvermessung usw.

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"sika0304"

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#7
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

Welches Bundesland ist es denn? ggf. eines der neuen Länder dann bringt dich vielleicht das Sachenrechtsbereinigungsgesetz weiter ;)

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#8
 Von 
Byron1024
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Welches Bundesland ist es denn?


Thüringen... Danke schonmal für den Hinweis.

Gibt es denn Unterschiede im Bestandsschutz zwischen Wohnhäusern und Nebengebäuden?

Ist es Richtig, das was nicht im Grundbuch steht auch nicht rechtlich geltend gemacht werden kann? (Falls der Nachbar mit soetwas kommt, was ich nicht denke.)

Streit will ich auch nicht. Die Scheune ist ja eine Seite von seinem Hof. Was gut sein kann, das man über einen Grundstücksaustausch verhandeln kann.

Grüße.

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#9
 Von 
Byron1024
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich denke dieses Gesetz vielleicht nicht greifen wird...
Die Scheunen sind ca. 1850 gebaut worden, also nicht zu Zeiten der DDR.


Sachenrechtsbereinigungsgesetz von 1994:
Dieses Gesetz regelt u. a. Rechtsverhältnisse an Grundstücken, an denen zu DDR-Zeiten Nutzungsrechte verliehen oder zugewiesen wurden; auf denen selbständiges Eigentum an Gebäuden nach DDR-Recht entstanden ist; die mit Billigung staatlicher Stellen von einem anderen als dem Grundeigentümer für bauliche Zwecke in Anspruch genommen wurden oder, obwohl der Kaufvertag nicht erfüllt wurde, selbständiges Eigentum an Baulichkeiten entstanden ist.



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#10
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

mit dem Geltungsbereich hast du natürlich recht, da hab ich nicht dran gedacht

Es ist allerdings sehr ungewöhnlich, das die Scheunen schon immer überbaut waren, ggf. kannst du im Landesvermessungamt die History der Flurstücke erfragen um Licht in die Sache zu bringen.

Es ist sehr unüblich das so alte Gebäude überbaut sind bzw dem "falschen" Eigentümer gehören, das er gibts sich allein schon aus der ursprünglichen Entstehung des (Steuer)Katasters aus dem erst das Liegenschaftskataster hervor ging.

Das bringt dich jetzt rechtlich nicht weiter, wäre aber interessant zu erfahren wie es zu der Konstellation gekommen ist :)

Ich würde dir zur Klärung des Falls empfehlen, das zuständige Katasteramt aufzusuchen, ggf. liegt auch ein Kartenfehler vor.

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