>Nachbar aus Psychatrie entlassen
Neben dem Kranken muss man aber auch die Rechte und vor allem die Gesundheit der Mitbewohner sehen. Ständige Schlafstörungen und Dauerstress sind extrem gesundheitsschädlich.
Der pschosoziale Dienst hat kein Interesse daran, eine andere Unterbringung zu suchen. Die würden sich ja nur ein neues Problem schaffen und versuchen deshalb nur so viel Zeit wie möglich zu gewinnen.
Deshalb gibt es nur 2 Möglichkeiten, entweder man zieht selbst aus oder der Kranke zieht aus.
Letzteres kann man nur über den Vermieter erreichen, d.h. Abmahnung, dann Kündigung. Da der Kranke regelmässig PKH kriegt muss man sich im Anschluss auf einen Rechtsstreit bis zur Berufung am LG einstellen. Eine Dauer von 2 Jahren dürfte in den meisten Gerichtsbezirken realistisch sein.
Will man diesen Weg gehen, muss man dem Vermieter helfen, der wohnt ja meistens nicht im Haus. Das heisst genaue Lärm- und Störungsprotokolle führen, Uhrzeit, Art, Dauer der Störung auflisten. Möglichst alle Mieter unterschreiben, dem Vermieter zur Verfügung stellen.
Wenn der Vermieter nicht sprechfähig ist, wird der Anwalt des Kranken (s.O., PKH) die
Kündigung zerschiessen.
Vermieter bitten schnellstmöglich abzumahnen und wenn sich nichts ändert zu kündigen. Wenn der nicht reagiert Miete mindern. Tut man das nicht, kann man sein Minderungsrecht verlieren, siehe 536c II Nr. 1 BGB.
Ein langer, steiniger Weg. Oft gibt es aber keine andere Möglichkeit.
-----------------
""
von flawless am 23.09.2010 23:44
Status: Tao (6248 Beiträge)
Userwertung:
3,2
(von 167 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden