Nachbarin dringt in Wohnung ein

25. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb464466-99
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbarin dringt in Wohnung ein

Ich habe meiner Nachbarin einen Schlüssel gegeben vor ca. 4 Monaten, damit sie meine Katzen manchmal bei bedarf füttert.
Nun letztes Wochenende war ich bei meinen Eltern und meine Nachbarin hat mir geschrieben, ob sie in die Wohnung darf die Tiere füttern. Ich habe die Nachricht nicht gesehen und sobald ich sie sah habe ich es expliziert verboten. Sie ist nach dem sie die Nachricht geschrieben hatte worauf sie keine Antwort erhielt, da ich die Nachricht erst später gesehen habe und geantwortet einfach in meine Wohnung ohne etwas zu sagen, hat die Tiere gefüttert meinen Brunnen angeschalten ( zum trinken für die Katzen obwohl sie mehrere Wasserstellen haben) und wieder gegangen. Danach als sie sah, dass ich es verboten hatte hielt sie es nicht einmal für nötig zu sagen, dass sie in unserer Wohnung war. Die Katzen waren 42 Stunden alleine und hatten Trockenfutter und Wasser. Kann ich nun Rechtlich gegen diesen Hausfriedensbruch vorgehen, und hat sie auch Verteidigungsmöglichkeiten oder Gründe zur Gegenanzeige?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9868 Beiträge, 4475x hilfreich)

Fordere den Schlüssel zurück und gut ist. Alles weitere führt doch eh zu nichts. Aber du erwartest dann nicht ernsthaft, dass die Nachbarin noch jemals für dich irgendwas tut, oder?

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#2
 Von 
fb464466-99
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Fordere den Schlüssel zurück und gut ist. Alles weitere führt doch eh zu nichts. Aber du erwartest dann nicht ernsthaft, dass die Nachbarin noch jemals für dich irgendwas tut, oder?


Ich erwarte nicht, dass sie irgendetwas für mich tut. Ich würde nur mal gerne die rechtlichen Folgen wissen damit ich ihr vorzeigen kann was sie da überhaupt tut, zumal das schon einmal vorkam ohne triftigen Grund, als sie dachte ich wäre außer Haus aber den Zug verpasste und deswegen zurück nach Hause ging. Sie denkt ja anscheinend ich sei hier der Böse, da ich sagte, dass das überhaupt nicht in Ordnung ist in meine Wohnung ohne meine Erlaubnis zu betreten.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119407 Beiträge, 39720x hilfreich)

Zitat (von fb464466-99):
Kann ich nun Rechtlich gegen diesen Hausfriedensbruch vorgehen,

Klar, anzeigen kann man das immer.
Die Frage ist halt nur, ob es tatsächlich ein Hausfriedensbruch war oder nur ein straffreier Irrtum, eine straffreie Reaktion in einer gebotenen Notlage oder auch schlicht und ergereifend alles juristisch korrekt (je nach Umfang der nachweisbaren Beauftragung).



Zitat (von fb464466-99):
und hat sie auch Verteidigungsmöglichkeiten

Selbstverständlich hat sie diese. Und zwar alle die der Gesetzgeber zulässt.
Was hat man denn erwartet, eine Verurteilung auf Zuruf? Wir leben in einem Rechtsstaat ...





-- Editiert von Harry van Sell am 25.04.2017 12:22

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von fb464466-99):
Ich habe meiner Nachbarin einen Schlüssel gegeben vor ca. 4 Monaten, damit sie meine Katzen manchmal bei bedarf füttert.


Wie hast du denn bei Bedarf genau definiert? Und wie ist das Nachweisbar?

Deine Nachbarin hat Bedarf gesehen, die Katzen zu füttern und hat zu diesem Zweck deine Wohnung betreten.
Also macht sie exakt das, was du von ihr wolltest. Und das willst du zur Anzeige bringen?

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#5
 Von 
fb464466-99
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Zitat (von fb464466-99):
Ich habe meiner Nachbarin einen Schlüssel gegeben vor ca. 4 Monaten, damit sie meine Katzen manchmal bei bedarf füttert.


Wie hast du denn bei Bedarf genau definiert? Und wie ist das Nachweisbar?

Deine Nachbarin hat Bedarf gesehen, die Katzen zu füttern und hat zu diesem Zweck deine Wohnung betreten.
Also macht sie exakt das, was du von ihr wolltest. Und das willst du zur Anzeige bringen?


Ich hatte sie 3 mal darum gebeten während ich am Wochenende weg war und das liegt jetzt auch schon wieder einen Monat her

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb464466-99
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Zitat (von fb464466-99):
Ich habe meiner Nachbarin einen Schlüssel gegeben vor ca. 4 Monaten, damit sie meine Katzen manchmal bei bedarf füttert.


Wie hast du denn bei Bedarf genau definiert? Und wie ist das Nachweisbar?

Deine Nachbarin hat Bedarf gesehen, die Katzen zu füttern und hat zu diesem Zweck deine Wohnung betreten.
Also macht sie exakt das, was du von ihr wolltest. Und das willst du zur Anzeige bringen?


Ich hatte sie 3 mal darum gebeten während ich am Wochenende weg war und das liegt jetzt auch schon wieder einen Monat her
Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb464466-99):
Kann ich nun Rechtlich gegen diesen Hausfriedensbruch vorgehen,

Klar, anzeigen kann man das immer.
Die Frage ist halt nur, ob es tatsächlich ein Hausfriedensbruch war oder nur ein straffreier Irrtum, eine straffreie Reaktion in einer gebotenen Notlage oder auch schlicht und ergereifend alles juristisch korrekt (je nach Umfang der nachweisbaren Beauftragung).



Zitat (von fb464466-99):
und hat sie auch Verteidigungsmöglichkeiten

Selbstverständlich hat sie diese. Und zwar alle die der Gesetzgeber zulässt.
Was hat man denn erwartet, eine Verurteilung auf Zuruf? Wir leben in einem Rechtsstaat ...





-- Editiert von Harry van Sell am 25.04.2017 12:22


ich meinte mit verteidigungsmöglichkeit könnte sie gegenanzeige erstatten oder ähnliches & mit Bedarf hab ich gemeint wenn ich mich bei Ihr melde und sage bitte geh in die Wohnung und füttere die Katzen.

Ab wann gilt etwas als Straffreier Irrtum?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)



Zitat (von hiphappy):
Zitat (von fb464466-99):
Ich habe meiner Nachbarin einen Schlüssel gegeben vor ca. 4 Monaten, damit sie meine Katzen manchmal bei bedarf füttert.


Wie hast du denn bei Bedarf genau definiert? Und wie ist das Nachweisbar?

Deine Nachbarin hat Bedarf gesehen, die Katzen zu füttern und hat zu diesem Zweck deine Wohnung betreten.
Also macht sie exakt das, was du von ihr wolltest. Und das willst du zur Anzeige bringen?


Deine Nachbarin wollte Dir möglicherwiese nur entgegenkommen und die Katzen füttern. Als Dank eine Anzeige, prima.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb464466-99
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Zitat (von hiphappy):
Zitat (von fb464466-99):
Ich habe meiner Nachbarin einen Schlüssel gegeben vor ca. 4 Monaten, damit sie meine Katzen manchmal bei bedarf füttert.


Wie hast du denn bei Bedarf genau definiert? Und wie ist das Nachweisbar?

Deine Nachbarin hat Bedarf gesehen, die Katzen zu füttern und hat zu diesem Zweck deine Wohnung betreten.
Also macht sie exakt das, was du von ihr wolltest. Und das willst du zur Anzeige bringen?


Deine Nachbarin wollte Dir möglicherwiese nur entgegenkommen und die Katzen füttern. Als Dank eine Anzeige, prima.


Das ist doch ein Juristen Forum warum bekomme ich hier dasselbe Moral/Tierschützer-Gerede, dass ich normalerweise von *Gutefrage* kenne ich erkundige mich über das Rechtliche nicht über Ihre Absichten! Und wenn ich jemandem die Wohnung aufräume oder ähnliches kann ich ja auch nicht einfach in die Wohnung gehen mit einem Ersatzschlüssel...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Mein Eindruck ist, dass die Nachbarin Ihnen nichts Böses, sondern einfach nur helfen wollte. Ich würde gar nichts machen und stattdessen den Schlüssel freundlich zurückverlangen. Den können Sie Ihr ja bei Bedarf wieder für einen speziellen Fall wieder aushändigen und danach dann wieder an sich nehmen.

Hier mit rechtlichen Konsequenzen zu spielen halte ich für völlig übertrieben.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb464466-99
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Mein Eindruck ist, dass die Nachbarin Ihnen nichts Böses, sondern einfach nur helfen wollte. Ich würde gar nichts machen und stattdessen den Schlüssel freundlich zurückverlangen. Den können Sie Ihr ja bei Bedarf wieder für einen speziellen Fall wieder aushändigen und danach dann wieder an sich nehmen.

Hier mit rechtlichen Konsequenzen zu spielen halte ich für völlig übertrieben.


Vielen Dank für deine Antwort aber ich möchte mich wie oben gesagt nur informieren und ihr zeigen, dass das rechtliche Konsequenzen haben kann wenn sie so etwas macht. Ich möchte sie NICHT anzeigen nur erklären anhand von unserer Gesetzgebung, dass das nicht geht ohne mein Einverständniss

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb464466-99
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Zitat (von hiphappy):
Zitat (von fb464466-99):
Ich habe meiner Nachbarin einen Schlüssel gegeben vor ca. 4 Monaten, damit sie meine Katzen manchmal bei bedarf füttert.


Wie hast du denn bei Bedarf genau definiert? Und wie ist das Nachweisbar?

Deine Nachbarin hat Bedarf gesehen, die Katzen zu füttern und hat zu diesem Zweck deine Wohnung betreten.
Also macht sie exakt das, was du von ihr wolltest. Und das willst du zur Anzeige bringen?


Deine Nachbarin wollte Dir möglicherwiese nur entgegenkommen und die Katzen füttern. Als Dank eine Anzeige, prima.


Bitte lies meinen Text noch einmal. Es ist nichts von einer Tatsächlichen Anzeige geschrieben wie du den anderen Antworten entnehmen kannst möchte ich sie nur aufklären, dass sie rechtlich im Unrecht ist und nicht einfach mein Haus betreten kann.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von fb464466-99):
Das ist doch ein Juristen Forum warum bekomme ich hier dasselbe Moral/Tierschützer-Gerede, dass ich normalerweise von *Gutefrage* kenne ich erkundige mich über das Rechtliche nicht über Ihre Absichten! U


Rechtlichen Rat zu geben ist uns Foristen nicht erlaubt, das darf und kann nur ein RA. Wir können nur unsere Meinung äußern. Vielleicht noch mal ein Hinweis auf ein entsprechendes Gesetz geben, das ist aber auch schon alles.
Wenn du "Rechtsberatung" brauchst musst Du zum Anwalt, gegen Gebühr.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119407 Beiträge, 39720x hilfreich)

Zitat (von fb464466-99):
ich meinte mit verteidigungsmöglichkeit könnte sie gegenanzeige erstatten

Ja, kann sie



Zitat (von fb464466-99):
Ab wann gilt etwas als Straffreier Irrtum?

Sie wusste Du warst weg, dachte die Tiere sind unterversorgt, keine Antwort von Dir also hat sie sich entschlossen aufgrund der vorhergehenden Anweisungen zu handeln.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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