Nachbar beschwert sich über meine Hunde, die ab und an kurz nachts bellen

24. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Muck122
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar beschwert sich über meine Hunde, die ab und an kurz nachts bellen

Hallo liebe Hunde Freunde,

ich benötige dringend eine Aussage zu meinem Problem.....
Ich habe ein Hunde-Pärchen (große Hunde und auch noch pechschwarz) es sind Wachhunde von Natur aus und das ist auch ihre Aufgabe bei uns. So nun ist mein Nachbar auf mich zugekommen....Hat selber einen Hund (wenn man diesen Schisser so nennen mag) und verlangt, dass meine Hunde nachts eingesperrt werden. In den letzten Wochen kam es hin und wieder nachts dazu, das die Hunde kurz angeschlagen haben, aber kein Dauerkläffen. Natürlich hört man in der Nacht alles auf dem Dorf......
Jetzt behauptet er, seine Familie würde kein Auge mehr zu machen und sie wären übermüdet wegen der Hunde und dem Gebell.....
Wie gesagt, es kommt ab und an vor, dass sie anschlagen. Ich habe selbst ein Kleinkind was trotzdem tief und fest schläft und auch ich kann schlafen. Der Nachbar schlägt extra die Türen seines Pkw wenn er aus der Nachtschichten kommt um die Hunde zu provozieren. Der Nachbar provoziert m.E. Die Hunde in jeglicher erdenklichen Weise und will uns das Leben erschweren. Er macht richtig mobil gegen uns. Bevor wir das Ziel waren, hat er den Hund einer Nachbarin auf dem kieker gehabt. Beide sind mittlerweile verstorben.....
Ja nun möchte ich wissen, kann er verlangen, dass die Hunde nachts eingesperrt werden? Welche Maßnahmen kann er hierzu ergreifen (Polizei, Ordnungsamt, Gericht). Muss ich mir das gefallen lassen?

P.s. Nein sie sind nicht im Zwinger draußen sondern haben eine eingebaute Hundeklappe.

Danke für eure Antworten.

Ärgert der Nachbar?

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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von Muck122):
Hat selber einen Hund (wenn man diesen Schisser so nennen mag)



Was heisst das? Dass nur deine Hunde richtige Hunde sind??


Zitat (von Muck122):
Ja nun möchte ich wissen, kann er verlangen,



§ 1004 BGB

Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch


Zitat (von Muck122):
P.s. Nein sie sind nicht im Zwinger draußen sondern haben eine eingebaute Hundeklappe.



Mach doch die Klappe Nachts zu. Dann bleibt das Gebelle im Haus und ihr seit trotzdem geschützt.


Zitat (von Muck122):
Muss ich mir das gefallen lassen?



Nein.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#2
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Zitat:
.Hat selber einen Hund (wenn man diesen Schisser so nennen mag)

Ist schon mal eine Aussage von Ihnen...
Was sagt den die Polizeiordnung Ihrer Gemeinde zum nächtlichen Lärm aus? Nur weil Sie zwei schwarze Hunde(?) haben, wenn man die so bezeichnen darf, gibt Ihnen deren Besitz nicht das recht irgendwelche Ordnungen/Gesetze... außer Kraft zu setzen.
Also, 1. Nachtruhe einhalten so wie es in der Verordnung Ihrer Gemeinde steht. 2. Schauen was der autotürschlagende, schichtarbeitente Nachbar dann für Gründe findet um Ihnen das leben auf dem Dorf schwer zu machen.
Er kann natürlich nicht verlangen das die Hund Nachts im Haus eingesperrt werden sollen, aber andere zu ständige Personen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Muck122):
Wie gesagt, es kommt ab und an vor, dass sie anschlagen
Wohl eher: Fälschlicherweise Anschlagen


Zitat (von Muck122):
Welche Maßnahmen kann er hierzu ergreifen (Polizei, Ordnungsamt, Gericht).
Ja, all das.


Zitat (von Muck122):
Muss ich mir das gefallen lassen?
Nein, aber daran ändern kannst du auch nichts.


Zitat (von Muck122):
Hat selber einen Hund (wenn man diesen Schisser so nennen mag)
Das empfinde ich schlichtweg als Unverschämtheit von dir.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Muck122
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry für den "schisser" so was schreibt man wenn man sauer ist schon mal. Ist nicht ok, stimmt. Nein nicht nur meine hunde sind Hunde......
Fälschlicherweise schlagen sie auch nicht an, es hat seinen Grund.
Sorry aber ich hatte auf antworten gehofft die mich weiter bringen und nicht die mich als böse darstellen.....
Einsperren kann ich die Hunde schon aber das ist nicht die Lösung. Wachhunde hält man sich ja nicht einfach so. Dann hätte ich mich für eine andere Rasse entschieden.....
Also bitte seid so nett und schickt mir konstruktive Lösungen oder Ansätze.....
Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Muck122):
Sorry aber ich hatte auf antworten gehofft die mich weiter bringen und nicht die mich als böse darstellen.....
Es ist aber nun einmal so, dass deine Hunde andere beim schlafen stören. Du bist also der Böse! Dies wirst du wohl zukünftig verhindern müssen.
Deinem Nachbarn würde man hier raten ein Lärmprotokoll zu erstellen um dieses dann gegen dich verwenden zu können.
Siehe dazu z.B.:

http://www.rechtsindex.de/recht-urteile/5351-urteil-ruhestoerung-hundebellen-in-der-nacht

http://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Lueneburg_11-ME-14813_Anordnung-zur-Hundehaltung-in-geschlossenen-Raeumen-nachts-und-an-Sonn-und-Feiertagen-wegen-uebermaessigen-Hundegebells-zulaessig.news16559.htm



-- Editiert von micbu am 24.01.2017 17:15

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Zitat:
Also bitte seid so nett und schickt mir konstruktive Lösungen oder Ansätze.....


Das mit dem Einhalten der Nachtruhe ist doch ein Ansatz und konstruktive Lösung, oder nicht?
Was möchten Sie denn erreichen?
Zitat:
Der Nachbar provoziert m.E. Die Hunde in jeglicher erdenklichen Weise und will uns das Leben erschweren.

Das er dieses nicht mehr tut.
Zitat:
Wachhunde hält man sich ja nicht einfach so.

Da stimme ich Ihnen zu ;)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Muck122
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja Nachtruhe halten wir ja insgesamt ein. Ist ja nicht so als ob sie jede Nacht und anhaltend anschlagen.....
Der Nachbar hört ja auch laut Musik in den späten abendstunden (also nach 22 uhr) und schlägt Autotüren usw..... Da führe ich ja auch kein Buch drüber.....Mein kleiner ist auch durch seinen Lärm schon wach geworden.....
Ich finde es einfach nur schade, das es nicht genug damit ist das Tiere lt. BGB eine Sache sind , sondern man muss sich als Hundebesitzer so einiges gefallen lassen und muss es scheinbar akzeptieren.....
Ich wollte hier ein paar Anregungen haben, was ich dem entgegnennen kann, wenn mein nachbar solche "Erwartungen" hat.
Ich will grundsätzlich mit keinem ärger, will aber auch nicht alles akzeptieren und unser Leben nach anderen richten.
Frau Nachbarin und Tochter werden ja auch nicht weg gesperrt wenn sie sich mal wieder lautstark streiten und anbrüllen......

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Muck122
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja Nachtruhe halten wir ja insgesamt ein. Ist ja nicht so als ob sie jede Nacht und anhaltend anschlagen.....
Der Nachbar hört ja auch laut Musik in den späten abendstunden (also nach 22 uhr) und schlägt Autotüren usw..... Da führe ich ja auch kein Buch drüber.....Mein kleiner ist auch durch seinen Lärm schon wach geworden.....
Ich finde es einfach nur schade, das es nicht genug damit ist das Tiere lt. BGB eine Sache sind , sondern man muss sich als Hundebesitzer so einiges gefallen lassen und muss es scheinbar akzeptieren.....
Ich wollte hier ein paar Anregungen haben, was ich dem entgegnennen kann, wenn mein nachbar solche "Erwartungen" hat.
Ich will grundsätzlich mit keinem ärger, will aber auch nicht alles akzeptieren und unser Leben nach anderen richten.
Frau Nachbarin und Tochter werden ja auch nicht weg gesperrt wenn sie sich mal wieder lautstark streiten und anbrüllen......

-- Editiert von Muck122 am 24.01.2017 18:07

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Muck122):
Frau Nachbarin und Tochter werden ja auch nicht weg gesperrt wenn sie sich mal wieder lautstark streiten und anbrüllen......

Na schon heftig, das mit Hunden zu vergleichen.
Zitat (von Muck122):
Fälschlicherweise schlagen sie auch nicht an, es hat seinen Grund.

Doch, oder waren Eindringlinge auf dem eigenen Grundstück.
Zitat (von Muck122):
Einsperren kann ich die Hunde schon aber das ist nicht die Lösung. Wachhunde hält man sich ja nicht einfach so. Dann hätte ich mich für eine andere Rasse entschieden.....

Klar kann man die Hunde ins Haus nehmen damit diese ihren Auftrag als Wachhund im Hause wahr nehmen. Wachhunde sind als Alarmanlage fürs Haus unbrauchbar, wer sich gefährdet sieht, solle lieber eine Alarmanlage sich zulegen, welche sich auf die Überwachung des eigenen Grundstück beschränkt, und wenn man sich bedroht fühlt, kann man einen Waffenschein zum Führen von Waffen beantragen (nicht mit der WBK verwechseln), ein .357 mag macht die bessere Abwehr als zwei schwarze Viecher.
Natürlich wenn keine Bedrohung und Gefahr vorliegt, kann man die Paranoia beim Arzt behandeln lassen, und sich danach auch zwei normale Hunde zulegen, welche sich dann ans Bett kuscheln, wenn man schläft.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Muck122
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Paranoia Diagnose Herr Doktor. Unglaublich dieser post.....
Jemanden Waffen zu empfehlen.....
Und es sind keine schwarzen viecher sondern tolle Hunde!!!
Hier scheint es nur Hundehasser zu geben.
Der Mensch darf alles aber die Sache lt. BGB hat null rechte. In was für einer Gesellschaft leben wir bitte.
Man fragt um Rat und darf sich Beleidigungen anhören.....
Super freundlich. Danke

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Muck122):
Vielen Dank für die Paranoia Diagnose Herr Doktor. Unglaublich dieser post.....
Jemanden Waffen zu empfehlen.....

Gerne geschehen, der Tipp mit dem Waffenschein kann man gerne mal prüfen, denn der Normalbürger wird keinen Erhalten.
Genau aus dem Grund sollte man sich überlegen, warum man in einem Forum explizit auf Wachhunde und deren Sinn verweist.
Ich habe mein Haus mit einer Alarmanlage gesichert, denn eben Hunde können mich nicht informieren, wenn ich bei Arbeit bin, und Einbrecher sich am Haus zu schaffen machen. Ich habe die Berechtigung Waffen zu besitzen, jedoch warum sollte man die einsetzen, beim Einbruch wird die Meldung an einen Wachdienst an die Polizei weiter geleitet.
Man sollte sich in einer stillen Stunde einfach mal besinnen, das eben Wachhunde und Waffenschein absoluter Quatsch sind.
Zitat (von Muck122):
Hier scheint es nur Hundehasser zu geben.

Ach ja?
Auch als Jäger hatte ich schon mehrere Hunde, aber keine Vergöttert, und jeder kam Nachts ins Haus, die hatten im Keller einen gemütlichen Platz, und ich keinen Streß mit den Nachbarn, nur da Beruf und Hobby Jagdrevier im Moment nicht zusammen passen verzichte ich auf den Hund.
PS: Jäger haben nun mal für den Hundeliebhaber auf Kosten der Nachbarn wenig Verständnis, auch kein Verständnis wenn dann Hunde im Wald wildern, dafür gibt es auch Rechte für den Jäger.
Man braucht in einer zivilisierten Welt keinen Hund als Wachhund, als Haustier ja. Jedoch wenn die Nachbarn dadurch beeinträchtigt werden, hört es zu Recht im Zivilrecht auf.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Wachhunde dürfen anschlagen.
Das ist dann auch eine Störung der Nachtruhe, kann aber durchaus folgenlos bleiben.
Das aber wird immer an den Umständen des Einzelfalls entschieden.

Ich empfehle daher ein Audioprotokoll der Nächte für mindestens 3 Monate zu erstellen und abzuspeichern. Besser sogar länger.


Zusätzlich hat man dann auch den Vorteil, das der Lärm des Nachbarn (möglicher Auslöser des Anschlagens?) drauf ist.



Zitat (von Muck122):
Ja nun möchte ich wissen, kann er verlangen, dass die Hunde nachts eingesperrt werden?

Er kann sogar verlangen das die Hunde ein rosa Tütü tragen.
Die relevante Frage ist nicht, was der verlangen kann, sondern was er eventuell (juristisch) durchsetzen könnte.



Zitat (von Muck122):
Welche Maßnahmen kann er hierzu ergreifen (Polizei, Ordnungsamt, Gericht).

Korrekt
Wobei die Reihenfolge meist Ordnungsamt, Polizei, Gericht ist und von diversen anwaltichen Schreiben unterbrochen werden kann.



Zitat (von Muck122):
Muss ich mir das gefallen lassen?





Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Muck122
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

An 0815Frager:

Ach du liebes bisschen, was für ein armer Mensch, der andere angreift und sich selbst rühmt...
Meine hunde vergöttert ich nicht aber sie gehören zu uns und haben auch rechte genau wie wir und nicht nur der Nachbar!!!
Deine Posts beeindrucken mich nicht um dich weiter als so super toll hinzustellen du Mensch ohne Fehler such dir bitte andere Fragen zum beantworten Mr. Alleskönner und unfehlbar.

-- Editiert von Muck122 am 24.01.2017 21:22

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Muck122
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry van sell
Danke für die Antwort, endlich mal was brauchbares.
Gibt es Urteile zu deiner Aussage " Wachhunde dürfen anschlagen......"
Danke

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Muck122):
Meine hunde vergöttert ich nicht aber sie gehören zu uns und haben auch rechte genau wie wir und nicht nur der Nachbar!!!

Dann sperrt man seinen Hunde eben in der Nacht in den Keller, wo liegt das Problem, und die Nachbarn werden nicht belästigt.
Zitat (von Muck122):
Gibt es Urteile zu deiner Aussage " Wachhunde dürfen anschlagen......"

Die würden mich auch gerade zu dem Thema interessieren, eine Alarmanlage darf auch nicht bei Fehlalarmen die Nachbarschaft aufwecken, sonst bekommt der Störer gewaltige Probleme auf Dauer.
Zitat (von Muck122):
Ach du liebes bisschen, was für ein armer Mensch, der andere angreift und sich selbst rühmt..

Der Hund ist eine Sache, wie man schon selbst festgestellt hat, nicht mehr und nicht weniger, da gibt es keinen Angriff, oder Abwehr, jagd der Hund Rehe, bekommt er eine 12/76 er mag Schrotladung verpasst, Schuld ist nicht der Hund, sondern der Besitzer.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Also nochmal ganz langsam
> "Nachbar beschwert sich über meine Hunde, die ab und an kurz nachts bellen"
> das entschuldigt/gerechtfertigt der Hundebesitzer damit, dass sie ja nur anschlagen - "Fälschlicherweise schlagen sie auch nicht an, es hat seinen Grund."

"Anschlagen" ist doch, wenn ein Hund anzeigt (durch Knurren oder auch durch ein kurzes Bellen), dass sich ein Fremder oder ein Eindringling in seinem Überwachungsbereich befindet.

Wenn das so häufig vorkommt, dass der Nachbar sich in seiner Nachtruhe gestört fühlt, dann ist da irgendwas faul an der Sache.

Spazieren denn da tatsächlich so häufig Eindringlinge auf dem eigenen Grundstück herum? Dann wären doch wirklich andere Massnahmen angebracht, um den Hund und die Nachbarschaft zu entlasten.

Oder reagiert der Hund übersensibel? Kennt er seinen Überwachungsbereich vielleicht gar nicht wirklich? Bellt der jeden an, der sich im öffentlichen Raum vor dem Grundstück bewegt?
Dann scheint bei der Erziehung des Wachhundes etwas schiefgelaufen zu sein. Auch das kann man korrigieren.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

So, nun auch noch was von mir.
Ich habe ein Urteil zum Thema Wachhunde und Bellen gefunden:
OLG Düsseldorf vom 6.6.1990, 5 Ss (Owi) 170/90

Der Orientierungssatz dort lautet so:
"Auch ein Wachhund muß so gehalten werden, daß durch sein Bellen die Anwohner nicht mehr als nur geringfügig gestört werden.
Wird ein Hund zur Bewachung von Gebäuden eingesetzt, hat der Hundehalter dafür Sorge zu tragen, daß der Hund im Rahmen seiner eingesetzten Tätigkeit nicht auf jedes vernehmbare Geräusch reagiert, sondern nur auf Geräusche, die einer unmittelbaren Störung des Eigentums vorausgehen. Der Hundehalter hat auch dafür zur sorgen, daß der Wachhund nach Abgabe entsprechenden Alarmgebells wieder ruhig gestellt wird. Eine "Bell-Freiheit" für Wachhunde gibt es nicht. Das berechtigte Anliegen, durch die Haltung eines Wachhundes Eigentum zu schützen vermag den Hundehalter weder zu rechtfertigen noch zu entschuldigen, wenn der Hund an verschiedenen Tagen mehrere Stunden ununterbrochen bzw in zehn bis fünfzehnminütigen Abständen mehrere Minuten bellt und hierdurch die unmittelbare Nachbarschaft stört. Zur Wahrung der vorrangig schutzwürdigen Belange der Anwohner ist der Hundehalter verpflichtet, die ständig von dem Wachhund drohenden Lärmbelästigungen abzuwenden (vergleiche OLG Düsseldorf, 1982-08-26, 5 Ss (OWi) 333/82 - 259/82 I, JMBl NW 1983, 65)."

Und da sind wir dann bei der Frage, worüber man trefflich streiten kann: Was ist geringfügig?
In dem zitierten Urteil ging es um stundenlanges Bellen bzw. in kurzen Abständen.

Wie oben schon von ein paar anderen erwähnt wird es darauf ankommen, wie oft es bei Dir vorkommt.

Und mal aus der Sicht des Nachbarn: Es gibt Menschen, die haben einen leichten Schlaf. Zu denen gehöre ich auch. Mich würde das Bellen beim Nachbarn mit ziemlicher Sicherheit auch aufwecken, wogegen meine Frau und mein Nachwuchs so ziemlich nichts aufschreckt.
Und spätestens wenn ich mehrmals pro Woche öfter aus dem Schlaf geholt werde könnte es sein, dass ich auch unlocker werde ...

Wäre es nicht denkbar, die Hunde nachts wirklich im Haus zu lassen? Anschlagen tun die auch so, aber das hört man dann halt nur im Haus.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Muck122):
Hier scheint es nur Hundehasser zu geben.
Nein, sondern genau das Gegenteil. Du musst aber irgendwann mal einsehen, dass du, bzw. deine Hunde, deine Nachbarn nicht stören dürfen. Deine bisherigen Posts sagen aber genau das aus. Das hast du einfach zu verhindern.

Zitat (von Muck122):
Danke für die Antwort, endlich mal was brauchbares. Gibt es Urteile zu deiner Aussage " Wachhunde dürfen anschlagen......"
Du hast ihn da etwas falsch verstanden

Zitat (von Muck122):
Der Mensch darf alles aber die Sache lt. BGB hat null rechte.
Falsch, zum einen haben Dinge nach dem BGB auch Rechte (z.B. nicht von Fremden kaputtgemacht werden zu dürfen) und die "BGB Sache" hat Rechte nach dem Tierschutzgesetz.

Auf deutsch übersetzt fragst du hier was du machen kannst damit deine Hunde die Nachbarn weiter belästigen dürfen.
Antwort: Besorg dir von deinen Nachbarn die Erlaubnis, dass deine Hunde nachts, nach belieben, bellen dürfen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Das "Problem" ist halt, dass Autotüren zuschlagen "sozialadequat" ist und nächtliches Bellen eben nicht. So lange der Nachbar nicht nachweislich(!) nächtens da steht und die Autotüren so lange Zunahme, bis die Hunde endlich bellen, wirst du nicht weiter kommen. Von daher fände ich es auch am klügsten, die Hunde ins Haus zu nehmen, die melden sich auch so, wenn jemand und Haus schleicht - jedenfalls ist das besser, als wenn das Ordnungsamt Maßnahmen ergreift...

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Die Rechte der Tiere sind im Tierschutz geregelt. Abgesehen davon dürfen auch Hunde nächtens anschlagen, wenn "ihr" Terrain unerlaubterweise betreten wird. Hier schlagen die Hunde aber offenichtlich auch dann an, wenn irgend ein Signal von der Straße kommt. Die Hunde sind schlecht abgerichtet, sonst würden sie das nicht tun.

Da gibt es zwei Möglichkeiten: Hunde nächtens drinne lassen. Da sie nicht draußen gehalten werden, ist das doch kein Problem. Man muss ihnen nur die Möglichkeit nehmen, zu nachtschlafender Zeit raus zu gehen. Oder eben so abzurichten, dass sie zwar "gucken" gehen, aber nicht anschlagen.

Was ist denn da so schwierig dran?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Muck122
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier gibt es ja so einige Besserwisser..... Und es ist auch interessant zu lesen, dass hier ja so einige besonders gut über meine hunde deren Erziehung und Wesen Bescheid wissen ohne sie und / oder die Rasse zu kennen.
Phänomenal ihr glaskugelbesitzer.....könntet ihr mir bitte auch die lottozahlen vorher sagen.. .Danke.
Nachfragen wäre klüger als mit Unkenntnis zu urteilen oder wie der nette hobbyjäger allen Hunden wilderei zu unterstellen.
NaJa wieder dazu gelernt.... Bis auf wenige neutrale Aussagen und Hilfen bekommt man nur antworten von Perfektionisten oder Besserwisser. Lohnt also nicht so ein Forum zu fragen ...leider

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nee, die Lottozahlen nennen wir Dir nicht, dann gewinnen wir ja weniger.

Aber, das nächtliche Bellen ist ja nun wirklich ganz leicht abzustellen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Muck122):
Lohnt also nicht so ein Forum zu fragen ...leider

Na wenn man Wunschantworten sucht, sollte mann zu wünsche.de gehen. Es wurden mehrfach die rechtlichen Aspekte angesprochen, das eben die Nachbarn auch das Recht auf Nachtruhe haben.
Zitat (von Muck122):
wie der nette hobbyjäger allen Hunden wilderei zu unterstellen.

Ich habe nichts unterstellt, nur eben vor Blindheit aus Liebe zum eigenen Tier gewarnt, und allgemein sind eben genau eine Sorte von Hundebesitzer daran schuld, welche nicht einschreiten, sondern von der Umwelt an Verständnis für das Verhalten werben wollen.
Im Gegenteil, Fakt ist, wer seine Hunde bei der eisigen Kälte vor der Tür lässt, hat sie nicht besonders Lieb, oder hat die Hundehütte eine Heizung?
Einem Tier kann man wohl schlecht die Grenze des eigenen Grundstückes erklären, die Hunde kennen keine Grundbücher, und Vermessungskarten.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Wenn Sie Antworten ohne persönliche Meinungen möchten, dann gehen Sie ein Häuschen weiter zu frag-einen-anwalt und zahlen Sie dafür. Kostenlos gibt's halt auch Meinungen dazu *schulterzuck

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Muck122
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

0815 frager ERST lesen dann schreiben.....Es gibt eine hunde klappe und die Hunde haben es sehr gut.
Meine hunde wildern auch nicht!!! Wie unterstellt

Fb367463-2
Gerne antworten mit Meinungen aber bitte Texte lesen und keine Unterstellungen, denn es wird immer unterstellt sie bellen andauern oder immer wieder und nicht wie erklärt dass es mal vorkommt
Alle anderen Nachbarn provozieren die Hunde nicht und fühlen sich in keiner Weise von den Hunden gestört.....
Also ist es ein einzelempfinden von jmd. Der hier immer wieder gegen andere Hunde mobil macht. Die vorher hier wohnten hatten einen Labrador denen wurden auch diverse Sachen unterstellt was den Hund und die Kinder bzgl. Lärm angeht.....

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(672 Beiträge, 454x hilfreich)

Bis auf wenige neutrale Aussagen und Hilfen bekommt man nur antworten von Perfektionisten oder Besserwisser. Lohnt also nicht so ein Forum zu fragen ...leider Und tschüs - hier ist jetzt zu, wenn Sie meinen, Sie müssen hier Antwortende anmaulen...

0x Hilfreiche Antwort

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