Nachbars Regentonne auf meine Terrasse-Gewohnheit?
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Seit einem Jahr Maisonette-Wohnung mit angrenzender eigener Terrasse in der 1. Ebene (Mietwohnung). Aus der 2. Ebene der Wohnung führt ein Fluchtbalkon mit Leiter zur Terrasse. Von der Terrasse aus gibt es eine Fluchttür zum Treppenaufgang.
Mein Nachbar (seit ca. 17 Jahre Mieter der Nachbarwohnung) hatte bereits vor meinem Einzug und anscheinend viele Jahre davor auf meiner Terrasse eine Regentonne stehen. Die Regentonne steht unmittelbar an der Fluchtleiter und Fluchttür, so dass diese im Notfall nicht optimal genutzt werden können. Aus verschiedenen Anlässen möchte ich, dass mein Nachbar die Regentonne entfernt. Jetzt verweist mein werter Nachbar auf Gewohnheitsrecht.
Meine Frage ist daher, in wie weit hat denn mein Nachbar hier ein Gewohnheitsrecht?
Bin ich richtig in der Annahme, dass er selbst wenn er Gewohnheitsrecht hätte, die Regentonne trotzdem nicht aufstellen dürfte, weil so ein Fluchtweg eingeschränkt ist?
Für Ihre Bemühungen bereits im Vor raus vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
von ThE123 am 10.08.2012 10:32
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>Nachbars Regentonne auf meine Terrasse-Gewohnheit?
Vielen Dank für die Antwort.
Ja, mein Nachbar hat den gleichen Vermieter.
Der Zugang der von mir gemieteten Terrasse (alleiniges Nutzungsrecht) ist durch den besagten Nachbarn und 4 weiteren Nachbarn durch den gemeinsamen Flur zugänglich. Natürlich darf keiner dieser die Terrasse nutzen, weil er sonst Hausfriedensbruch begeht, richtig? Mit der Regentonne ist es so, dass mein Nachbar mit mein Vormieter es abgesprochen hat, dass die dort zur gemeinsamen Nutzung aufgestellt wird. Und ich habe beim Einzug zugestimmt, dass es so bleiben kann.
Er macht auch ständig die Tür zu meiner Terrasse auf, weil er meint er ist verantwortlich fürs lüften des Flures.
Jetzt ist eben die Frage, ob es hier ein Gewohnheitsrecht gibt, weil ich Ihm und auch schon mein Vormieter zugestimmt haben, dass seine Regentonne auf meine Terrasse stehen darf.
von ThE123 am 10.08.2012 11:01
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>Nachbars Regentonne auf meine Terrasse-Gewohnheit?
Und die Zusage des Vormieters ist bereits seit dessen Auszug (mit Verlust der Sachherrschaft) erloschen. Ein "Vertrag" oder eine Absprache mit dem Eigentümer scheint hier nicht vorzuliegen.
Abgesehen davon würde ich hier, zumindest für Ihre Zusage, nur eine vorübergehende Duldung unterstellen, aus der sich kein Gewohnheitsrecht ableiten lässt.
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"Wer nichts weiß, muss alles glauben.
(Marie von Ebner-Eschenbach)"
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>Nachbars Regentonne auf meine Terrasse-Gewohnheit?
CBW schreibt:
quote:
ich muss es hier immer wieder sagen!
Es gibt in umserem Rechtssystem kein Gewohnheitsrecht!!!
Das ist ein fest verankerter Irrglaube unserer Gesellschaft!
Hallo CBW!
Dann hätten Sie vielleicht "
immer " sagen sollen, dass es in unseren
Gesetzen kein Gewohnheitsrecht gibt.
In der Rechtsprechung findet das Gewohnheitsrecht sehr wohl Anwendung (wenn auch nicht für diesen Fall hier).
Googeln, bing´n, ask´n (...) sie das gerne mal nach ;-)
Schönes Wochenende!
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"Wer nichts weiß, muss alles glauben.
(Marie von Ebner-Eschenbach)"
-- Editiert in.sure.ace am 11.08.2012 19:19
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