Um eine Aktenansicht zu bekommen, soll ich, laut meinen Anwalt, zuerst den Bußgeldbescheid ignorieren. Dann wird der Prozess eröffnet. Die Rechtschutzversicherung übernimmt die nachher anfallenden Gebühren. Der RA will erst alles überprüfen. Ist es üblich oder steckt etwas anderes dahinter? Soll ich (55€) zahlen oder dem RA die Aktenansicht ermöglichen?
-- Editier von madlu am 20.09.2017 13:38
Nach einem Unfall mit einem Fahrradfahrer, der in die falsche Richtung fuhr - Verwarnung. Mein R.Anw
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Um eine Aktenansicht zu bekommen, soll ich, laut meinen Anwalt, zuerst den Bußgeldbescheid ignorieren. Wenn Sie den Bescheid ignorieren, wird er schlicht rechtskräftig.
Dann wird der Prozess eröffnet. Nö, wird er nicht. Dann kommt allenfalls der Gerichtsvollzieher (falls mit ignorieren auch das Nichtzahlen gemeint war und nicht bloß, keinen Einspruch einzulegen).
Hallo,
Ich würde mal meinen, dass das kein Bußgeldbescheid ist, sondern ein Anhörungsbogen.Zitat:... soll ich, laut meinen Anwalt, zuerst den Bußgeldbescheid ignorieren.
Wie weiter vorzugehen ist können wir natürlich mangels Fallschilderung rein gar nicht einschätzen.
Stefan
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1. Danke für Dein Antwort. Das ist Verwarnung. 2. Welche Details soll ich schreiben, um zu vervollständigen ?
Hallo,
na den Unfallhergang.
Denn wenn die Verwarnung berechtigt ist lohnt es sich natürlich nicht dagegen vorzugehen.
Bisher wissen wir nur, dass du einen Unfall mit einem - vielleicht falsch fahrendem - Radfahrer hattest. Das kann jetzt ein richtiger Geisterradler gewesen sein, oder aber nur falsch rum auf einem Rad- und Fußweg wo du eh' hättest schauen müssen (wegen der Fußgänger). Alles nur Spekulation, denn wir wissen ja nichts.
Stefan
Du solltest das Deinem Anwalt überlassen.
Da ein Verwarnungsgeld max. 35€ betragen kann, ist es aber irgendwie merkwürdig, dass Du 55€ bezahlen sollst. Bist Du sicher, dass es nicht doch ein Bußgeldbescheid ist?
Wenn das ein Verwarnungsgeldangebot ist, dann kommt anschließend ein Bußgeldbescheid, wenn man nicht reagiert. Der Bußgeldbescheid ist mit zusätzlich 28,50€ Gebühren verbunden, die nicht von der RSV übernommen werden.
Danke für dein Antwort
-- Editiert von madlu am 22.09.2017 10:26
ZitatDu solltest das Deinem Anwalt überlassen. :
Da ein Verwarnungsgeld max. 35€ betragen kann, ist es aber irgendwie merkwürdig, dass Du 55€ bezahlen sollst. Bist Du sicher, dass es nicht doch ein Bußgeldbescheid ist?
Wenn das ein Verwarnungsgeldangebot ist, dann kommt anschließend ein Bußgeldbescheid, wenn man nicht reagiert. Der Bußgeldbescheid ist mit zusätzlich 28,50€ Gebühren verbunden, die nicht von der RSV übernommen werden.
Der Bußgeldbescheid ist mit zusätzlich 28,50€ Gebühren verbunden, die nicht von der RSV übernommen werden". Meine RSV hat mir allerdings bestätigt, dass die 28€ übernommen werden. Auch der RA hat mir das gesagt.
Und tatsächlich ist es VERWARNUNG. 55€: "Sie missachten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs."
Details zum Unfall: Ich stand an der Kreuzung von Nebenstrasse zu Hauptstrasse. Parallel zur Hauptstrasse befindet sich ein Radweg. Ich fuhr bis zum Fahrradweg, habe nach links und nach rechts gesehen. Es war frei. Den Fahradfahrer, der von rechts mit hoher Geschwindigkeit angefahren kam, habe ich nicht gesehen. ( Fahrradweg nur in eine Richtung, da sich auf der anderen Straßenseite noch ein Radweg in die Gegenrichtung befindet ). In dem Moment, in dem ich langsam die Kupplung kommen lassen habe, kam es auch zum leichten Zusammenstoß.
ZitatFahrradweg nur in eine Richtung, da sich auf der anderen Straßenseite noch ein Radweg in die Gegenrichtung befindet :
Glaubst Du oder weißt Du das genau? Ein Radweg kann auch in beide Richtungen freigegeben sein, selbst wenn auf der anderen Seite auch einer verläuft.
Zitathabe nach links und nach rechts gesehen. Es war frei. :
ZitatDen Fahradfahrer, der von rechts mit hoher Geschwindigkeit angefahren kam, habe ich nicht gesehen. :
Finde den Widerspruch ...
-- Editiert von Garfield73 am 22.09.2017 11:13
Hallo,
Definiere mal "hohe Geschwindigkeit". Schneller als ein Jogger?Zitat:Den Fahradfahrer, der von rechts mit hoher Geschwindigkeit angefahren kam...
Außerdem, wie schnell durfte man denn da fahren?
Stefan
Hallo Steffan. ja schneller als ein . Jogger. KREUZUNG 30 ZONE MIT 50 ZONE
Hallo,
schneller als ein Jogger ist schon mal gut (sofern das glaubhaft gemacht werden kann).
Aber offenbar durfte er 50 Fahren, damit hättest du dann auch rechnen müssen.
Bleibt die falsche Richtung, aber ob man damit das Verschulden auf Null drücken kann?
Ich würde wohl bezahlen um die Sache vom Tisch zu haben. Bedenken musst du, dass es auch zu einer mündlichen Verhandlung kommen kann, und in jedem Fall Papierkram. Und dann wären die gesparten 55 Euro schon ein guter Stundenlohn (praktisch kaufst du dir Freizeit).
Andererseits entfällt aufgrund der Rechtschutzversicherung das Kostenargument (welches wir sonst immer anführen).
Fazit: Patt.
Was ist denn eigentlich mit den Schäden, hat deine Versicherung reguliert? Wenn ja, dann sieht es die Versicherung ähnlich wie die Behörde, und das soll schon was heißen (Versicherungen sind schließlich nicht unparteiisch).
Das ist zwar für ein Gericht nicht maßgeblich, aber trotzdem sind völlig gegenteilige Einschätzungen relativ selten.
Stefan
Das lüstigste ist, dass wir in einer Versicherungsunternehmen versichert sind. Ich denke sogar das wir die gleiche Anwaltskanzlei von der Versicherung beauftragt haben.
Die Schaden sind noch "in Bearbeitung". Aber es kommt denke ich auf 50/50 o.E. Ich wollte schon 55€ bezahlen, aber mein RA sagt zuerst muss er alles prüfen.
Bleibt nur Abzuwarten.
Schönes WE
Hallo,
Radfahrer mit Versicherung? Privathaftpflicht?Zitat:Das lüstigste ist, dass wir in einer Versicherungsunternehmen versichert sind.
Um was für eine Schadenssumme geht es eigentlich? (kann ja bei einem Fahrrad eigentlich nicht die Welt sein)
Blöd ist, dass es die selbe Versicherung ist, da wird gerne mal freiwillig reguliert. Im Ergebnis wird dann höher gestuft, oder du kaufst den Schaden zurück; beides freut die Versicherung.
Andererseits sehe ich in jedem Fall eine Mitschuld deinerseits, bei einem nicht motorisierten Unfallgegner allein schon aufgrund der Betriebsgefahr.
Das wäre nicht zulässig, die Kanzlei müsste eine Partei ablehnen (imho auch, wenn es nur die selbe Kanzlei aber ein anderer Anwalt ist, da bin ich mir aber nicht sicher).Zitat:Ich denke sogar das wir die gleiche Anwaltskanzlei von der Versicherung beauftragt haben.
Stefan
Zitat:aber mein RA sagt zuerst muss er alles prüfen.
Du solltest der Empfehlung Deines Anwaltes folgen.
Durch ungeschickte Äußerungen im Bußgeldverfahren kannst Du ansonsten dem Anwalt für das weitere Verfahren das Leben schwer machen.
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