Nachbarschaftsstreit endet in Grenzbebauung

1. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
robin1104
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbarschaftsstreit endet in Grenzbebauung

Guten Abend,

wir haben nun auch mal Probleme mit unseren Nachbarn. Aufgrund dessen haben Sie nun an der Grundstücksgrenze einen Zaun gezogen, der 1,90 hoch ist und aus Holz, koplett Sichtgeschützt. Die Frage ist, dürfen Sie das?
Seit 16 Jahren wohnen wir nun dort und unsere Ehemalige Nachbarin hatte einen kleinen Maschendrahtzaun dort. Dieser stand auch bei den neuen Nachbarn nun 3 Jahre lang. Nun haben Sie diese " Mauer" gezogen und uns damit auch die Sicht zur Straße genommen. Dürfen Sie das so einfach? Es ist ja auch unsere Grundstücksgrenze? Der Zaun wurde nun auch drei Meter weiter nach hinten verlegt, weil das laut Vermessung noch zu Ihrem Grundstück gehört... Auch das war insgesamt 50 Jahre für keinen relevant. Dies würden wir ja noch akzeptieren, da es ihr Grundstück ist, aber eine fast zwei Meter hohe Mauer?

Können wir dagegen vorgehen?

Vielen Dank im Voraus.

Herzliche Grüße,

R.Doering

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120330 Beiträge, 39875x hilfreich)

Zitat (von robin1104):
Die Frage ist, dürfen Sie das?

Da hier niemand wissen kann, welche baurechtlichen Vorgaben in Deiner Gemeinde bzw in Deiner Straße gelten, wird da keiner beantworten können.

Da sollte man sich mal beim Amt oder auf der Internetseite der Gemeinde kundig machen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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