Also, ich bin mit einer Marrokkanerin seit 7 Monaten verheiratet. wir haben in Marrokko geheiratet und sie ist entsprechend nach deutschland geflogen und hat eine Aufenthalterlaubnis für fünf Jahren bekommen. ich bin Italiener und lebe in Deutschland.. Wir haben uns jetzt getrennt und dies auch bei dem Meldeamt gemeldet. ich bin arbeitstätig sie aber nicht.
Die Fragen sind : 1)bin ich verpflichtet das dem Auslandsamt mitzuteilen?
2)muss sie dann ausreissen und wann... nach der Scheidung oder nach der trennung ?
3)bin ich verpflichtet sie finanziell zu unterstützen bzw. Unterhaltverpflichtung durchzuführen?
4)bin ich verpflichtet meine Steuerklasse zu ändern?
Danke
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-- Editiert am 10.04.2011 00:19
Nach der Trennung
10. April 2011
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Frage vom 10. April 2011 | 00:17
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 9x hilfreich)
Nach der Trennung
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