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Nachbar Mülltonne
Regelmäßig kurz vor Müllabfuhr füllt Nachbar A seinen Müll in sonst abgeschlossene Mülltonne von Nachbar B ein.
Ist das erlaubt, eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine strafbare Handlung ?
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"28c7h49T"
von icecycle am 24.11.2009 11:29
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>Nachbar Mülltonne
Kommt auch darauf an wie das bei der Gemeinde geregelt ist. Bei uns wäre es mir bei der "Grünen Tonne" egal für die zahle ich pro Jahr ein Pauschalbetrag egal wie oft ich sie leeren lassen. Bei der "Schwarzen Tonne" würde ich dem Nachbar auf die Füsse treten da zahle ich pro Leerung.
Seit dem so ist sieht man besonders morgens um 4Uhr so manchen Nachbar auf Nachbar Tonne rumhupfen damit noch sein Dreck mit reingeht. Ich hätte auch schon fast um 6 einen "Dame" über den Haufen gefahren die noch schnell mit ihren Müll die Tonne vom Nachbar gegenüber füllen wollte und dabei nicht nach rechts noch nach links schaute.
Und witzig an den Autobahnen stellen sie deswegen auch schon wahrscheinlich nur die großen Container auf, weil so morgens auf dem Weg zur arbeit wird da auch kurz angehalten um seinen Müll auszuladen. Ist mir mal aufgefallen als ich eine Panne mit dem Auto hatte und gerade noch in die Parkbucht fahren konnte. Ich musste über eine Stunde auf den gelben Engel warten. Dabei ist es mir der Mülltourismus aufgefallen.
Ellis
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von EllisS am 24.11.2009 14:52
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>Nachbar Mülltonne
quote:
Bei der "Schwarzen Tonne" würde ich dem Nachbar auf die Füsse treten da zahle ich pro Leerung.
Der Müll von Nachbar würde Dir jedoch keinen Cent mehr Leerungskosten als sonst verursachen.
Die Mülltonnen werden nur zur Müllentsorgung zur Verfügung gestellt, sind nicht Eigentum irgendeines Burgers, sondern gehören der Stadt
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"28c7h49T"
von icecycle am 24.11.2009 18:08
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>Nachbar Mülltonne
Bei uns wird pro Leerung UND nach Gewicht abgerechnet.
Da zahlt man dann wohl wieder nachbars Müll....
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" "
von muecke1401 am 26.11.2009 17:02
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>Nachbar Mülltonne
Würde der Müll nach Gewicht abgerechnet oder würde der Müll nicht kurz vor der Leerung eingefüllt, wäre das ein Fall fürs Strafrecht.
Grundsätzlich steht jedoch dem Nachbarn B ein zivilrechtlicher Anspruch auf Unterlassung gegen Nachbarn A zu, diesen sollte man auch durchsetzen.
Es wäre empfehlenswert Beweise (Foto/Video) anzufertigen um eine entsprechende Beweisnot zu vermeiden.
Denn wird gefählicher Sonderabfall dort deponiert, haftet der Nachbar B unter Umständen zivil- sowie auch strafrechtlich.
Aus der Abfallverordnung der Komune lassen sich eventuell noch weitere Punkte für eine rechtswidrigkeit erkennen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
von Harry van Sell am 26.11.2009 18:42
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>Nachbar Mülltonne
Hallo. Ich hätte dazu auch noch einen kleinen Beitrag.
Bei uns in der Gemeinde wird auch der Müll nach Gewicht abgerechnet. Und seit wir neue Nachbarn im Haus haben, ist es schon mehrfach vorgekommen, daß die einfach, wenn deren Tonne voll war, unsere Tonne "aufgezerrt" haben (ich benutze deshalb so ein blödes Wort, weil an unseren Mülltonnen Schlösser angebracht sind, aber wenn man mit ein bischen Gewalt am Deckel reißt, dann gehen sie auf. Ist eigentlich klar, denn beim Leeren muß ja der Deckel ja irgendwie aufgehen. Aber nach dem Leeren wird der Deckel dann vom Müllfahrer zugedrückt und dann hält er wieder, so lange, bis einer mit Gewalt den Deckel wieder hochzerrt.
Es ist jetzt bereits ein paar Mal vorgekommen, daß'fremder Müll in unserer Tonne war und das wirklich erst, seit diese bewußten neuen Nachbarn hier wohnen.
Jetzt haben wir die Tonnen weggeräumt und seit dem ist Ruhe.
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von zenzi am 06.02.2010 20:53
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>Nachbar Mülltonne
´´
Jetzt haben wir die Tonnen weggeräumt und seit dem ist Ruhe. ´´
Mal davon abgesehen, dass dieser Fall schon 3 Monate erledigt ist, wie kommt denn die Müllabfuhr zum Abholzeitpunkt an die Tonne? Musst du daneben stehenbleiben, bis sie geleert wurde und dann gehts wieder ab in den Keller oder Unterstand damit ?? ;-))
Das war nämlich das Problem des TE, dass der Nachbar immer kurz vorm Abholzeitpunkt illegal einfüllt.
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von HeHe am 09.02.2010 13:15
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