Nachbar spricht von Nutzungsrecht nach Hauskauf

13. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
Blacky_2822
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Nachbar spricht von Nutzungsrecht nach Hauskauf

Nachbar stellt Nutzungsrecht an einem Brunnen auf unserem Grund!

Wir haben ein älteres Haus bj.1950 im Raum Taufkirchen/Vils in Bayern gekauft!

Ich gehe davon aus über einen standardisierten Notarvertrag einfache Textbausteine Abschnitt 1-18, es gibt auch einen Abschnitt, in dem es um Lastfreiheit geht.
Das Grundbuch ist frei von Lasten es sind keine eingetragen.
Der Brunnen ist weder im Kaufvertrag noch im Grundbuch erwähnt.

Einen Bebauungsplan muss ich mir noch besorgen.

Nun haben wir das Haus an einem Sonntag aufgesucht, wo auch gleich ein Nachbar (angrenzendes Grundstück) auf uns zukam und wir uns als zukünftige Nachbar vorstellten.
Einer seiner ersten Sätze war, dass er ein Mitnutzungsrecht an einem Brunnen habe, der auf unserem neuen Grundstück etwa 2m von der Grenze entfernt liegt (angeblich habe er ihn mit dem Erbauer des Hauses um 1950 angelegt).

Wie gesagt es scheint nichts Schriftliches zugeben Grundbuch ist lastfrei, wo kann sich eine solche vereibarung finden lasen.

Kann hier ein Gewohnheitsrecht greifen???

Ich habe kein Problem mit der Nutzung, ich möchte dies nur im Vorhinein so klären das Er bei Streitigkeiten keine Rechte hat, die unseren Grund betreffen.

Danke für eure Antworten

Falls ich hier mit meiner Frage falsch bin, bitte ich um Verschiebung in den richtigen Bereich.

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Wenn nichts im Grundbuch steht, dann könnt ihr euch überlegen, ob ihr dem Nachbarn Wasser abgebt oder nicht.

Am besten fragt ihr mal den Verkäufer, der sollte wissen was mit dem Nachbarn mal vereinbart wurde.

Den Nachbarn würde ich mal fragen, wie denn das Mitbenutzungsrecht praktisch aussieht.

Wie sieht der Brunnen denn aus, ist es ein einfaches Bohrloch mit Handpumpe, oder eine Luxusversion mit elektr. Pumpe?

-----------------
""

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Blacky_2822
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Es ist schon die Luxusversion ein breiter Schacht sowie ein runder Straßenkanaldeckel, ist auch mit so einem verschlossen ca. 3-4m tief, bis man das Wasser sieht und in unserem Keller steht eine elektr. Pumpe mit ca 400l Kessel angeblich hat er dasselbe im Keller stehen!
Dort war ich jedoch nicht somit liegt seine Zuleitung schon mal bei uns im Boden.
Der Verkäufer wurde noch nicht erreicht hat sein Handy aus???

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Wenn er seinen Wasseranteil mit einer vorhandenen Leitung aus dem Brunnen holt, dann spricht ja alles dafür, das in der Vergangenheit tatsächlich eine gemeinsame Nutzung des Brunnens vereinbart wurde. Solange ihr nicht plant, den Brunnen zuzuschütten, dürfte es ja keine Probleme geben.

Ich würde an eurer Stelle zuerst mal mit dem Verkäufer sprechen, und wenn der die Aussage des Nachbarn bestätigt, mit dem Nachbarn schriftlich vereinbaren, das alle notwendigen Pflegemaßnahmen am Brunnen von beiden Nutzern zu jeweils 50% bezahlt werden, und das jeder für seine Leitung ins Haus selbst zuständig ist.

Tip: auch wenn im Grundbuch nichts steht, eventuell gibt es ja im Wasserbuch einen Eintrag für das Grundstück: http://www.wasserwirtschaftsrecht.de/wasserrecht-wasserbuch.html

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
KaitaAmanda
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 45x hilfreich)

Hallo - was ist denn draus geworden? Darf denn der Nachbar nun weiter sein Brunnenwasser beziehen?

Ich hab ein ähnliches Problem. Wir haben jetzt zusammen mit dem Nachbarn einen Brunnen für die Entnahme von Grundwasser erstellt. Der Brunnen befindet sich auf seinem Grundstück, wir haben eine Entnahmeleitung zu uns gelegt. Jeder hat eine eigene Pumpe und eigenen Stromanschluss.
Eine Grunddienstbarkeit einzutragen käme auf Kosten von fast 3000 Euro. Der Brunnen kostete für uns beide zusammen 5000 Euro. Wies ausschaut ist aber ohne Eintrag einer Dienstbarkeit die Nutzung wohl nur für die jetzigen Eigentümer gesichert. Oder?
Ich würde mich freuen, ihr sagt mir, wies denn ausging...

45x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.239 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen