Nachbar baut mit Sicht in meinen Garten - Privatsphäre "verbaut"

19. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Clematis 63
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar baut mit Sicht in meinen Garten - Privatsphäre "verbaut"

Hallo,
ich wohne an einem Hanggrundstück - sogenannter Unterlieger. Hangaufwärts wird nun ein Haus gebaut, genau 3m von der Grundstücksgrenze. Im Bebauungsplan ist vorgesehen, dass ein 3 m breiter, mit Heckenpflanzen zu begrünender Streifen angelegt werden muss. Dies geschah also Kompromis bei der Erstellung des Bebauungsplan, um den Schutz der Privatssphäre der bestehenden Anwohner zu gewährleisten (also auch meines Grundstücks). Der Bauherr hat seinen Bauplatz aber (in den 3m Abstand) so aufschütten lassen, dass eine Hecke über 3,00 h hoch werden müsste, um einen "Sichtschutz" herzustellen. Das wird er aber sicherlich nicht tun, da er mehrere große Panoramafenster in Richtung meines Gartens baut - das kann man nun im Rohbau gut erkennen.
Somit liegt mein Garten auf einem Präsentierteller - was sicherlich nicht im Sinne des Erfinders ist.
Hat jemand schon von einem ähnlichen Fall gehört und es konnte etwas zugunsten des Unterliegers bewegt werden?
Vielen Dank für jeden HInweis.

Ärgert der Nachbar?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hardy DD
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 418x hilfreich)

Diese Auskunft kann ihnen ein ortsansässiger Architekt oder Anwalt gegen einen geringen Obolus sehr viel besser machen, weil dieser sich die Örtlichkeit besser anschauen kann und letztendlich auch für seine Aussage haftet.

Noch einfacher ist es, wenn man mit einer Skizze zum zuständigen Bauamt geht, aber vorher mit dem Nachbarn redet. In welchem BL wohnst du? Sicher gibt es auch eine LBO?

Hardy DD

Signatur:

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5891x hilfreich)

Hmmm, schwierig. Da es kein Recht auf Privatsphäre gibt und der Nachbar sich wohl auch an die Auflagen halten wird kann es gut sein, dass deine Privatsphäre im Garten weg sein wird. Ich vermute, das wird unter "Pech gehabt" laufen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#3
 Von 
chrisi50
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Lesen Sie ganz genau Artikel 1 Grundgesetzbuches..
http://www.bundestag.de/gg

-- Editiert von Moderator am 20.07.2017 17:34

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von chrisi50):
Lesen Sie ganz genau Artikel 1 Grundgesetzbuches..

Nur um festzustellen das das 0,0 mit dem Thema zu tun hat?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12319.02.2020 08:37:37
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, die Frage ist schon etwas älter, trotzdem möchte ich nachfragen, wie die Sache ausgegangen ist. Ich habe ein sehr ähnliches Problem und es läuft darauf hinaus, dass ich diese Verletzung der Privatsphäre hinnehmen soll. Wäre daher für Tipps dankbar.

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#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Fleddere keine alten treads, mach für Dich einen neuen auf und stell unter Benennung von wesentlich mehr Fakten als in diesem Beitrag deine Fragen.

Eine reale Verletzung der Privatsphäre ist in den alten Post an keiner Stelle zu erkennen.

berry

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