Nachbar betritt Wohnung und klaut

15. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.02.2019 12:55:01
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 21x hilfreich)
Nachbar betritt Wohnung und klaut

Hallo zusammen,

seit Jahren habe ich hin und wieder das Gefühl, jemand war in meiner Mietwohnung. Ich dachte, vielleicht bilde ich es mir nur ein. Gegenstände fand ich nicht mehr, zunächst dachte ich, ich hätte sie verlegt.

Als nun aus dem ererbten Service meiner Eltern innerhalb von kürzester Zeit ein Stück nach dem anderen fehlte, war mir klar, dass wirklich jemand in der Wohnung war. Das Schloss ist unversehrt, hat also einen Schlüssel. Der VM wohnt in einem anderen Ort.
Auf meinem Stockwerk wohnt ein Ehepaar, welches morgens außer Haus geht, ich selbst bin freiberuflich tätig und mein unsympathischer Rentnernachbar hängt den ganzen Tag am Treppenhausfenster und am Türspion.
Somit ist er der einzige in unserem 20-Parteien-Haus, der unmittelbar mitkriegt, wann wer hier auf dieser Etage kommt und geht.

Mein Vermieter hat früher hier gewohnt und war mit dem Nachbarn befreundet. Aus dieser Zeit könnte es sein, dass er noch einen Schlüssel hat.

Was sollte ich tun, wie beweisen?

Bin völlig ratlos und sehr gekränkt, dass jemand in meine Privatsphäre geht!

LG Susanne


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37 Antworten
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#1
 Von 
guest-12316.08.2010 11:03:39
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 10x hilfreich)

Schloss tauschen , das ist das erste . Eine Video Cam kann auch nichts schaden . Anzeige erstatten .

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#2
 Von 
guest-12322.02.2019 12:55:01
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo
und danke erstmal.
Ja das Schloss habe ich mit Hilfe von netten Nachbarn am Freitag ausgetauscht. Was kostet so eine Kamera und wo bekomme ich sie genau?
Bringt Anzeige was wenn der Nachbar alles abstreitet?

Habe schon mal ohne seinen Namen und meinen Verdacht zu nennen mal "vorgefühlt" am Donnerstag, da hat er gleich abgeblockt und gemeint, hier sei noch nie etwas passiert. Einen Generalschlüssel gäbe es nicht (mehr). Früher gab es ihn und da war der Nachbar Hausmeister.

LG Susanne

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#3
 Von 
guest-12316.08.2010 11:03:39
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 10x hilfreich)

Eine Cam bekommst du in jedem E-Markt , Es gibt auch noch andere tricks , die kann ich hier nicht öffentlich schreiben . Per PN geht das . Schreib mich einfach an .

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#4
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

Hallo!
Wir hatten in unserer alten Wohung auch einen solchen "Fall"- wenn wir auf der Arbeit bzw. in der Uni waren und ich nach Hause kam hatte ich immer das Gefühl, dass jemand in unserer Wohnung war.
Heute weiß ich, dass ein solches Gefühl nie trügt, denn am Ende wurden auch Sachen (darunter sogar unser Telefon!!!) geklaut.
Sachen aus dem Keller verschwanden, unversicherte Post ohne Nachweis kam nie an usw.
Die hatten für alles einen Schlüssel!
Eine Anzeige bei der Polizei führte nur zur Einstellung, da wir zwar genau wussten, wer die Sachen geklaut hatte, es aber nicht nachweisen konnten.
Ich kann Dir nur empfehlen den Dieb irgendwie dingfest zu machen vielleicht hat Richter Gnadenlos ja wirklich einen guten Tipp für Dich!

Grüße!

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#5
 Von 
guest-12322.02.2019 12:55:01
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo,
bekomme ich die Antwort per Mail - ich habe wohl kein PN-Fach?

Lg Susanne

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#6
 Von 
guest-12322.02.2019 12:55:01
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo,

genauso war es bisher bei mir. Als mein Sohn - studiert jetzt außerhalb - noch hier war und wir zusammen weg waren, hatten wir nachher oft das Gefühl, es war jemand in der Wohnung! Seit ich alleine bin, hat es der Nachbar einfacher.

Außerdem ist mir schon Verschiedenes aus Keller und Auto geklaut worden. Im Keller hatte ich eine zeitlang ein Steckschloss, eines Tages war es kaputt gemacht. Und mal stand die Kellertür offen.....

Außerdem sagen 2 ältere Frauen im Haus auch, ihnen fehlten Dinge und sie vermuten den Nachbarn, trauen sich aber nix zu sagen.

LG Susanne

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#7
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

Susanne über " Diesem User eine PM schreiben" kannst du persönliche Nachrichten verschicken! Du findest deine persönlichen Nachrichten oben neben deinem Benutzername (wenn du eingeloggt bist) unter "Menü" und dort muss du bei Community "Inbox" gucken!

Grüße!

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

Das Problem ist, dass man da wirklich etwas machen muss!

Vielleicht bräuchten die beiden alten Damen auch so eine Kamera...

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#9
 Von 
guest-12322.02.2019 12:55:01
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 21x hilfreich)

ich werde mal mit ihnen reden, danke euch,

lg susanne

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#10
 Von 
Henry86
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 5x hilfreich)

Die Kamera nützt wohl jetzt nichts mehr, nachdem das Schloß bereits ausgetauscht wurde.

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#11
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
Bringt Anzeige was wenn der Nachbar alles abstreitet?


Natürlich nicht, denn du hast ja bisher nur einen halbkonkreten Verdacht, aber keinerlei Beweis.

Es ist auch eher unwahrscheinlich, daß nun CSI Miami mit der Spurensicherung ausrückt, Fingerabdrücke nimmt und diese mit denen des Nachbarn vergleicht. Zumal auch das nur etwas bringt, wenn man Abdrücke an Stellen findet, an denen sie nicht durch "Besuch" oder "Ausleihen" erklärbar sind.

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#12
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Bringt Anzeige was wenn der Nachbar alles abstreitet?


quote:
Natürlich nicht, denn du hast ja bisher nur einen halbkonkreten Verdacht, aber keinerlei Beweis.



Ja und nein.

Für eine Aufklärung wirds nicht bringen.
Allerdings würde ich grundsätzlich eine Anzeige gegen unbekannt machen und von dem Verdacht erzählen. Sollte der Nachbar das gewesen sein und man ihm nichts beweisen können, ist aber die Abschreckung durch das Bekanntwerden durch die Polizei evtl. schon abschreckend für weitere Taten !


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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12322.02.2019 12:55:01
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo zusammen!

Ja, ich denke, die abschreckende Wirkung der Anzeige sind dann schon gegeben. Meine Freunde und Bekannten wissen seit Jahren von dem auch anderweitig problematischen Nachbarn (führt jetzt hier zu weit, das alles zu erzählen.) Ist also nicht so, dass ich nur mal eben auf die Idee kam, den unschuldigen Nachbarn zu verdächtigen!

In meiner Wohnung bringt die Kamera wohl nichts mehr, aber im Auto und bei den zwei anderen Damen, die mittlerweile solch einen Hass auf den Mann haben, dass sie nur noch übel schimpfend von ihm reden. Das kommt nicht von nichts...

Ich schaute jetzt - erstmals in meinem Leben werde ich gezwungen, mich mit solch einem Thema auseinander zu setzen - mal nach den Preisen unter dem Stichwort "Sicherheitstechnik." Ist ja sogar für ärmere Leute zu bezahlen, das hat mich positiv überrascht.

Eine Frage hätte ich noch: Ich habe heute nochmals bei der örtl. Polizei nachgefragt wegen Anzeige usw. Sie meinten dort, ich käme evtl. mit einer Privatklage weiter, also über den Anwalt.
Was meint Ihr, gibt es zu so einem oder ähnl. Thema Erfahrungen?

LG Susanne

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#14
 Von 
guest-12322.02.2019 12:55:01
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 21x hilfreich)

Und True Blood wollte ich noch sagen, dass im Grunde wirklich nur diese Person in Frage kommt, da er ständig am Spion hängt und sich im Treppenhaus aufhält zwecks Langeweile. Alle anderen Leute im und rund ums Haus wissen nicht so genau, ob und wann zeitlich genau meine Nachbarn gegenüber arbeiten und wann sie wieder kommen. Sie haben auch mal 1/2 Tag Urlaub, feiern Überstunden ab, kommen früher heim, sind krank und den ganzen Tag daheim. Ebenso ob und wann ich arbeite - bin freiberuflich tätig, also zeitlich sehr variabel - das muss man erst einmal recherchieren, bevor man eine fremde Wohnung betritt.

Da ich den Nachbarn noch nie leiden konnte, immer auf großem Abstand war und nie zusammen gefeiert usw., wäre es nicht mal entfernt denkbar, dass er meine Blumen gießt während ich im Urlaub bin!
Von daher also keinerlei nachbarschaftliche Vertrautheit, Schlüsselübergabe etc.

Lg Susanne

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#15
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Sie meinten dort, ich käme evtl. mit einer Privatklage weiter, also über den Anwalt. <hr size=1 noshade>


Erstmal, auch dafür braucht man keinen Anwalt.

Und was diese Aussage der Polizei betrifft, wundert das jetzt schon.....


Richtig ist, dass hier der § 123 StGB (Hausfriedensbruch) im Rahmen des § 374 StPO (Privatklage) von dir selbst verfolgt werden kann, allerdings obliegt diese Entscheidung nicht der Polizei.
Grundsätzlich ist sie verpflichtet eine Anzeige aufzunehmen, nur die StA hat die Entscheidungsgewalt ob sie dem nachgeht oder auf den Privatklageweg verweist.

Ausserdem ist hier der Hinweis der Polizei ohnehin falsch.

Im Wege der Privatklage kann lediglich eine Straftat verfolgt werden, die nicht in Tatmehrheit oder Tateinheit (oder in Gesetzeskonkurrenz) mit einem Offizialdelikt stehen.

Hier aber steht der § 123 StGB (Hausfriedenbruch) in Tateinheit mit § 243, Abs. 1 StGB (besonders schwerer Fall des Diebstahls) wonach dieser vom StA verfolgt werden muss .

Selbst wenn sich die Tat auf eine geringwertige Sache bezieht und den "schweren Fall" ausschließt, bleibt es bei § 242 StGB (Diebstahl) bei dem bereits der Versuch strafbar ist und somit ein Offizialdelikt darstellt.

Also, nochmal zur Polizei und Strafantrag wegen § 123 StGB in Tateinheit § 242 StGB gegen unbekannt stellen !

Man darf nicht vergessen, dass Polizisten keine Juristen sind und auch nicht alles wissen (können).






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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"

-- Editiert am 16.08.2010 23:14

-- Editiert am 16.08.2010 23:16

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#16
 Von 
guest-12322.02.2019 12:55:01
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo,

ja die zu letzt gegebene Antwort hat mir jetzt richtig weiter geholfen! Ich hatte auch das Gefühl, dass der Polizist nicht so richtig informiert ist. (Oder will er sich Arbeit sparen?)

Er sagte, wenn ich gegen Unbekannt anzeige, dann fragten sie wohl ein wenig herum im Haus und stellten die Sache dann ein, weil der Nachbar sicher leugnen wird.

Und wenn ich einen Namen nennen würde, könnte ich das nicht beweisen und der Nachbar könne mich verklagen wegen Verleumdung.

Das alles ist seelisch sehr schwer zu ertragen!

Lg Susanne

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2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Und wenn ich einen Namen nennen würde, könnte ich das nicht beweisen und der Nachbar könne mich verklagen wegen Verleumdung. <hr size=1 noshade>


Nein, er könnte dich anzeigen wegen falscher Verdächtigung (§164 StGB ), aber erfolgreich nur dann, wenn du wissentlich falsch behauptest "der war das". Solange du nur einen Verdacht äußerst, ist das gegenüber der Polizei/StA nicht strafbar. Eine Verleumdung kommt hier ausnahmsweise nicht in Betracht (anders ggfs., wenn du dasselbe deinen Nachbarn sagst: "ich glaube, das war der Müller aus dem 3. Stock" ).

quote:<hr size=1 noshade>dass im Grunde wirklich nur diese Person in Frage kommt <hr size=1 noshade>


Das wird aber für eine strafrechtliche Verurteilung nicht ausreichen.
Selbst in wesentlich klareren Situationen (es gibt bewiesenermaßen nur einen weiteren Schlüssel und den hat der Nachbar) wäre eine Schuld damit nicht eindeutig bewiesen (jemand hätte von deinem oder seinem Schlüssel unbemerkt einen Nachschlüssel machen können; jemand hätte deinen oder seinen Schlüssel kurz mopsen können etc.).

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2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12322.02.2019 12:55:01
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo DoktorWho,

danke erstmal!

Mit kurz mopsen ist nicht - ich habe seit Jahren das Gefühl, es war jemand hier. Nur früher dachte ich, vermisste Sachen habe ich verlegt. Heute weiß ich beim geklauten Geschirr, dieses kann nur da und da in der Wohnung sein.

Namen habe ich nicht genannt. Aber der Nachbar ist oft aggressiv und ich fürchte mich, wenn ich weitere Schritte unternehme.

Da nur er wirklich genau wissen kann, wann ich und die gegenüberliegende Partei außer Haus sind, bin ich mir 200 %ig sicher, er ist es gewesen. Weil auch das ganze Verhalten dazu passt. Auch jetzt, nachdem ich gesagt habe, ich wäre bei der Polizei gewesen, j e m a n d im Haus beträte meine Wohnung!
Und weil er wahrscheinlich von Leuten im Haus erfahren hat, dass ich am wochenende, wo er nicht da war, ein neues Schloss eingebaut habe. Dabei haben mir Leute vom Haus geholfen. Also weiß er, dass etwas im Gange ist.
Ich werde mich hüten, einen Namen zu nennen.

Was könnte ich unternehmen wenn er mit Sicherheit leugnet?

Lg Susanne

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3x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
Was könnte ich unternehmen wenn er mit Sicherheit leugnet?


Nöscht. Für eine Verurteilung reicht das ganze ja offenbar nicht. Und für weitere Schritte auch nicht, zumal da das Arsenal schon ziemlich gegen Null geht. (Mal nichtjuristische Antworten wie "wegziehen" oder "drei kräftige arkturianische Kumpels vorbeischauen lassen" außen vor.)
Außerdem paßt das ja nicht wirklich zu "ich fürchte mich, wenn ich weitere Schritte unternehme ".

quote:
Da nur er wirklich genau wissen kann, wann ich und die gegenüberliegende Partei außer Haus sind


Das könnte ich auch, wenn ich den ganzen Tag vor deiner Haustür im Auto sitzen würde. Das ist kein Argument.

-- Editiert am 17.08.2010 14:55

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Eventuell kann sich ja der Staatsanwalt zu einer Wohnungsdurchsuchung durchringen.

Aber es gibt noch was, was hilft, bei Dir zu spät, aber ich stells mal rein. Es gibt sowas wie Anilinfarben, zu kaufen in der Apotheke, für sehr wenig Geld. Das ist ein Puder in roter oder blauber Farbe. Damit z.B. Schlösser von Schränken einstäuben. Fällt nicht sehr bis gar nicht auf, kommt auf den Untergrund an. Jeder, der dann den Schrank anfasst, bei dem verfärben sich die Hände. Das Zeug ist nicht abwaschbar, dauert einige Zeit, bis es verschwindet. Das ist natürlich durchaus beweiskräftig, und, der Täter wird - glaube es mir - nach so einem Erlebnis, unabhängig von der strafrechtlichen Seite, wieder Deine Wohnung betreten.

Diesen Tipp hab ich mal vor vielen Jahren angewandt, erfolgreich, kam von einem Staatsanwalt.

wirdwerden

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3x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
Eventuell kann sich ja der Staatsanwalt zu einer Wohnungsdurchsuchung durchringen.


Dazu müßte sich dann ja auch ein Richter dazu durchringen, einen Durchsuchungsbeschluß zu unterschreiben, der lediglich auf einer vagen Vermutung basiert. Da könnte man dann schon nahe am Rande einer Überschreitung der Verhältnismäßigkeit entlang lavieren.

quote:
Das ist natürlich durchaus beweiskräftig


Jein; es würde zumindest beweisen, wer das betreffende Teil angefaßt hat. Ob er es auch gestohlen hat, beweist das noch nicht. Ansonsten könnte der TE ja auch, mal böse gesagt, seine alten Turnschuhe damit präparieren, dem verdächtigen Nachbarn vor die Tür stellen und schon hätte der Farbe an den Händen, ohne daß er auch nur in die Nähe eines Diebstahls gekommen wäre.

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12322.02.2019 12:55:01
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo,

DoctorWho, dasjenige muss vom Haus sein und die Leute und deren Autos kennen mit welchen sie weg fahren. Rund ums Haus ist alles überschaubar, es gibt mehrere Ausgänge, um diese Ausgänge sind Grünanlagen, man kann nicht gleichzeitig vorne und hinten am Haus beobachten, schon gar nicht vom Auto aus. Ganz so einfach ist das nicht!

Wirdwerden, das mit den Anilinfarben werd ich mir als Super-Tipp auf jeden Fall mal merken und evtl. den beiden anderen "Geschädigten" im Haus weitergeben.
Danke!

Lg Susanne

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1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
dasjenige muss vom Haus sein und die Leute und deren Autos kennen mit welchen sie weg fahren


Das läßt sich mit ein bißchen Beobachtung ja auch von außen schnell auf die Reihe bekommen. Du glaubst offenbar, erfahrene Einbrecher(banden) hätten so von gar nichts eine Ahnung.

quote:
man kann nicht gleichzeitig vorne und hinten am Haus beobachten


Binsenweisheit: will man zwei Ausgänge überwachen, macht man das mit zwei Personen. ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Als nun aus dem ererbten Service meiner Eltern innerhalb von kürzester Zeit ein Stück nach dem anderen fehlte

quote:
erfahrene Einbrecher(banden)

Das muß ja ein Wahnsinnsservice sein.



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1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

Ich wollte damit ja nur sagen, daß es keine Raketenwissenschaft ist, auszubaldowern, wer wann nicht im Haus ist. Und nicht, daß der TE von rumänischen Vollprofis bestohlen wurde. ;)

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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12322.02.2019 12:55:01
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallöchen!

Ich habe das Klauen zwar erwähnt - aber es ist ja nicht die Hauptsache.
Das Wesentliche ist doch der Hausfriedensbruch und dass hier jemand herum geschnüffelt hat. Ich bin außerdem das was man "arm" nennt. Und habe als einzige "Reichtümer" tatsächlich nur die erwähnten Dinge und ein 21 Jahre altes Auto.

Folglich "lohnt" es sich nicht, hier mehrfach herein zu gehen. Man wollte mich kränken, unter Druck setzen, persönlich ausspionieren oder was weiß ich. Wir sind hier 20 Parteien und ich vermute eine bestimmte Person im Haus, die sich auch sonst eigenartig benimmt, worauf ich aber nicht näher eingehen möchte.

Aber offenbar kann ich mit meinen Beobachtungen und Aussagen nichts wirklich ausrichten. Einige Hausbewohner meinen aber, ich sollte eine Anzeige gegen Unbekannt machen, weil so etwas einfach eine strafbare Handlung sei und die Anzeige vielleicht eine Abschreckung bewirkt.

Lg Susanne

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1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
und die Anzeige vielleicht eine Abschreckung bewirkt.

Willst Du Dir die Durchschrift an die Wohnungstür hängen ?





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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Folglich "lohnt" es sich nicht, hier mehrfach herein zu gehen


Hmm...vielleicht siehst du so gut aus, das jemand `ne Kamera in der Wohnung versteckt hat, dich jetzt abends immer beobachtet und ab und an die Batterien wechseln muss ?!


quote:
Einige Hausbewohner meinen aber, ich sollte eine Anzeige gegen Unbekannt machen, weil so etwas einfach eine strafbare Handlung sei und die Anzeige vielleicht eine Abschreckung bewirkt.


Na das habe ich dir nun auch schon 3x geraten oder?!!





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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"

-- Editiert am 18.08.2010 18:40

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12322.02.2019 12:55:01
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 21x hilfreich)

Weshalb der spöttische Ton hier?

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2x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

quote:
Das ist natürlich durchaus beweiskräftig, und, der Täter wird - glaube es mir - nach so einem Erlebnis, unabhängig von der strafrechtlichen Seite, wieder Deine Wohnung betreten.


Dann ist das ja nicht gerade das Mittel der Wahl.

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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

3x Hilfreiche Antwort

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