Nach dem Tode Hausverkauf durch Notar-wie lange dauert das alles?

4. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Heike30
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 66x hilfreich)
Nach dem Tode Hausverkauf durch Notar-wie lange dauert das alles?

Hallo erstmal,liebe Forumleser!

Unsere Mutti ist im November verstorben und wir haben eine Reihenhauswohnung geerbt.Heute haben wir uns dann den Erbschein geholt,da wir das Haus verkaufen wollen.Jetzt habe ich nächste Woche einen Termin beim Notar für ein Vorgespräch bekommen und wollte euch mal fragen,ob ihr zufällig eine Ahnung habt,wie lange die gesamte Abwicklung dauert?Kann es sein,das es bis zu einem viertel Jahr dauert?

Ich danke euch schon mal im voraus,Gruß Heike

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Habt Ihr denn schon einen Käufer? Falls dies nicht der Fall sein sollte, ist der Notartermin eigentlich überflüssig. Ist der Käufer denn überhaupt mit Eurer Wahl des Notars einverstanden?

Den Kaufvertrag kann man dann relativ schnell abschließen innerhalb weniger Tage, jedenfalls, wenn man sich mit dem Käufer auf alle Modalitäten so schnell einigen kann.

Es ist allerdings üblich, dass der Käufer erst nach der Grundbucheintragung zahlt. Wie lange so etwas dauert, hängt sehr stark von der Belastung des zuständigen Grundbuchamtes ab. Es kann aber durchaus sein, dass es 3 Monate dauert, bis Ihr das Geld habt.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Mit der Grundbucheintragung des Käufers vor der Zahlung ist wahrscheinlich die Auflassungsvormerkung zugunsten des Käufers gemeint, nicht die Eigentumsumschreibung selber. Ich kann mir kaum vorstellen, daß ein Verkäufer mit der Eigentumsüberschreibung einverstanden ist, bevor das Geld tatsächlich gezahlt (oder zumindest auf einen notariellen Treuhandkonto hinterlegt) worden ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Heike30
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 66x hilfreich)

Erstmal danke ich euch für die schnelle Antwort.Wir haben bereits einen Käufer und der ist auch mit allem einverstanden.Wird es denn zuerst einen Vorvertrag geben?Und muß der Notar sich nicht erst noch Auskünfte holen,ob anderweitig irgendwelche Schulden sind?

Gruß Heike

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Mündliche oder schriftliche Vorverträge (d.h. Absichtserklärungen, einen bestimmten Vertrag zu schließen) sind bei Immobiliengeschäften bedeutungslos. Was zählt, ist nur der notariell beurkundete Kaufvertrag.

Zu den Pflichten des Notars gehört auch, sich vor Vertragsschluß durch Grundbucheinsicht über eventuell im Grundbuch stehende Belastungen kundig zu machen (sollte aber keine zeitaufwendige Angelegenheit sein, Notar oder einer seiner Mitarbeiter muß halt zum Amtsgericht hinfahren).

Falls mit "Schulden" die Bonität des Käufers gemeint ist: das zu beurteilen, ist nicht Sache des Notars. Da muß jeder selbst aufpassen und ggf. nach Beratung durch den Notar entsprechende Klauseln (Verzugszinsen, Rücktrittsrecht, Löschung der Vormerkung usw.) im Vertrag einbauen lassen, falls nicht gezahlt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die Zeitabläufe werden im Wesentliche bestimmt durch die Eintragungen in das Grundbuch, nicht durch die Vertragsunterzeichnung beim Notar.

Falls noch Grundschuldeintragungen Deiner Mutti vorhanden sind, müssen diese zuerst gelöscht werden. Das kann noch zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen.

Ein Vorvertrag ist überflüssig. Im Vorgespräch wird der Vertragsentwurf durchgesprochen und andere Details geklärt, wie z.B. genaue Zahlungsmodalitäten (mit/ohne Notaranderkonto usw.). Danach wird sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer noch eine Bedenkzeit gegeben, die üblicherweise 14 Tage betragen sollte.

Wie lange die Gesamtabwicklung ungefähr dauert, dazu kann der Notar am Besten Auskunft geben, da er die Bearbeitungszeiten im zuständigen Grundbuchamt gut kennen sollte.

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