Unser Nachbar hat eine Schutzwand aufgerichtet von 5 Meter hoch. Unsere Aussicht ist dadurch eingeschränkt und die Sonne kommt Abends nicht mehr in unserem Garten. Problem ist aber das zwischen Nachbargrundstück und unser Grundstück noch ein Wanderweg von 3 Meter breit ist. (Der Weg ist 3 Meter breit)Wie kann ich beim Bauamt vorgehen (Hessen-Rheingau) um dafür zu sorgen das das Bauamt Gründe hat den Nachbar dazu zu zwingen die Wände abzubauen?GrußDietz
In NRW brauchen Zäune zu öffentlichen Wegen ab 1,50 Meter Höhe eine Baugenehmigung, das wird in Hessen auch nicht viel anders sein. Also ab zum Bauamt und nachfragen, ober der Nachbar eine Baugenehmigung für seine Wand hat - am besten direkt mit einem Foto der Wand in der Tasche...