Nachbar Durchsucht mein Müll

30. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
illa_toc
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
Nachbar Durchsucht mein Müll

Hallo Leute, heute klingelt eine freche Nachbarin (die fand ich eh schon immer komisch, grüßt mich nie) und fängt gleich an in den hörer zu brüllen, warum ich mein Müll nicht richtig sortier... sie hat gesagt dass sie da irgendwelche bankauszüge gefunden oder irgendwelche Briefe oder keine Ahnung, ich habe nichts dergleichen weggeschmissen, meine eltern vieleicht. da ist ab und zu mal papier drinn, doch ich mach doch nicht wegen jedem kleinem notizblatt einen neuen müllsack. wenn ich mal viel papier oder pappe wegschmeiße, kommt es natürlich in den papierkontauiner und nicht in den gelben sack, nun hat sie gedroht zu der stadtverwaltung oder so zu gehen und sich zu ebschweren. Wie kann man so ekelhaft sein, die hatt dann auch noch gesagt das sie da taschentücher mit Blut gefunden hat, keine ahnung was sie damit sagen wollte aber das ist mal ziemlich eklig was die da macht. ich möchte gerne wissen ob es ein gesetz gibt, das es ihr verbietet im Müll zu wühlen. Ich muss noch dazu sagen dass wir in einer wohnung leben, und der müll in einen gemeinsamen container kommt, wo aber nur die mieter dort zugang haben. (also schlüssel)


mfg.

Ärgert der Nachbar?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nadja24
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 19x hilfreich)

Man darf im Müll anderer Leute rumwühlen und den auch mitnehmen.
Darum würde ich dir empfehlen, vetrauliche Dinge zu zerkleinern und ab und an einen gebrauchten Tampon drunter zu mischen.

Das "schlimmste" was einem bei ein bisschen falsch getrenntem Müll passieren kann ist, dass ihn die Müllabfuhr nicht mitnimmt - und da auch der Müll der Nachbarin in der Tonne ist glaube ich nicht, dass sie diese seltsamen Drohungen wahr machen wird.

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
123Luck
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo Liebe(r) Threaeröffner(in),

das von Nadja24 verfasste ist natürlich absolut falsch, selbstverständlich ist es verboten im Müll Anderer herumzuwühlen.

Wer dies dennoch tut macht sich des Vergehens gegen die Privatsphäre, begeht also eine Ordnungswidrigkeit, die m.u. ein kräftiges Bussgeld nach sich zieht.


Das unter Anderem auch Landstreicher gerne mal fremde Mülltonnen durchsuchen, ändert nichts an der Tatsache, dass es verboten ist.

Es obliegt jedem Inhaber einer Mülltonne selbst, ob er etwas dagegegen unternehmen möchte, ....oder es ihm egal ist, wer seine Tonne nach XY untersucht.


LG 123Luck

-- Editiert von 123Luck am 31.05.2008 15:27:20

9x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
123Luck
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 156x hilfreich)

Nachtrag:

Nach genaueren Recherchen kann folgendes bezüglich Durchsuchen fremder Mülltonnen hinzugefügt werden.


Wer aus fremden Mülltonnen etwas entwendet, macht sich auch des Diebstahls schuldig, ein Vergehen das nach §248a StgB geandet wird.

Des Weiteren käme auch §123 StgB zur Anwendung, wenn Personen-, um zur Mülltonne zu gelangen, ein fremdes Grundstück betreten.

Der Paragraph 248a StgB kommt auch dann zur Anwendung, wenn dem Inhaber der Mülltonne keinen Schaden durch den Diebstahl entstanden ist.



Dies sollte aber jetzt, als Antwort auf die zu Beginn gestellte Frage des TE genügen.



LG 123Luck

-- Editiert von 123Luck am 31.05.2008 15:55:42

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)

ach sowas kenn ich leider auch

unsere hausmeisterin kann es auch nicht lassen immer in den mülltonnen zu wühlen

ist wirklich schlimm

ab besten alles wichtige zerkleinern (vor allem schriftliches)

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nadja24
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 19x hilfreich)

Luck, das ist alles total übertrieben.

Wenn du etwas wegwirfst, dann gibst du deine Beitzansprüche daran auf ( --> Dereliktion ).
Je nach Satzung der Gemeinde etc. kann es sein, dass dahinter jedoch die Absicht steckt, es dem Entsorgungsunternehmen zu übereignen.

Deshalb kann - in bestimmten Fällen - der Diebstahl von Mühl strafbar sein, jedoch gestaltet sich das schon als schwierig.

Das bloße Durchwühlen des Mülls ist keine Straftat!
Kannst du eine Quelle dafür liefern, dass man sich durch das reine Durchsuchen strafbar macht?

Zeig doch mal, wo deine genauen Recherchen her stammen ;)

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
123Luck
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 156x hilfreich)

@Nadja24

War doch nicht böse gemeint,

dennoch entspricht es der Wahrheit, dass weggeworfener Müll-, solange dieser sich in der Mülltonne AUF MEINEM GRUNDSTÜCK BEFINDET, immer noch mein Eigentum ist, sowie die Mülltonne selbst.

Und somit ist Müllentwendung verboten, auch wenn mir dadurch zwar kein materieller Schaden entsteht, aber mithin vielleicht ein Persönlicher.



LG 123Luck

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Nadja24
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 19x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
123Luck
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 156x hilfreich)

Hi Nadja24,

dass was ein RA weiss ist eins, dass was er jedoch bereits eigens praktiziert- und zur Anzeige gebracht hat, etwas Anderes.

Ich würde im vorliegenden Fall weniger einen RA aufsuchen, sondern eher selbst Hand anlegen und eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, m.u. wegen Diebstahl und Verletzung des Persönlichkeitsrecht stellen.



LG 123Luck

7x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)

Auch wenn der Thread schon älter ist: Was ist, wenn es sich um eine Gemeinschaftsmülltonne handelt? Ist es dann trotzdem nicht erlaubt? Diese Gemeinschafstmülltonne liegt an der Straße (öffentlich).

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120299 Beiträge, 39868x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
Was ist, wenn es sich um eine Gemeinschaftsmülltonne handelt?

Zitat (von illa_toc):
und der müll in einen gemeinsamen container kommt,

Finde den Unterschied ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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