Nachbar Aufschüttung und Bepflanzung.

3. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
John McJoker
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)
Nachbar Aufschüttung und Bepflanzung.

Hallo
Unser Nachbar ist ein Pflegefall, er baut und musselt ohne Sinn und Verstand....
Sein neustes Werk ist das er auf ca 20 Meter direkt an unseren Zaun (ist unser Zaun, der Rechte vom Grundstück) einen Erdwall aufgeschüttet hat.
Das die Erde nicht auf unser Grundstück übergeht hat er Bretter und Bohlen direkt an unsere Betongpfosten ( an die der Maschendrahrzaun ist) gelegt und diese bis zur Oberkannte mit Erde befüllt.
Direkt an unseren Zaun ist das Erdniveau ca 20 cm über das des unseren und dann stark erhöt bis auf ca 80 cm. Erdwall halt ;)

Wenn mal Reperaturen an dem Zaun sind komm ich ja garnicht mehr rann... der baut alles zu.

Meine Fage wie weit muss der mit seiner Erde und gepflanze von meinem Zaun wegbleiben?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von John McJoker):
Wenn mal Reperaturen an dem Zaun sind komm ich ja garnicht mehr rann...

Und warum genau ist Deine Seite des Zauns nicht mehr zugänglich?



Zitat (von John McJoker):
Meine Fage wie weit muss der mit seiner Erde und gepflanze von meinem Zaun wegbleiben?

Der Zaun dürfte irrelevant sein, in der Regel zählt die Grenze.

Und da gelten die örtlichen Bestimungen bezüglich der Abstände.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von John McJoker):
Wenn mal Reperaturen an dem Zaun sind komm ich ja garnicht mehr rann... der baut alles zu.

Warum muss man da auf die Seite des Nachbarn?
Zitat (von John McJoker):
Meine Fage wie weit muss der mit seiner Erde und gepflanze von meinem Zaun wegbleiben

Steht der Zaum mit Abstand auf dem eigenen Grundstück, dann ja, der Nachbar darf nur bis zur Grenze gehen.
Für auffüllen gibt es in der Regel keinen Grenzabstand.

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
John McJoker
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)

Guten Morgen
Ich glaube der Sachverhalt ist noch nicht ganz deutlich geworden.

Also ich denke mal die Zaunpfähle (viereck Beton) stehen direkt auf der Grenze, aber der Maschendrahtzaun ist auf seiner Seite der Pfähle angebracht.
Wenn man sich unser Erdniveauhöhe ansieht, und das des Nachbarn ist es Stellenweise 20-30 cm höher!
Dies gelingt weil er auf seiner Seite Bretter und Bohlen direkt an die Betonpfosten gestellt hat und seine Seite dahinter mit Erde aufgefüllt hat.
Logischerweise ist damit der Maschendrahtzaun eingeklemmt ,wenn ich ihn mal tauschen müßte ginge das nicht mehr weil die Bohlen und die Erde im weg sind.
Wenn die Bretter mal durchgegammelt sind möchte ich nicht wissen was dann passiert.
Davon ab wird der Druck zusätzlich auf die alten Betonpfosten stark erhöht.

Unschön ist auch wenn man unterhalb des Maschendrahtzaunes erst einmal 20cm Bretter und Bohlen sieht und dann oben drauf Erde.

Ich hoffe es ist nun verständlich wo das Problem liegt.
Danke

6x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Hier wäre zunächst mal zu klären, ob die Zaunpfähle sowie der Maschendrahtzaun dir gehören und auf deinem Grundstück stehen.
In diesem Fall kannst du den Nachbarn auffordern, nicht an deinen Zaun anzubauen, soindern sich auf seinem Grundstück eigene Pfosten für die Befestigung seiner Bretter zu setzen.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von John McJoker):
direkt an unseren Zaun


Zitat (von John McJoker):
ist unser Zaun


Zitat (von John McJoker):
an unsere Betongpfosten



Zitat (von John McJoker):
aber der Maschendrahtzaun ist auf seiner Seite der Pfähle angebracht.



Jetzt stellt sich mir die Frage, warum du "deinen" Zaun auf "seiner" Seite und nicht auf deiner angebracht hast!?


Zitat (von John McJoker):
Wenn mal Reperaturen an dem Zaun sind komm ich ja garnicht mehr rann



Und warum befestigt man seinen Zaun nicht auf der eigenen Seite?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
John McJoker
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo
Das war ich nicht, wir haben das Haus mit dem Zaun schon so gekauft ;)
Wenn der Zaun auf meiner Seite wäre würde das aber nicht viel an meiner Frage ändern ob er das darf.
Gammelt das Holz weg spült der ganze Schlamm rüber zu uns weil er ja nun schon viel höher ist als wir.

Die ganze Erde drücken mit den Brettern immer gegen die schon leicht maroden Betonpfosten... was wenn die neu müssen?

Danke

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von John McJoker):
Wenn der Zaun auf meiner Seite wäre würde das aber nicht viel an meiner Frage ändern ob er das darf.

Doch das wäre eine andere Sachlage, aus dem Grund stellten auch verschiedene User hier immer wieder genau die Frage.
In dem Falle darf der Nachbar, da der Zaun auf seiner Seite ist.
Zitat (von John McJoker):
Gammelt das Holz weg spült der ganze Schlamm rüber zu uns weil er ja nun schon viel höher ist als wir.

Das kann in vielleicht 10 oder 15 Jahren passieren, dann hat man ein Anrecht das der Nachbar die Störung beseitigt. Jetzt sind die Bretter in Ordnung, also auch keine Störung des Grundstückes.
Zitat (von John McJoker):
was wenn die neu müssen?

Ist auch wieder eine Frage, stehen die genau auf der Grenze, sind beide Nachbarn zuständig.
Zitat (von John McJoker):
Unser Nachbar ist ein Pflegefall, er baut und musselt ohne Sinn und Verstand...

Es geht wohl bei dem Spruch eher darum, das man sich mit dem Nachbarn nicht ganz so versteht und Gründe sucht, wie man das Kriegsbeil ausgraben könnte?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
John McJoker
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Doch das wäre eine andere Sachlage, aus dem Grund stellten auch verschiedene User hier immer wieder genau die Frage.
In dem Falle darf der Nachbar, da der Zaun auf seiner Seite ist.

Ich kann ihn ja auch nicht auf meine Seite machen.... würde ich ja gern, aber geht ja nicht mehr. Ich denke auch das es eher um die Grenze geht und ob jeder da machen kann was er will, einen Baum muss ich ja auch aus der Grenze pflanzen! Auf welcher Seite der Zaun ist ist doch primär unwichtigt da es um die Grenze geht und um das Erdniveau! Es kann doch nicht sein das der da (jetzt übertrieben gesagt) 50 cm Erde auffühlt und das mit meinen Betongpfählen abstützt! Egal wo der Zaun angeschraubt ist.


Zitat (von 0815Frager):
Das kann in vielleicht 10 oder 15 Jahren passieren, dann hat man ein Anrecht das der Nachbar die Störung beseitigt. Jetzt sind die Bretter in Ordnung, also auch keine Störung des Grundstückes.


Sie wissen die Holzqualität, das alter und Stärke der verbrauten Bretter? Ahh ok ;)

Zitat (von 0815Frager):
Es geht wohl bei dem Spruch eher darum, das man sich mit dem Nachbarn nicht ganz so versteht und Gründe sucht, wie man das Kriegsbeil ausgraben könnte?


Nein sicher nicht, aber ich bin für den Zaun zuständig und sehe nicht ein das durch Aufschüttungen dieser beschädigt wird!
Wir bekommen durch diese ganze Aktion auch viel mehr Wasser auf unser Grundstück, aber dies kann ich nun nicht auch noch erklären :)

-- Editiert von John McJoker am 04.04.2017 18:08

-- Editiert von John McJoker am 04.04.2017 18:10

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von John McJoker):
einen Baum muss ich ja auch aus der Grenze pflanzen!

Das versteht sich schon aus Gründen des Menschenverstand, weil ein Baum sonst gleich übers Grundstück hinaus wächst.
Zitat (von John McJoker):
aber ich bin für den Zaun zuständig und sehe nicht ein das durch Aufschüttungen dieser beschädigt wird!

Falsch, wenn der Zaun genau die Grenze ist, stehen vielfach auch beide Eigentümer in der Pflicht.
Oder steht was anderes im Grundbuch?
Zitat (von John McJoker):
Wir bekommen durch diese ganze Aktion auch viel mehr Wasser auf unser Grundstück, aber dies kann ich nun nicht auch noch erklären

Weshalb auch dies denn, fließt das Wasser bisher aufs Grundstück des Nachbarn?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Rosenfreund
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 132x hilfreich)

@ John McJoker

Bitte cool bleiben. Wir wollen helfen. Jedes Bundesland hat andere Nachbargesetze und Landesbauverordnungen.

Grundsätzlich muss man sich als Eigentümer immer fragen:

a.) Ist es ein gemeinsamer Grenzzaun von beiden bezahlt und steht auf der Grenze
oder
b.) Zaun gehört XX steht auf Grundstück XX, und ist von XX allein bezahlt worden

Also an der Grenze, oder auf der Grenze.

In BW darf ein Hochbeet angelegt werden und an die Grenze gesetzt werden. Bestimmungen von LBO und NRG müssen angewendet werden. Dort steht etwas über Höhe, Beschaffenheit usw.

Wenn Grundstückseigentümer YY einen Zaun oder Hecke setzt, muss dieser immer von der Seite von YY ausgebessert werden können. Deine Überlegungen laufen stellenweise ins Leere.

-- Editiert von Rosenfreund am 04.04.2017 18:28

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
John McJoker
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Rosenfreund):
@ John McJoker

Wenn Grundstückseigentümer YY einen Zaun oder Hecke setzt, muss dieser immer von der Seite von YY ausgebessert werden können. Deine Überlegungen laufen stellenweise ins Leere.

-- Editiert von Rosenfreund am 04.04.2017 18:28


Dies ist ja nicht möglich!
Wenn ich morgen zu ihm sage, ey ich möchte meinen Zaun erneuern oder nur zwei drei Pfosten erneuern was dann?

Der gesunde Menschenverstand sagt mir schon das ich von Nachbars Zaun lieber ein wenig wegbleibe! Aber nein direkt dran, und das ist das Problem.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von John McJoker):
Wenn ich morgen zu ihm sage, ey ich möchte meinen Zaun erneuern oder nur zwei drei Pfosten erneuern was dann?

Geht doch vom eigenen Grundstück, so wie es Rosenfreund geschrieben hat. Wenn er direkt auf der Grenze steht, kann man ja auf dem eigenen Grundstück einen Zaun errichten.
Zitat (von John McJoker):
Der gesunde Menschenverstand sagt mir schon das ich von Nachbars Zaun lieber ein wenig wegbleibe! Aber nein direkt dran, und das ist das Problem.

Auf der anderen Seite könnte der Nachbar sagen, der Gartenzaun kann ein wenig von der Grundstückgrenze entfernt sein.
Nur jeder Eigentümer hat auf das Recht auf sein Eigentum bis zur Grenze, so lange es nicht über die Grenze hinaus geht.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
John McJoker
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Geht doch vom eigenen Grundstück, so wie es Rosenfreund geschrieben hat. Wenn er direkt auf der Grenze steht, kann man ja auf dem eigenen Grundstück einen Zaun errichten.


Ist das so schwer? Ich sage es nun bestimmt zum 10 mal... ich komm an den Zaun nicht drann, er ist mit Erde und Brettern zugemüllt. Auf meiner Seite ja ok, aber nicht so wie es jetzt ist!

Und einen Betongpfosten kann ich auch nicht tauschen und neu machen da sonst mir die Erde rüberkommt....
Zitat (von 0815Frager):
Nur jeder Eigentümer hat auf das Recht auf sein Eigentum bis zur Grenze, so lange es nicht über die Grenze hinaus geht.

Angenommen die Pfosten sind mein Eigentum. Darf er mein Eigentum für seine Mittel gebrauchen? Denke nicht ;)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von John McJoker):
Angenommen die Pfosten sind mein Eigentum. Darf er mein Eigentum für seine Mittel gebrauchen? Denke nicht

Und wie will man das ohne Eintrag im Grundbuch nachweisen?
Es kommt immer wieder darauf an, steht der Zaun auf der Grenze ist er Eigentum von beiden Nachbarn. In der Vergangenheit haben meist beide Nachbarn zusammen den Zaun errichtet, damit läuft es ins Leere.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Rosenfreund
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 132x hilfreich)

@ John

Dein Nachbar darf nicht über die Grundstücks-Grenze hinweg ein Hochbeet anlegen oder aufböschen/auffüllen. Wie hoch und mit welchem Abstand und mit welchen Materialen steht in deiner LBO. Manchmal ist Grenzbeauung erlaubt, ohne Abstände, dazu müsste dein Bauamt etwas sagen können. Dein Nachbar muss stabil bauen, damit keine Erde oder das Bauwerk abrutschen kann. Deinen Beton sollte er nicht benutzen.

Wenn du auf deiner Seite geblieben bist, kannst du auch deine Pfosten in Beton ausbessern. Ist dein Nachbar auf deiner Seite, dann sage ihm, dass dann sein Beet futsch ist und du keine Kosten übernimmst. Ist es ein Grenzzaun, dann müsst ihr euch jetzt einigen.

Suche nach den Grenzsteinen, messe nach. Stelle überhaupt einmal fest was Sache ist. Zwischen den Grenzen gibt es immer das kleine Niemandsland, von 2 cm, hier sollte man nie rüber gehen. Eben aus deinen genannten Gründen.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von John McJoker):
Also ich denke mal die Zaunpfähle (viereck Beton) stehen direkt auf der Grenze,

Wenn es so wäre, dann wären je nach Örtlichkeit wohl beide Eigentümer des Zauns ...



Im übrigen ist diese Diskussion ob er nun darf oder nicht derzeit schlicht sinnfrei, denn:
Zitat (von Harry van Sell):
Und da gelten die örtlichen Bestimungen bezüglich der Abstände.

Also erst mal das klären. Wenn dann Fakten (Abstände, Grenzzaun oder nicht, Eigentümerfrege Zaun) vorliegen und weniger "ich denke...", dann lässt sich auch sinnvoll diskutieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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