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Nachbarrecht im Sommer

Von Rechtsanwalt Steffan Schwerin
19.4.2010 | Ratgeber - Nachbarschaftsrecht | 4276 Aufrufe
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Nachbar, Grillen

Gerade im Sommer bieten sich zahlreiche Gelegenheiten, das Nachbarrecht auf die Probe zu stellen; Nachbarstreitigkeiten sind vorprogrammiert.

Feiert der Nachbar eine Party gibt es bestimmte Punkte zu beachten. Egal ob die Feier in der Wohnung oder im Garten stattfindet, gelten auch hier die allgemein anerkannten Ruhezeiten.

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Danach ist ab 22 Uhr und in der Nacht zum Sonn- oder Feiertag ab 23 Uhr Ruhe angesagt. Das heißt nicht, dass die Feier deswegen einzustellen ist, sie ist aber in Zimmerlautstärke fortzuführen, jedenfalls ist darauf zu achten, dass die Nachbarn nicht gestört werden.

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, wenn man glaubt, es gäbe eine Regelung, nach der man das Recht hat, einmal im Jahr oder auch öfter eine solche Feier auch über die Ruhezeiten hinaus zu feiern. Dem ist nicht so.

Auch gibt es keine gesetzliche Regelung, nach welcher bestimmt ist, wie oft in der Nachbarschaft gegrillt werden darf. Grundsätzlich dürfen Sie so oft grillen, wie Sie wollen – vorausgesetzt es fühlt sich niemand gestört.

Das Grillen auf dem Balkon einer Wohnung kann dem Mieter oder Eigentümer untersagt werden, da eine enorme Geruchsbelästigung der Nachbarn droht.

Beabsichtigen Sie zu Grillen, empfiehlt es sich, dies den Nachbarn vorher anzukündigen. Dann kann man durchaus auch berechtigterweise einmal im Monat grillen.

Grillen im Garten kann nicht so ohne Weiteres untersagt werden. Hier sind insbesondere brandschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten. Darüber hinaus gilt das zu den Ruhezeiten Gesagte.

Ein weiterer Knackpunkt nachbarschaftlichen Miteinanders sind überhängende Äste von Bäumen und auch herabfallendes Obst auf Nachbars Grundstück.

Die auf dem Boden liegenden Früchte kann man bedenkenlos behalten. Es ist aber verboten, die Früchte vom Baum zu nehmen.

Überragende Äste müssen nicht geduldet werden. Hier ist der Nachbar (höflich) aufzufordern, diese zu entfernen. Kommt er dem nicht nach können Sie die Äste auch selbst entfernen.

Oft enden nachbarschaftliche Probleme vor Gericht. Dann ist mit einem friedlichen Zusammenleben natürlich nicht mehr zu rechnen. Vielmehr geht man Gefahr, dass immer weitere Problempunkte auftreten und zu einem nicht mehr enden wollenden Spießrutenlauf werden.

Daher sollte man die vorstehenden Punkte beachten, um es sich nicht mit den Nachbarn zu verscherzen. Bestehen doch mal Streitpunkte sind diese zunächst auf einer zwischenmenschlichen Ebene zu beheben.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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