Nach zwei Reparaturen endlich Austausch - muss ich alle Handwerkerrechnugen zahlen???

12. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Triton22
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Nach zwei Reparaturen endlich Austausch - muss ich alle Handwerkerrechnugen zahlen???

Bei mir ist der Spülkasten kaputt gegangen - das Wasser lief dauerhaft.
Der Handwerker kam und tauschte das Füllventil aus.
Einen Monat später war der Spülkasten wieder defekt. Der Handwerker (gleiche Frima) reparierte ihn indem er die Spülglocke austauschte.
Am gleichen Abend war der Spülkasten wieder kaputt und wurde dann komplett ausgetasucht. (gleiche Firma)

Alle drei Termine wurden mir in Rechnung gestellt - es kam eine Summe von knapp 400 € zusammen (!) :sweat:

Meine Frage ist nun - muss ich alles bezahlen oder fällt davon etwas unter den Gewährleistungsanspruch ?
Würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen !!! :wipp:

MfG

-- Editier von Triton22 am 12.04.2017 11:18

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Triton22):
Der Handwerker kam und tauschte das Füllventil aus.


Zitat (von Triton22):
Einen Monat später war der Spülkasten wieder defekt. Der Handwerker (gleiche Frima) reparierte ihn indem er die Spülglocke austauschte.



Zwei verschiedene Sachen sind kaputt gegangen und wurden repariert.

Für beiden Arbeiten gilt die gesetzliche Sachmängelhaftung.


Zitat (von Triton22):
Am gleichen Abend war der Spülkasten wieder kaputt und wurde dann komplett ausgetasucht.



Jetzt wäre interessant zu wissen, was diesmal defekt war.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Triton22
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Jetzt wäre interessant zu wissen, was diesmal defekt war.


leider gibt es hierzu keine Angabe - es wird lediglich beschrieben, dass "ein neuer Spülkasten besorgt wurde und, dass der alte Spülkasten durchlief und demontiert und entsorgt wurde. Der neue Spülkasten wurde montiert und angeschlossen sowie auf Funktion geprüft."

Der Spülkasten war 8 Jahre alt - meinem Verständins nach, hat da jemand zwei unnätige Reparaturen gemacht. Der Kasten hätte gleich ausgetauscht werden müssen oder zu mindest nach der ersten Reparatur, als einen Monat später wieder ein Teil defekt war. Das sollte doch ein Fachmann sehen, oder? Ich vermute aber, dass das nicht so einfach nachzuweisen ist. Da ja auch beide Male unterschiedliche Teile ausgetauscht wurden.

Meiner Auffassung nach, wurde hier etwas bewusst hinausgezögert.

Ich frage mich daher, wann ich im Recht bin eine Preisminderung (die Firma stellt sich quer) zu verlangen, bzw. selbst vorzunhemen - und wenn, dann in welcher Höhe prozentual? Oder gar eine von den Rechnungen gar nicht bezahlen zu müssen.

Wer weiß Rat ??

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Triton22):
meinem Verständins nach, hat da jemand zwei unnätige Reparaturen gemacht.

Wenn der gute Mann nur Klempner und nicht auch noch Hellseher war, wird man ihm da derzeit keinen Vorwurf machen können.


Eventuell sähe das anders aus, wenn man das Beweismaterial noch hätte, dann könnte man schauen ob der alsbaldige Ausfall am Zustand erkannbar war.



Zitat (von Triton22):
Ich frage mich daher, wann ich im Recht bin eine Preisminderung (die Firma stellt sich quer) zu verlangen, bzw. selbst vorzunhemen

Verlangen: immer wenn es beliebt
Selbst vornehmen (bzw. das Verlangen durchsetzen): Wenn man beweisen kann, das man im Recht ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ich antworte jetzt mal als Laie: wenn ich mittags ne Firma da habe und abends ists schon wieder kaputt. Dann hat die Firma was falsch gemacht. Von nem Profi kann ich erwarten, dass er schaut und sagt: das und das ist kaputt. Und das und das wird sicher auch bald kaputt gehen, tauschen sie lieber gleich den ganzen Spülkasten aus.
Aber ob ich jetzt deswegen vor Gericht ziehen würde. Und, so dumm das klingt, 400 Euro für n komplett neuen Spülkasten find ich jetzt auch nicht überteuert. So ein Klempner kostet doch schon 150 Euro, wenn er den Wasserkrank repariert.
Aber ich bin einer Meinung mit Dir. Ein Profi sollte sehen, dass bald noch mehr kaputt geht und einen dann entsprechend beraten, dass ein Austausch sinnvoller wäre. Das kann ich vom "Klempner meines Vertrauens" erwarten, dass er nicht sinnlos repariert immer für paar Tage.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Triton22
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten, habe nochmal mit der Firma telefoniert und warte auf eine Rückmeldung.
Bin auch der Meinung, dass ich einen Fachmann kontaktiere und er wenigstens eine Einschätzung abgeben sollte, ob man nicht lieber den ganzen Kasten austauscht, wenn das nur 50 € mehr sind als eine Reparatur. :augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

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