Nach falschen Angaben bei der Verkehrsbehörde zum Sehtest

25. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
WeserRocker
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach falschen Angaben bei der Verkehrsbehörde zum Sehtest

Hallo, ein Mitfahrer in einer Motorradgruppe, der an der Spitze fuhr, schrieb an die Führerscheinstelle......ich zitiere::: ich bitte Sie eindringlich, die Sehfähigkeit des Herrn Y aus X zu überprüfen, da es m. E. Verdachtsmomente gibt, dass er nicht richtig sehen kann.
Ich beobachtete, wie er seinen Blick eher auf das Armaturenbrett richtete als auf die Strasse und mehrfach unkontrolliert die Spur wechselte etc etc... Diese Behauptungen sind ohne Zeugen, da nicht passiert.
Nun meine Darstellung:::::Wir waren mit etwa 20 Motorrädern unterwegs, er an der Spitze, ich etwa als 10ter oder 12ter. er hat das also im Rückspiegel gesehen ?????? Und wir fuhren nur Landstrassen mit einer Spur in jede Richtung. Ich bin dann also immer in den Gegenverkehr gefahren ????
Meine Augen sind sehr gut, ich trage keine Brille und habe keinerlei Beeinträchtigungen. Nun will die Verkehrsbehörde ein augenärztliches Athest, welches mich etwa 100 € kostet. ich habe aber nur eine Rente unterhalb des Sozialsatzes, sodass ich diesen Betrag nicht zahlen will und kann. Auch einen RA kann ich mir nicht leisten. Was sollte ich tun ?????????

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16473 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Was sollte ich tun ?????????

Realistisch: Das Geld für den Augenarzt irgendwo versuchen aufzutreiben.

Das Problem ist, dass die Anforderung eines Attestes nicht rechtsmittelfähig ist, da es kein Verwaltungsakt ist. D.h. man kann sich nicht dagegen wehren.
Gibt man kein Attest ab, wird der Führerschein entzogen. Der Entzug des Führerscheins ist ein Verwaltungsakt. D.h. dagegen könnte man rechtlich vorgehen, wobei man den Führerschein natürlich nur zurück bekommt, wenn man das Gerichtsverfahren dann auch gewinnt. Während des Verfahrens bleibt der Führerschein eingezogen.

Es läuft es dann wie folgt:
Du gibst kein Attest ab. Der Führerschein wird entzogen. Du beauftragst einen Anwalt, dagegen zu klagen. Dafür ist Prozesskostenhilfe möglich, so dass es dich nichts kostet. Das Verfahren dauert ca. 1 Jahr, je nach Auslastung des Gerichts. Wenn der Anwalt das Gericht überzeugt, dass die Anordnung des Attests rechtswidrig war, dann bekommst du den Führerschein ohne Attest zurück.
D.h selbst wenn man am Ende gewinnt, steht man ca. 1 Jahr ohne Führerschein da - einfach weil das Gerichtsverfahren so lange dauert.

Da ist es wahrscheinlich sinnvoller, das Geld für das Attest irgendwie zusammen zu kratzen.



-- Editiert von drkabo am 25.11.2015 12:14

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10650 Beiträge, 4201x hilfreich)

Ein Augenärztliches Attest ist meiner Ansicht nach erstmal völlig unnötig,
normalerweise reicht ein simpler Sehtest beim Optiker < 10 € vollkommen aus.
Erst wenn bei diesem Sehtest weniger als 70 % Sehkraft festgestellt werden, wird normalerweise ein Ärztliches Gutachten fällig.

Ich würde das versuchen mit der Verkehrsbehörde zu klären.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
WeserRocker
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bedanke mich bei Euch, bin schon etwas ruhiger. Was ist nunmit den vielen blinden Radfahrern, die auf der falschen Seite fahren oder Autofahrer mit 60-70 km/h in der 30er - Zone ????????? Vorsicht, war ein Scherz. Daanke.

0x Hilfreiche Antwort

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