Nachbarschaftsstreit um Wäscheleine vor Menschenrechtsgericht
AFP VOM 22.10.2008 | Nachrichten - Nachrichten | 4125 Aufrufe Mehr zum Thema:Nachbarschaftsstreit, Wäscheleine, Menschenrechtsgerichtshof
Nach 20jährigem Streit soll nun Urteil verkündet werden
Ein seit mehr als 20 Jahren andauernder Nachbarschaftsstreit um eine Wäscheleine ist nun vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg angekommen. 1985 hatte die Malteserin Carmen Micaleff ihre Wäscheleine über den Hof ihres Nachbarn gespannt, um darauf ihre Wäsche zu trocknen. Nach langem Streit untersagte ein Gericht auf der Mittelmeerinsel ihr 1992 dauerhaft, das Eigentum ihres Nachbarn weiterhin auf diese Weise zu "verletzen". In zweiter Instanz wurde dieses Urteil aufgehoben, ein Berufungsgericht bestätigte das Wäscheleinenverbot jedoch 1993.
Mit dem Argument, der Präsident des Berufungsgerichts sei der Onkel beziehungsweise der Bruder der beiden Rechtsanwälte ihres Nacharn, reichte Micaleff 2004 und 2005 Beschwerden ein, die vom maltesischen Verfassungsgericht jedoch abgewiesen wurden. Inzwischen ist Micaleff selbst gestorben, doch ihr Bruder Joseph rief 2006 den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an. Er argumentiert, die Verwandschaft zwischen den Anwälten des Nachbarn und dem Gerichtspräsidenten verletzten den Grundsatz der Chancengleichzeit vor Gericht. Daher habe seine Schwester keinen fairen Prozess bekommen. Das Menschenrechtsgericht will sein Urteil nach einer Anhörung am Mittwoch in den kommenden Monaten verkünden.
22. Oktober 2008 - 15.21 Uhr
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