Nachbarin hat mutwillig ein Teil der Haustür kaputt gemacht - wie lange müssen wir warten?

17. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
lolorigerlolor
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbarin hat mutwillig ein Teil der Haustür kaputt gemacht - wie lange müssen wir warten?

Hi,

da es ein akuter Fall ist und wir nicht so wirklich wissen was wir tun sollen erzähle ich einfach mal kurz..

Meine Freundin und ihre Nachbarin (seit dem Vorfall nicht mehr befreundet) hatten neulich einen Streit. Als meine Freundin ihre Haustür nicht aufmachen wollte (die Nachbarin wollte die Fritteuse ausleihen die sie sich zusammen gekauft haben) hat die Nachbarin so stark gegen die Tür gehauen das eine Scheibe gebrochen ist. Etliche Scherben waren auf dem Boden. Die Tür hat im unteren Drittel Holz, oben dann 8 Fenster und zwischen den Fenstern jeweils Holz.(Das kaputte Fenster ist ca. 50x30cm groß würde ich mal schätzen)

Der Vorfall war letzten Samstag, die Nachbarin gibt absolut zu dass es ihr Verschulden war, deshalb ist die Versicherung eh raus. Zumal sie gar keine Haftpflichtversicherung hat. Nun lassen die sich dort seit Samstag Zeit mal einen Tischler vorbei zu schicken. Meine Freundin ist eh schon psychisch labil und hat jetzt natürlich dauerhaft Angst. Aus irgendeinem Grund scheint es auch eher die Mutter anstatt der Nachbarin (25J alt) zu erledigen. Heute kam dann ein Anruf der Mutter die mit einem Tischler gesprochen hatte. Ergebnis: Kostet 280€, die hätten das Geld nicht, sie informieren sich weiter.

Dies ist ein Mietshaus mit 20 Wohnungen, anfangs dachten wir dies müsse über den Vermieter laufen, dieser Vermieter sagt aber wiederrum das müssen wir so klären. Jetzt fragen wir uns langsam ob wir auch selbst einen Tischler beauftragen können oder ob das am Ende nur im Ärger endet weil die Gegenseite dann behaupten könnte dies sei viel zu teuer?


Ich hoffe sehr, dass mir jemand helfen kann.


Mit freundlichen Grüßen
Dustin

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Melden Sie den Schaden SCHRIFTILICH ! mit Zuggangsnachweis beim Vermieter. Dieser wird dann die Scheibe ersetzen (und das macht bei uns der Glaser und nicht der Tischler), das dürfte je nach Glas tatsächich auch bis zu 300,00 € kosten. Diese Kosetn muss der VM dann bei der lebhaften Nachbarin einfordern, deren Versicherung, so sie denn eine hätte, auch hätte zahlen müssen und wohl auch gezahlt hätte.

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