Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer

Nachbar mit lauter Techno-Musik

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

2921 Aufrufe

Nachbar mit lauter Techno-Musik

Hallo zusammen!

Seit kurzem wohne ich in einer neuen Wohnung.
Unter mir wohnt ein Nachbar, der offensichtlich sehr musikbegeistert ist.

Den ganzen Tag, am Wochenende und an den Feiertagen dröhnt dort die Musik in meine Wohnung rein.

Durch eine offenbar sehr kräftige Bassanlage wuppern die Techno Beats, das ich diese in meinen Wohnzimmer und im Schlafzimmer höre.
Dieses ständige unregelmäßige Bäng Bäng Bäng geht mir langsam tierisch auf die Nerven.

Ich war bereits mehrmals bei dem Nachbar und erklärte Ihn das Problem.
Daraufhin war die Musik leise.
Nun war ich mich wieder beschweren.
Ein freundlicher Hinweis von mir, wird nun ignoriert.

Und wenn ich bei dem Nachbar war, dann geht das Spaß spätestens am nächsten Tag von neuen los!

Ich habe nun schon mein Vermieter informiert.
Dieser wohnt im selben Haus und bekommt den Terror selber mit!
Bis jetzt ist das Ergebnis gleich Null!
Wenn ich Nachmittag von Arbeit komme, ist die Musik an, die Spielerei geht auch öfters bis nach 22Uhr.


Hab ich überhaupt rechtliche Chancen, diesen Krach zu unterbinden?


Vielleicht weiß ja jemand Rat. Als letztes Mittel käme ein erneuter Umzug in Frage, allerdings möchten ich dies natürlich vermeiden.

Danke schon mal.

Gruß


von catdog123 am 26.09.2007 19:47
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Nachbar mit lauter Techno-Musik
ruf jedes mal die Polizei an.




von Eirene113 am 26.09.2007 20:03
Status: Unsterblich (4263 Beiträge)
Userwertung:  1,8  (von 79 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Nachbar mit lauter Techno-Musik
Würde ich auch machen. Und wenn die sagen, dass du das selber machen sollst, dann sagst du, dass die Musik so laut sei, dass der (liebe) Nachbar wohl nicht die Türglocke hört


-----------------
"Scientia potentia est."


von Was weiss ich? am 26.09.2007 20:30
Status: Unsterblich (2301 Beiträge)
Userwertung:  2,9  (von 17 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Nachbar mit lauter Techno-Musik
Ich stimme Eirene113 völlig zu, jedesmal die Polizei rufen! Dies gilt nicht nur in der Nachtruhezeit, denn wenn die Musik generell einen bestimmten Pegel erreicht, ist der Krach gesundheitsschädigend! Er muss dann auch nicht außerhalb der Ruhezeiten dauerhaft hingenommen werden!
Bestes Mittel: Protokoll fÜhren und Mietminderung beim VM durchfÜhren, da er grundsätzlich fÜr den Hausfrieden zuständig ist! Ein Verschulden des Vermieters hinsichtlich der Störung ist bei der Minderung nicht erforderlich (siehe: § 537 BGB).



von dreisst am 26.09.2007 23:43
Status: Senior (199 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Nachbar mit lauter Techno-Musik
Mietminderung beim VM durchführen, da er grundsätzlich für den Hausfrieden zuständig ist

Außer, er versucht, ihn durchzusetzen.




von Mortinghale am 26.09.2007 23:45
Status: Tao (5000 Beiträge)
Userwertung:  2,9  (von 7 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Nachbar mit lauter Techno-Musik
Nein Morti, das ist völlig falsch! Eine Mietminderung aufgrund eines Mangels, den der VM beheben kann, ist durch den Versuch einen Mangel abzustellen abwendbar. Nicht aber in diesem Fall! Die Kausalität für die Minderung des Wohnwertes liegt auf keinen Fall in der Verantwortung des Mieters, da er keine rechtliche Handhabe gegen seinen Nachbarn (außer die Polizei zu rufen) hat, den Wertverlust durch einen solchen Mitmieter des VM trägt der VM selbst! Der Mieter hat respektiv keinen Einfluss auf seine Nachbarschaft, dafür ist der VM zuständig! Bääätsch!



von dreisst am 27.09.2007 00:29
Status: Senior (199 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Nachbar mit lauter Techno-Musik
Nebenbei... das Thema ist das gleiche wie in dem Thread= http://www.123recht.net/Mietminderung-durch-Feuerwehrl%E4rm__f97124.html


von dreisst am 27.09.2007 04:30
Status: Senior (199 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Nachbar mit lauter Techno-Musik
Der Mieter hat respektiv keinen Einfluss auf seine Nachbarschaft, dafür ist der VM zuständig!

Und welchen Einfluß hat der Vermieter ?

Gehst Du davon aus, daß der Techno-Freak bereits mit einem Ghettoblaster auf der Schulter zur Wohnungsbesichtigung erschienen ist ?

Sobald ein Mieter in der Wohnung ist, hat er doch fast Narrenfreiheit. Und die wird auch von allen Mietern begeistert eingefordert, es sei denn, ihr Nachbar nimmt sie in Anspruch.
Dann soll der Vermieter, der ansonsten gefälligst seine Mieter nicht 'terrorisieren' soll, plötzlich als Waffe eingesetzt werden.
Ach nein, in Wirklichkeit geht es ja um das Selbstbestimmungsrecht bezüglich der Miethöhe.




von Mortinghale am 27.09.2007 09:13
Status: Tao (5000 Beiträge)
Userwertung:  2,9  (von 7 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Nachbar mit lauter Techno-Musik
Wenn überhaupt jemand Einfluss darauf hat wer einzieht oder auch nicht, ist das immer noch der VM. Ich behaupte ja nicht, dass er allwissend ist und keine Fehler macht (man kann in die Leute ja nicht reingucken), aber es darf nicht zu Lasten der anderen Mieter gehen. Immerhin kassiert der VM Miete und der Mieter zahlt für seine Wohnlichkeit. Imho ist der VM, wenn er Geld verdienen will, in der Pflicht auch etwas zu leisten und das ist mehr, als nur die Wohnung zur Verfügung zu stellen!


von dreisst am 27.09.2007 14:36
Status: Senior (199 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Nachbar mit lauter Techno-Musik
Ja, stimmt absolut! Der VM sollte auch hin und wieder mal die Fenster putzen und die Wohnung saugen.
...jetzt weiß ich, woher Dein Name kommt..


von ramon56 am 27.09.2007 14:45
Status: Senior (148 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Nachbar mit lauter Techno-Musik
@Dreisst,

wenn der VM nicht bereits etwas geleistet hätte, gäbe es gar keine Wohnung zum vermieten.

Wer fordert denn immer, daß der Vermieter nach Zurverfügungstellung der Wohnung keinerlei Rechte mehr hat ? Aber stattdessen die Pflicht, die Mieter zu 'pampern'?




von Mortinghale am 27.09.2007 15:09
Status: Tao (5000 Beiträge)
Userwertung:  2,9  (von 7 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

« Zurück | Seite: 1 2 3 4 5 | weiter »
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97917
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online