Hallo liebe Gemeinde, ich habe habe eine Frage und zwar :
Meine Frau, Sohn (3 Jahre) und ich bewohnen eine Mietwohnung. Unter uns hat ein Architekt sein Büro. Dieser beschwert sich aufgrund massiver Lärmbelästigung durch unseren Sohn. Zwei mal hast er den Kontakt zu uns gesucht mit der Bitte um Ruhe. Genau genommen stört es ihm, dass ein arbeiten angeblich nicht möglich sei, da das getrampel und laufen unerträglich sei.
Wir haben darauf hin geantwortet, dass wir das Problem verstehen können, aber unseren Sohn nicht das spielen verbieten möchten und auch nicht werden. Natürlich werden wir darauf achten, dass der Lärm im Rahmen bleibt. Unser Sohn ist übrigens von 08:00 - 14:00 in der Kita. Danach tobt er ganz normal im Rahmen seiner Entwicklung. Das bedeutet, ab 14:30-18:00. Natürlich nicht rund um die Uhr, da er sich auch intensiv mit sich beschäftigen kann. Die Wohnung ist ein Altbau, dies nur am Rande. Also kaum Lärmschutz.
Nun haben wir einen Brief vom Rechtsanwalt des Nachbarn erhalten, mit dem Hinweis darauf zu achten das Ruhezeiten einzuhalten sind.
Wir haben eine private Rechtsschutzversicherung. Angeblich würde diese in diesem Fall jedoch nicht greifen, da hierfür eine andere Versicherung gelten würde. Hat mir die nette Frau unserer Versicherung gesagt. Nannte sich in etwa, selbstgenutzer Wohnraum.???
Könnt ihr mir sagen ob das stimmt und in weit ich mich hierbei verhalten sollte?
Laut Internet gibt es diesbezüglich diverse Urteile :
Zitat:Auch das Landgericht Bad Kreuznach sah das so und befand, dass „Kinder als solche keine Störung seien". Beeinträchtigungen müssten hingenommen werden. Dazu gehörten Babygeschrei, Kinder-Unarten, unbeabsichtigte Störungen aller Art, aber auch absichtliche kleinere Störungen wie Gepolter, Gestampfe, Gespringe und Gehopse (LG Bad Kreuznach 1 S 21/01 )
Zitat:... in Mietwohnungen
Kleinkinder lassen sich nicht (noch nicht) auf lautlos einstellen. Die anderen Hausbewohner müssen Babyschreien ertragen. Selbst in Ruhezeiten - es sei denn, den Eltern ist im Einzelfall eine Schuld nachzuweisen. Auch das Spielen ist ein elementares Bedürfnis eines jeden Kindes. Die dabei entstehenden Geräusche "... sind grundsätzlich allen anderen Menschen zumutbar. Wer Kinderlärm als lästig empfindet, hat selbst eine falsche Einstellung zu Kindern...", erklärte immerhin ein höheres deutsches Gericht.
Oberverwaltungsgericht Münster
Zitat:- ....."allerdings muss Lachen, Weinen und Schreien von Kleinkindern von jedem Hausbewohner als natürliches Verhalten der Kinder hingenommen werden" Amtsgericht Bergisch Gladbach, WM 83, 236 und Amtsgericht Aachen WM 75, 38, ebenso die Unruhe, die infolge des normalen Spiel- oder Bewegungstriebes der Kinder entsteht. Amtsgericht Kiel WM 86, 240
Zitat:Duldungspflicht des Mieters im Mehrfamilienhaus hinsichtlich Kinderlärms
Der Mieter im Mehrfamilienhaus hat die Geräusche, die naturgemäß dem Bewegungs- und Spieldrang auch der kleinen Kinder des Wohnungsnachbarn entsprechen, hinzunehmen.
AG Starnberg, AZ.: 1 C 1021/91 vom 03.06.1992
Sind diese noch geltend?
Vielen für eure Zeit mir zu helfen.