Hallo zusammen, angenommen X hätte einen Nachbarn der vorallem in den Abendstunden und Nachts extrem laut Musik hört. Könnte X seinen Vermieter auffordern diesen "Mangel" zu beheben und evtl Miete mindern bzw. wenn der Vermieter den Mangel nicht behebt (beheben kann) was auch immer das Mietverhältniss kündigen? Einzieger Hacken bei der Sache ist, das der Mietvertrag für 3 Jahre geschlossen wurde und erst danach oder via Stellung eines Nachmieters gekündigt werden kann. Sicherlich könnte X auch das ganze Theater mit Polizei und Anzeige usw. durchziehen...aber wer möchte sich diesen Stress schon antuen? Gruß F.
@Scalar2 ...darum geht es nicht. Die Wohnung ist Ok. Miete ist fair und sonst stimmt auch alles. Aber X hat einfach keine Lust mehr auf das Theater mit seinem Nachbarn und ist auch nicht der Meinung das Vermieter und Polizei da was machen können oder wollen und wenn der Vermieter die Hausordnung nicht durchsetzen kann muss der Mieter das hinnehmen? -- Editiert von Florianwe23 am 18.02.2009 13:13
Ok das hört sich soweit ganz gut an. Wäre es zusätzlich noch möglich die Miete zu mindern? Dann könnte der Vermieter vom Lärmmieter Schadensersatz fordern...oder bin ich da im falschen Film?
Mir geht gerade folgendes Szenario durch den Kopf:Florian mindert die Miete um (z.B.) 50 €, die der VM dann von dem "Musiker" fordert.Dieser sagt, meine Musik ist mir das wert, dafür zahle ich die 50 € gerne.Und wie geht es dann weiter ?
Ok Lärmprotokoll ist wichtig das hab ich jetzt verstanden ...Wenn der Nachbar die spekualtiven 50€ fürs Musikhören ausgeben möchte, dann kann ich mir dafür ja oropax kaufen...nee spass beiseite keine ahnung wie es dann weitergeht ...ich denke einfach, dass es dem vermieter auch irgendwann zu bunt werden wird und er den menschen rauswirft..tut er das nicht ...tjaa dann weiß ich auch nicht weiter