Neben der privatrechtlichen Regelung im NRG (BaWü) gibt es in unserem Bebauungsplan auch eine Regelung, dass Hecken max. 1,50m hoch sein dürfen.
Je nach Messverfahren (komplexes Thema...) halte ich diese Vorgabe mit meiner Hecke ein - oder auch nicht.
Sämtliche Nachbarn halten sich nicht an diese Regelung, bis auf den einen (er hat keine Hecke), der mich nun auffordert, die Hecke gemäß Bebauungsplan [und gemäß seinem Messverfahren] zu kürzen.
Darf er das?
Oder muss er sich zuerst an das Bauamt wenden, damit diese einen Verstoß feststellen (wahrscheinlich endet die Geschichte dann hier...) und erst daraufhin gegen mich vorgehen (spätestens aber hier...).
Anders gefragt: Kann ER anstelle des Bauamts mich zwingen, die Hecke gemäß Bebauungsplan zu schneiden?
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Nachbar fordert Heckenschnitt gemäß Bebauungsplan
Verbaut?
Verbaut?
Das Baurecht kann nur das Bauamt durchsetzen. Die werden kaum was machen :-)
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quote:<hr size=1 noshade>Anders gefragt: Kann ER anstelle des Bauamts mich zwingen, die Hecke gemäß Bebauungsplan zu schneiden?
<hr size=1 noshade>
Anspruchsgrundlage könnte § 1004 BGB sein. Voraussetzung wäre dann, dass die Festsetzung der max. Heckenhöhe nachbarschützenden Charakter hat. Da die Hecke direkt an das Grundstück des Nachbarn angrenzt, könnte man spontan meinen, diese Festsetzung habe nachbarschützenden Charakter. Ganz so einfach ist es aber nicht. Die Rechtsprechung stellt (jedenfalls teilweise) darauf ab, ob die Vorschrift gewichtige Interessen des Nachbarn schützen will.
Wie ein Gericht diesen Fall beurteilen würde, vermag ich nicht zu sagen. Völlig ausgeschlossen ist ein Anspruch des Nachbarn m.E. aber nicht.
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Frage:
welche Messverfahren für das Messen der Heckenhöhe gibt es, die unterschiedliche Ergebnisse bringen?
Ich kenne nämlich nur ein Verfahren: Zollstock ausklappen, senkrecht auf den gewachsenen Boden stellen, und an der Oberseite der Hecke ablesen.
Hinweis am Rande: wenn es sich um eine Hanglage handelt, muss ab dem gewachsenen Boden gemessen werden, auch dann, wenn ein Beteiligter auf seiner Seite den Boden verändert hat (durch Erhöhen bzw. Abgraben).
Neben den Festsetzungen des Bebauungsplans müssen hier natürlich auch noch die Regelungen des Nachbarrechts eingehalten werden, ein Bebauungsplan kann geltendes Recht nicht aufheben!
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quote:
Oder muss er sich zuerst an das Bauamt wenden, damit diese einen Verstoß feststellen (wahrscheinlich endet die Geschichte dann hier...) und erst daraufhin gegen mich vorgehen (spätestens aber hier...).
Wenn Du Dir so sicher bist, dann warte einfach ab, was passiert ...
quote:
Neben den Festsetzungen des Bebauungsplans müssen hier natürlich auch noch die Regelungen des Nachbarrechts eingehalten werden, ein Bebauungsplan kann geltendes Recht nicht aufheben!
So ein Quatsch! Das NRG regelt nur Grenzabstände und Maximalhöhen. Ein Bebauungsplan kann da sehr wohl in diesem Rahmen, also geringere Höhen feststetzen. Der B-Plan hebt damit kein geltendes Recht aus, sondern gestaltet dieses aus.
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"lg.
R.M. "
was bringts dir zu warten bis er zur behörde rennt? höhe 1,50m heist 1,50m höhe. höher nicht.dann kürz ihn doch freiwillig und du hast weniger ärger
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quote:
Darf er das?
Klar.
Er darf sogar sofort mit Anwalt vor Gericht ziehen ...
quote:
Je nach Messverfahren (komplexes Thema...)
Bist du Lehrer?
quote:
halte ich diese Vorgabe mit meiner Hecke ein
Nun, dann sollte man abgleichen, ob die maßgeblichen Institutionen vor Ort sich deinem Messverfahren anschliesen.
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