Nachbarschaftsstreit, Ordnungswidrigkeit/Anhörungsbogen

2. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
HighSensitive62
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 137x hilfreich)
Nachbarschaftsstreit, Ordnungswidrigkeit/Anhörungsbogen

Hallo,
bitte helft mir mit Informationen weiter, ich konnte im Archiv nichts Passendes finden und weiß einfach nicht mehr weiter. Ich erhielt einen Anhörungsbogen zum Vorwurf der Lärmbelästigung durch angebliches Klopfen gegen die Heizung.

1. Frage: vermerke ich auf dem Anhörungsbogen sinnvoller Weise nur "hat nicht stattgefunden" bzw. "war ich nicht" oder auch

a) dass es wohl kaum einen Nachweis darüber geben kann, dass ich diese angeblichen Geräusche verursachte, da ich nicht alleine lebe und andere Nachbarn, Handwerker, Gäste, Putzkräfte etc. ebenso als Geräuschverursacher in Frage kommen

und

b) dass der anzeigende Nachbar mich seit Monaten mit diversen Abmahnungen, Anzeigen, Protokollen zu angeblichen Lärm- u.a. Belästigungen (z.B. "anlasslosses Gelächter" in der Wohnung) überzieht?

2. Frage: spielt es zur Bearbeitung so einer Anzeige eine Rolle, ob das Vorgeworfene nachgewiesen werden kann oder nicht; d.h., egal, was er erfindet, ich werde mich immer wieder mit solchen haltlosen Vorwürfen konfrontiert sehen und weiterhin im zwei-Wochen-Takt Anhörungsbögen ausfüllen müssen?

Dank im Voraus!

Ärgert der Nachbar?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

zu Frage 1:
Ohne ganaue Kenntnis des "Vorspiels" wird man da nichts sinnvolles raten können.



zu Frage 2:
Ja, erstmal wird man das hinnehmen müssen. Erst wenn das so über einen längeren Zeitraum geht und es es erkennbare "Sinnlosanzeigen" sein sollten, kann man etwas unternehmen (sofern das dann nicht schon das Ordnungamt macht, die haben nur ein gewisse Tolereanz für solche Anzeigensteller).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HighSensitive62
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 137x hilfreich)

Danke!

Welche konkreten Informationen zum "Vorspiel" wären denn erforderlich? Es gibt eine lange und anhaltende Folge von Beschwerdebriefen und Abmahnungen wegen Unsinns (z.B. "unerlaubtes" Gespräch mit einem Handwerker im Treppenhaus), Hausverbot für Nachbars Wohnung (die ich ohne Aufforderung noch nie betreten habe), Strafanzeige wegen eines umgefallenen Fahrrades und neben vielem anderen Unfug eben diese Behauptung, ich würde gegen die Heizung trommeln.
Wenn es Geräusche an der/über die Heizung gab, dann in der Art von Handwerkerarbeiten in unserem Keller (gewöhnliche Trockenbauarbeiten) und in unserer Wohnung (Anfertigung einer Heizrohrverkleidung) und es ist natürlich nicht auszuschließen, dass mal jemand beim Putzen mit dem Staubsauger oder Besen ein Geräusch an der Heizung verursachte. Aber nichts davon ginge über einen bestimmungsgemäßen Gebrauch hinaus, hätte zu einer Geräuschbelästigung von einer Dauer im mehr als einstelligen Sekundenbereich geführt oder als erhebliche Belästigung gelten können. Den angegebenen Daten zufolge wurden auch Ruhezeiten nicht verletzt.
Darüber hinaus wird die angebliche Ordnungswidrigkeit explizit mir vorgeworfen, obwohl es ohne den Einsatz von unerlaubten observatorischen Mitteln unmöglich sein dürfte festzustellen, ob tatsächlich ich ein Geräusch verursachte oder jemand anders (ich wüsste es selbst nicht zu sagen, es waren zu allen angegebenen Zeiten weitere Personen als ich selbst bei uns im Haus).
Zieht die Behörde den Schluss der mangelnden Beweisbarkeit selbst -- oder habe ich einen Rechtsverlust zu befürchten, wenn ich auf derlei Hinweis/Zweifel verzichte?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Wo wurde denn angezeigt ... beim Ordnungsamt oder bei der Polizei?

Ich denke, niemand würde es Dir verübeln, wenn Du den ganzen schriftlichen Kram zu den Anzeigen kopierst und dazu ein Schreiben an die zuständige Staatsanwaltschaft aufsetzt im Sinne von "ich werde seit xxx mehrfach ungerechtfertigt mit falschen Beschuldigungen überhäuft - bitte um Prüfung bezüglich strafrechtlicher Relevanz und Rückmeldung über den Ausgang des Verfahrens."

Selbst wenn das Verfahren dann letztlich eingestellt werden werden sollte - vielleicht wird Herr Nachbar ja etwas zurückhaltender, wenn auch sein Verhalten mal offiziell auf den Prüfstand gestellt wird und sich Behörden um IHN kümmern.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HighSensitive62
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 137x hilfreich)

Zitat (von Schnuckelchen):
Wo wurde denn angezeigt ... beim Ordnungsamt oder bei der Polizei?


Beim Ordnungsamt. Bei der Polizei hatte er kürzlich einen Strafantrag gestellt wegen eines umgefallenen Fahrrades. :-/

Besten Dank für den Tipp, das versuche ich!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Ich drück die Daumen. :)

Wenn dann keine Ruhe herrscht, hat man immer noch die Möglichkeit der privaten Unterlassungsklage und uU Schadenersatzforderung. Sollte das strafrechtliche Verfahren eine Schuld des Nachbarn ergeben, hat man dann natürlich die besten Karten für sowas.

Vielleicht findet sich ja auch der ein oder andere Nachbar, der in ähnlicher Weise schon mit diesem Herrn konfrontiert wurde - rumfragen und evtl. solidarisieren könnte auch hilfreich sein.

1x Hilfreiche Antwort

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