Nachbar - Laute Musik & Grasgeruch

18. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Denno2015
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar - Laute Musik & Grasgeruch

Guten Tag Forumgemeinde :)

Es geht um folgendes Problem. Wir sind eine Hausgemeinschaft mit insgesamt 8 Mietparteien. Leider verhält sich eine Mietpartei absolut nicht so wie es angemessen ist.

Besagter Mieter spielt zu jeder beliebigen Tages und Nachzeit laute Musik. Das kann tagsüber sein, kommt aber auch besonders gerne an Feiertagen, Sonntags morgens um 8 Uhr oder unter der Woche ab 6 Uhr vor. Er wohnt im dritten Stock und man kann dann die Musik schon unten im Eingangsbereich hören.

Was mich persönlich aber sehr viel mehr stört, dass er meint mit seinem Grasgeruch alles verpesten zu müssen. Mir ist eigentlich egal ob er sich die Birne wegkifft, solange ich davon nichts mitbekomme. Nicht nur, dass der Hausflur danach stinkt, ich kann nicht mal meine Fenster im Wohnzimmer, bzw. die Balkontür offen lassen, weil der Geruch sonst bei mir reinzieht. Hat bei mir auch was damit zu tun, dass dieser Geruch bei mir Panik auslöst, das ist aber eine andere Geschichte.

Die Hausverwaltung ist bereits informiert, welche im Namen des Vermieters handelt. Der Vermieter ist gleichzeitig sein alter Arbeitgeber, eine größere Firma. Diese hat ihn wegen groben Fehlverhaltens rausgeworfen. Hier klingeln Gerichtsvollzieher, Inkassomitarbeiter etc. sturm, weil sie besagten Mieter suchen. Auch die Polizei hat mich schonmal nachts um halb eins aus dem Bett geholt, weil sie Zugang zum Haus brauchten wegen ihm, weil er meinte handgreiflich gegen seine, jetzt Exfreundin zu werden. Laut Hausverwaltung gibt es einen Mietrückstand im vierstelligen Bereich, der Mieter soll schon lange raus sein. Selbst Postboten und Paketzusteller haben mich schon auf den Grasgeruch angesprochen.

Der Mieter ist komplett resistent gegen Nettigkeit oder sonstiges. Da hilft nur die unfreundliche Tour. Ich hab mittlerweile echt die Schnauze voll, das Ganze zieht sich mehrere Monate.

Alles schön und gut. Ich habe ein Lärm- & Geruchsprotokoll angefertigt und der Verwaltung jetzt mit 10% Mietminderung gedroht, sollte das Problem nicht in den Griff zu bekommen sein. Ich habe allerdings auch das Gefühl, dass die Verwaltung da nicht genug Druck macht. Ist die Mietminderung gerechtfertigt? Schließlich schränkt es mich in meiner Lebensqualität extrem ein, wenn ich im Sommer, in meiner Dachgeschosswohnung die Balkontür nicht öffnen kann. Von der Lärmbelästigung jetzt mal zu schweigen.

Bitte keine Kommentare wie leben und leben lassen. Über den Punkt bin ich lange hinaus. Umziehen kommt für mich auch erst im nächsten Jahr in Frage, sehe ich aber auch nicht wirklich ein, da ich länger hier wohne als besagter Mieter.


So das war es erstmal... Sorry für den langen Text.

Viele Grüße

Ärgert der Nachbar?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hardy DD
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 418x hilfreich)

Im I-Net gibt es Mietminderungstabellen und betr. Urteile, z.B. das:
Amtsgericht Chemnitz, Urteil vom 29.06.1993
- 4 C 1080/93 -

Mietminderung bei erheblichen Lärmbelästigungen durch Nachbarn

Hardy DD

Signatur:

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9863 Beiträge, 4474x hilfreich)

Zitat (von Denno2015):
Ist die Mietminderung gerechtfertigt
Bei Mietminderungen rate ich eigentlich immer dazu, einen Anwalt vor Ort zu konsultieren. Eine zu hohe Mietminderung kann nämlich, wenn dem mindernden Mieter das hätte bewusst sein müssen, zu einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzug führen. Bei ausreichendem Verschulden des Mieters wäre auch eine ordentliche Kündigung möglich, die dann nicht mehr so einfach aus der Welt geschafft werden kann. Von daher sollte man bei sowas immer sehr vorsichtig sein.Das heisst zwar nicht, dass eine zu hohe Mietminderung automatisch im Verlust der Mietwohnung endet. Aber zumindest besteht mal grundsätzlich die Gefahr dazu. Und daher ist eine anwaltliche Beratung meiner Meinung nach sinnvoll.


Zumal in diesem Fall dazukommt, dass der Vermieter möglicherweise den Mangel "Nachbarlärm" gar nicht beheben kann.Es dauert eine Zeit, bis ein problematischer Mieter rausgeklagt wurde. Und wenn man Pech hat, dann sind es genau diese problematischen Umstände, die einen Widerspruch gegen eine Kündigung wegen besonderer Härte (§ 574 BGB ) ermöglichen. Überspitzt formuliert trägt in diesem Fall der Mieter vor, dass er in seinem Zustand keinen Ersatzwohnraum bekommen wird. Auch das ist natürlich nur ein "worst case " Szenario, aber auf diese Weise kann sich so ein Räumungsverfahren auch bei einem aktiven Vermieter schon eine Weile hinziehen.

Ein Verschulden des Vermieters ist bei einem Mietmangel zwar nicht erforderlich. Dennoch sollte man davon ausgehen, dass dies bei einer Klagebezüglich des Mangels einen Einfluss haben wird.

Kurzum: Du kannst ohne anwaltlichte Beratung eine Mietminderung vornehmen. Mag sein, dass das in einigen Fällen gut geht. In anderen Fällen widerspricht der Vermieter der Minderung und man einigt sich irgendwann (vielleicht erst vor Gericht und damit mit Anwalts- und Gerichtskosten). Schlimmstenfalls gibt's den großen Knall und deine Wohnung ist weg. Das ist zwar nicht unbedingt wahrscheinlich, aber eben möglich.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Artur Kataew
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo
Also egal sollte es Ihnen nicht sein...ich hatte ehrliche Probleme mal gehabt kiffende Nachbarn die gerne mal auf dem Balkon einen geraucht haben 1-3 mal habe ich es angemahnt...das ich das nicht mag das mein Kind dieses Gift einatmen muss wurde ignoriert...dann habe ich mir mal den netten Nachbarn im Keller erwischt wie er seine Wäsche macht und ein paar mal handfest erklärt das ich Drogen und Menschen die mit Umgang haben nicht mag es sei den du bist krank und brauchst es...dies war aber nicht der Fall...
Seit dem habe ich nie wieder Gras Zigaretten oder sonstiges in meiner Wohnung gerochen...
Die Polizei wird da nicht viel machen können solange er das nicht verkauft und nicht mehr als der eigen bedarf in seiner Wohnung hat...wird es nichts...vielleicht sich mit der Hausverwaltung kurzschließen und denen das Problem schildern am besten in Kombination von weiteren Mietern (schriftlich) und dann werden Maßnahmen auf jeden Fall ergriffen.
Wenn Sie es als Belästigung empfinden ist es die Aufgabe der Hausverwaltung für zu sorgen das diese schnellst möglichst aus der Welt geschaffen wird, wenn mehrere Mieter sich dadurch gestört fühlen...sind die Chancen Nähe zu 100% das das Problem innerhalb kürzester Zeit verschwinden...

DAS WOHL DER ALLGEMEINHEIT STEHT ÜBER DEM WOHL EINER EINZELNEN PERSON.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Der Thread ist fast 2 Jahre alt. Das Problem dürfte mittlerweile gelöst sein.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

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