Nachbar läßt Hund in meinem Garten laufen

21. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
Abaulet
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 45x hilfreich)
Nachbar läßt Hund in meinem Garten laufen

Folgender Sachverhalt:

Ich wohne im Erdgeschoss eines 6 Familienhauses, die Wohnung ist mein Eigentum, ebenso wie der Garten. Das Flurstück ist durch einen Zaun getrennt, lediglich ein Gemeinschaftsweg muss als Fluchtweg offen gehalten werden. Nun hab ich einen Nachbarn, der seinen Hund (Schäferhundmix) im angrenzenden Mehrfamilienhaus frei laufen läßt, da dessen Garten aber sehr klein ist, weicht der Hund stets in meinem Garten aus, zum einen, um seine Notdurft zu verrichten, zum anderen aber auch zum spielen, ich fische hier wöchtentlich mindestens dreimal den Fußball aus dem Beet. Auf freundliche Rückmeldung wird garnicht reagiert, wenn im Frühjahr Unkrautgift gespritzt wird, wird man sogar bedroht ("Wehe dem Hund passiert was!").

Kann man die Sache juristisch klären? Welche Möglichkeiten habe ich? Beweisvideos gibt's ohne Ende :)

Vielen Dank für Eure Antworten.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4241 Beiträge, 2420x hilfreich)

Das gehört eigentlich nicht ins Tierrecht (was kann das Vieh für die Dreistigkeit der Besitzer) sondern ins Nachbarschaftsrecht.
Da gibt es dann gleich mehrere Optionen.
Eine Möglichkeit:
1. Nachbarn gerichtsfest (vor Zeugen!) zur Unterlassung auffordern
2. Wenn es wieder passiert: Anwalt nehmen und kostenpflichtige Abmahnung und Aufforderung zur Unterlassungserklärung schicken lassen (um Anwaltskosten einfordern, brauchst du die vorherige Unterlassungserklärung!)
3. Wenn der Nachbar die anwaltlich angeforderte Unterlassungserklärung nicht unterschreibt, Unterschrift einklagen
4. nach diesem Einklagen jedes Mal, wenn es wieder passiert, die in der Abmahnung geforderte Strafe einklagen

Das alles wäre jedenfalls ein Weg, wenn der Hundebesitzer genügend Geld hat.

Ansonsten eine andere Möglichkeit: greife in dein eigenes Portomonnaie und baue eine Tür in die Lücke ein. Dann ist dein ganzes Grundstück umfriedet. Dann musst du nur noch dem Nachbarn samt Viehzeug gerichtsfest (Zeugen!!!) Hausverbot erteilen und wenn der sich tatsächlich erdreistet, das Tier durch die Pforte zu lassen, zeigst du ihn wegen Hausfriedensbruch bei der Polizei an.

Wenn nur das Tier auf deinem Grundstück ist, gibt es übrigens auch noch die Möglichkeit, sich an den Eigentümer des Nachbargrundstücks zu wenden, damit der unterbindet, dass Tiere von seinem Grundstück auf deines kommen. Also könntest du (oder, wenn es eine Eigentümergemeinschaft ist bei dir, der Verwalter derselben) den Eigentümer des Nachbargrundstücks auffordern, dafür zu sorgen, dass der Tierbestand seines Grundstücks nicht in deines eindringt. Vermieter lieben es, so etwas über ihre Mieter zu hören!!!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

quote:
Ich wohne im Erdgeschoss eines 6 Familienhauses, die Wohnung ist mein Eigentum, ebenso wie der Garten.
Du bist Eigentümer innerhalb einer WEG? Dann ist der Garten nicht Dein Eigentum, sondern Gemeinschafsteigentum. Allenfalls hast Du in alleiniges und ausschließliches Sondernutzungsrecht.

quote:
Nun hab ich einen Nachbarn
Ist der Nachbar Bewohner auf dem angrenzenden, benachbarten Grundstück oder Bewohner einer weiteren Wohnung in Deinem Mehrfamilienhaus?

quote:
da dessen Garten aber sehr klein ist, weicht der Hund stets in meinem Garten aus
Wie macht das der Hund, wenn doch:
quote:
Das Flurstück ist durch einen Zaun getrennt
ist?

quote:
wenn im Frühjahr Unkrautgift gespritzt wird, wird man sogar bedroht ("Wehe dem Hund passiert was!").
Wenn das Gift innerhalb Deines Gartens bleibt und der Hund auf Deinem Gartenanteil nichts zu suchen hat, würde ich das einfach so beantworten.

Ansonsten ist jedes juristische Vorgehen der Mühe nicht wert. Besser ist es einfach, die Lücken im Zaun zu schließen und damit den Hund auszusperren. Das sschont die Nerven.

-----------------
"lg.
R.M. "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

quote:
oder, wenn es eine Eigentümergemeinschaft ist bei dir, der Verwalter derselben
Das ist nicht die Aufgabe des WEG-Verwalters, das muss der Sondernutzungsberechtigte schon selber tun.

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"lg.
R.M. "

1x Hilfreiche Antwort

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