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Nachbars Regentonne auf meine Terrasse-Gewohnheit?

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Nachbars Regentonne auf meine Terrasse-Gewohnheit?

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Seit einem Jahr Maisonette-Wohnung mit angrenzender eigener Terrasse in der 1. Ebene (Mietwohnung). Aus der 2. Ebene der Wohnung führt ein Fluchtbalkon mit Leiter zur Terrasse. Von der Terrasse aus gibt es eine Fluchttür zum Treppenaufgang.
Mein Nachbar (seit ca. 17 Jahre Mieter der Nachbarwohnung) hatte bereits vor meinem Einzug und anscheinend viele Jahre davor auf meiner Terrasse eine Regentonne stehen. Die Regentonne steht unmittelbar an der Fluchtleiter und Fluchttür, so dass diese im Notfall nicht optimal genutzt werden können. Aus verschiedenen Anlässen möchte ich, dass mein Nachbar die Regentonne entfernt. Jetzt verweist mein werter Nachbar auf Gewohnheitsrecht.
Meine Frage ist daher, in wie weit hat denn mein Nachbar hier ein Gewohnheitsrecht?
Bin ich richtig in der Annahme, dass er selbst wenn er Gewohnheitsrecht hätte, die Regentonne trotzdem nicht aufstellen dürfte, weil so ein Fluchtweg eingeschränkt ist?

Für Ihre Bemühungen bereits im Vor raus vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen



von ThE123 am 10.08.2012 10:32
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 290 weitere Beiträge zum Thema "Nachbars".


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>Nachbars Regentonne auf meine Terrasse-Gewohnheit?
In Kürze:

Dein Nachbar stellt sein Gerumpel auf einer von Dir gemieteten Fläche ab und versperrt dabei noch eine Fluchtmöglichkeit für Notfälle?

Pragmatische Lösung: Sag ihm, er soll seine Regentonne SOFORT da wegnehmen. Andernfalls würde ich ihm die Tonne vor die Tür stellen (wenn sie leer ist).

Formale Lösung: Nachbarn auffordern, ggf. mit Frist. Bei Weigerung Meldung an Vermieter (ist das derselbe wie beim Nachbarn?) mit Aufforderung, die Störung Deiner Mietsache zu beseitigen.

Der Nachbar hat ja nicht mal das Recht, Deine Terasse zu betreten, geschweige denn, dort was abzustellen.


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von little-beagle am 10.08.2012 10:51
Status: Legende (444 Beiträge)
Userwertung:  2,2  von 5 (von 11 User(n) bewertet)

>Nachbars Regentonne auf meine Terrasse-Gewohnheit?
Vielen Dank für die Antwort.

Ja, mein Nachbar hat den gleichen Vermieter.

Der Zugang der von mir gemieteten Terrasse (alleiniges Nutzungsrecht) ist durch den besagten Nachbarn und 4 weiteren Nachbarn durch den gemeinsamen Flur zugänglich. Natürlich darf keiner dieser die Terrasse nutzen, weil er sonst Hausfriedensbruch begeht, richtig? Mit der Regentonne ist es so, dass mein Nachbar mit mein Vormieter es abgesprochen hat, dass die dort zur gemeinsamen Nutzung aufgestellt wird. Und ich habe beim Einzug zugestimmt, dass es so bleiben kann.
Er macht auch ständig die Tür zu meiner Terrasse auf, weil er meint er ist verantwortlich fürs lüften des Flures.
Jetzt ist eben die Frage, ob es hier ein Gewohnheitsrecht gibt, weil ich Ihm und auch schon mein Vormieter zugestimmt haben, dass seine Regentonne auf meine Terrasse stehen darf.



von ThE123 am 10.08.2012 11:01
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Nachbars Regentonne auf meine Terrasse-Gewohnheit?
Jede Zusage kann zurück genommen werden.
Außer im Notfall hat der Nachbar auf Ihrer Terrasse nichts zu suchen.

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von xxsirodxx am 10.08.2012 14:09
Status: Unsterblich (1630 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 30 User(n) bewertet)

>Nachbars Regentonne auf meine Terrasse-Gewohnheit?

Und die Zusage des Vormieters ist bereits seit dessen Auszug (mit Verlust der Sachherrschaft) erloschen. Ein "Vertrag" oder eine Absprache mit dem Eigentümer scheint hier nicht vorzuliegen.

Abgesehen davon würde ich hier, zumindest für Ihre Zusage, nur eine vorübergehende Duldung unterstellen, aus der sich kein Gewohnheitsrecht ableiten lässt.



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"Wer nichts weiß, muss alles glauben.

(Marie von Ebner-Eschenbach)"


von guest-12316.11.2012 16:34:06 am 10.08.2012 19:20
Status: Legende (374 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 9 User(n) bewertet)

>Nachbars Regentonne auf meine Terrasse-Gewohnheit?
Hallo,

ich muss es hier immer wieder sagen!

Es gibt in umserem Rechtssystem kein Gewohnheitsrecht!!!
Das ist ein fest verankerter Irrglaube unserer Gesellschaft!

Wenn du also willst, das die Tonne weg kommt muss sie verschwinden! So einfach ist das! Außer im Grundbuch wäre was anderes geschrieben!



von CBW am 11.08.2012 17:46
Status: Unsterblich (1682 Beiträge)
Userwertung:  2,6  von 5 (von 89 User(n) bewertet)

>Nachbars Regentonne auf meine Terrasse-Gewohnheit?
CBW schreibt:
quote:
ich muss es hier immer wieder sagen!
Es gibt in umserem Rechtssystem kein Gewohnheitsrecht!!!
Das ist ein fest verankerter Irrglaube unserer Gesellschaft!

Hallo CBW!
Dann hätten Sie vielleicht "immer " sagen sollen, dass es in unseren Gesetzen kein Gewohnheitsrecht gibt.
In der Rechtsprechung findet das Gewohnheitsrecht sehr wohl Anwendung (wenn auch nicht für diesen Fall hier).

Googeln, bing´n, ask´n (...) sie das gerne mal nach ;-)

Schönes Wochenende!



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"Wer nichts weiß, muss alles glauben.

(Marie von Ebner-Eschenbach)"

-- Editiert in.sure.ace am 11.08.2012 19:19


von guest-12316.11.2012 16:34:06 am 11.08.2012 19:18
Status: Legende (374 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 9 User(n) bewertet)

>Nachbars Regentonne auf meine Terrasse-Gewohnheit?
Sagen wir mal so: Zumindest im Mietrecht gibts kein Gewohnheitsrecht (ob woanders weiß ich nicht). Und eine Nutzungsgenehmigung kann jederzeit entzogen werden. Also den Nachbarn mit Fristsetzung auffordern, die Tonne zu entfernen. Notfalls den Vermieter bitten, dies zu tun, mit zusätzlichem Hinweis darauf, dass Fluchtwege versperrt oder zumindest beeinträchtigt sind.

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von Anjuli123 am 13.08.2012 15:37
Status: Unsterblich (1466 Beiträge)
Userwertung:  2,6  von 5 (von 19 User(n) bewertet)

>Nachbars Regentonne auf meine Terrasse-Gewohnheit?
Hallo zusammen,

vielen Dank für die Antworten. Ihr habt mir sehr geholfen. Wie empfohlen werde ich meinem Nachbar ein Schreiben übergeben, in dem ich ihn aufforder die Tonne zu entfernen, natürlich mit einer entsprechenden Frist.

Viele Grüße

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von ThE123 am 13.08.2012 15:44
Status: Frischling (4 Beiträge)
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