Nachbar fällt ohne Vorwarnung Bäume in meinem Garten

23. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
fasungslos09
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)
Nachbar fällt ohne Vorwarnung Bäume in meinem Garten

Hallo,

ich bin wirklich fassungslos. Heute komme ich von der Arbeit nach Hause und bemerke das 4 Tannen in meinem Garten (wir leben in einer Doppelhaushälfte) gefällt wurden sind.
Ich bin erstmal fassungslos und frage die Nachbarn, ob sie vielleicht etwas bemerkt haben. Nun stellt sich herraus dass die Nachbarsfrau (nicht die in der Doppelhaushälfte sondern sozusagen "eins weiter") nachdem sie das Ganze mit unserem Vermieter "abgesprochen habe" die Bäume gefällt hat.

Die Bäume stehen jeweils 1,5 , 10 , 11 und 15 Meter von der Grenze zum Grundstück der Nachbarin entfernt.

Nun frage ich mich ernsthaft ob dieses legal war!? Und wenn muss ich in diesem Falle nicht wenigstens vorgewarnt werden? (wir haben mehrere Kinder die sich im Garten aufhalten)

Ich bin wirklich verägert!
Bitte um Hilfe.

Ärgert der Nachbar?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Für Bäumefällen braucht man eine Genehmigung vom Baumschutzamt (oder wie es im jeweiligen Land heißt).
Der erste Ansprechpartner ist aber der Vermieter.
Ich würde ihn für die Zukunft daraufhinweisen (wenn keine Bäume mehr da sind, würde ich die Sache abhaken).

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fasungslos09
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

eine wahrscheinlich wichtige Information muss ich noch hinzufügen:
Ich war es der die Bäume vor 4 (!) Jahren gepflanzt habe.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Für das Fällen braucht man nicht immer eine Genehmigung. Das ist abhängig von der Größe der Bäume - kleinere stehen in der Regel noch nicht unter Schutz - und auch von der Art. In Berlin z.B. wurde die Baumschutzverordnung gelockert, so dass Nadelbäume (außer Waldkiefern) unabhängig von ihrer Größe gefällt werden dürfen, geschützt sind aber im allgemeinen Laubbäume ab einem bestimmten Stammumfang.
Unabhängig davon, hätte sich der Vermieter natürlich vorher mit Euch in Verbindung setzen sollen, deshalb würde ich mich an ihn wenden.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Ich würd mich auch an den Vermieter wenden. Wurden denn die Bäume damals mit dem zulässigen Grenzabstand gepflanzt oder einfach so reingedrückt ? Wurde damals der Vermieter informiert und hat seine Zustimmung gegeben ?

Wenn beides der Fall war, dann bist Du mir Recht sauer (sonst nicht) und dann durfte der Vermieter auch nicht so ohne weiteres die Zustimmung zum fällen geben.

Ob Bäume ohne amtliche Zustimmung gefällt werden dürfen, ist regional total verschieden, gehe aber davon aus, dass diese zu jung waren um unter die Schutzvorschriften zu fallen.



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"Chylla"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dany75
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 28x hilfreich)

Hi

Mal eine andere Frage, wenn ich einfach bei jemand Fremdes im Garten Bäume fälle, ohne dieses vorher mit ihm abzusprechen, mache ich mich dann nicht des Hausfriedensbruch und der Sachbeschädigung schuldig?

Und wenn der Vermieter diese Bäume nicht gepflanzt hat, wie konnte er dann seine Zustimmung zur Fällung geben? Er hätte, selbst wenn diese ohne seine Zustimmung gepflanzt wurden, höchstens seinen Mieter zur Ebtfernung auffordern dürfen. Oder sehe ich da irgendetwas falsch?

fragende Grüße

Dany

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Wenn der Baum entgegen den Vorschriften gepflanzt wurde hat der Nachbar das Recht auf unverzügliche Entfernung, und zwar auf Kosten des Vermieters, der aber die Kosten an den Mieter weitergeben darf.

Wenn der Garten ausschlieslich zur Nutzung durch den Mieter ist, andere, also auch der Vermieter ihn nicht betreten dürfen, dann könnte man ggf. von Hausfriedensbruch ausgehen sonst nicht. Müsste man aber gegen den Verstoß gegen die unrechtmäßige Pflanzung berücksichtigen ! Sei froh, dass Du fürs fällen nichts bezahlen musst.



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"Chylla"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

natürlich ist das sachbeschädigung, lass dir nichts erzählen ...

selbst wenn die bäume sozusagen illegal waren, gibt das dem nachbarn nicht das recht selbst hand anzulegen.

m.

PS: bevor du dir einen nachbarn zum totalen feind machst solltest du darüber nachdenken ob es dir das wert ist. es gibt leute hier die würde mit freuden 4 bäume geben um wieder frieden mit ihren nachbarn haben ...

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Ein Hausfriedensbruch erfordert im übrigen, dass der Garten durch einen Zaun oder ähnliches vom Nachbargrundstück getrennt ist ansonsten ist das Betreten auch gegen den Willen des Besitzers nicht strafbar!

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
puppe
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 183x hilfreich)

hallo daniel,
das ist mir neu...gibt es da einen paragraphen zu ?
gruß
puppe

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

$123 stgb

1x Hilfreiche Antwort

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