Nach dem Gina-Lisa Urteil

Mehr zum Thema: Meinung, Gina-Lisa, Lohfink, falsche, Verdächtigung, Urteil
4 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
3

Kommentar von Dr. Alexander Stevens, Anwalt für Sexualstrafrecht

Dass die Angeklagte Lohfink noch während der Urteilsverkündung den Gerichtssaal verließ, beirrte das erkennende Gericht nicht. Vielleicht hatte Gina-Lisa es ja auch nur besonders eilig, ihren TV-Dschungelvertrag mit RTL zu unterschreiben; nachdem sie durch ihren eigenen Prozess wieder überregional bekannt wurde, ist ihre Top-Gage jetzt gesichert. Finanziell dürfte sich die mediale Inszenierung ihres Prozesses für Frau Lohfink, deren monatliches Nettoeinkommen das Gericht bei Bemessung der Geldstrafe mit 7.500,- Euro vermutlich eher zu niedrig geschätzt hat, gelohnt haben.

Nun erklärt „Feminismus-Queen“ Alice Schwarzer in der gestrigen Ausgabe der Neuen Osnabrücker Zeitung das Lohfink-Urteil zu einem „Skandal“. Diese fundierte Aussage gründet sie übrigens auf schlicht erfundene „Fakten“, wie z.B., dass nur jede zwölfte Vergewaltigung in Deutschland angezeigt werde und nur jede hundertste zu einer Verurteilung führe. Phantasie-Zahlen, die Stimmung machen, aber so nirgendwo nachzulesen sind und auch nicht mit der Realität einhergehen. Blickt man in die polizeiliche Kriminalstatistik wird man feststellen, dass es im Jahr 2014 genau 7.350 Anzeigen wegen sexueller Nötigung / Vergewaltigung gab, von denen es in 1.000 Fällen zu einer Verurteilung kam. Wohlgemerkt: Anzeigen. Zu Anzeigen gehören beispielsweise auch Fälle, in denen der Täter nie ermittelt werden konnte, flüchtig ist, oder wo es mangels Tat auch keinen Täter gibt. Sollen die Gerichte in Zukunft einfach ein paar Unschuldige mehr verurteilen, um die Statistik zu verbessern? Die von Alice Schwarzer angegebenen 1 Prozent sind also „knapp“ daneben. Richtig ist, dass es in 13,5 Prozent der Anzeigen zu Verurteilungen kommt. Das ist im Vergleich zu anderen Straftaten wie Diebstahl (4,8 %) oder Körperverletzung (10,8 %) ziemlich viel, sehr viel sogar, wenn man berücksichtigt, dass die Beweislage bei Vergewaltigung fast ausschließlich auf der Konstellation „Aussage gegen Aussage“ beruht und es daher besonders schwer zu beurteilen ist, wer von beiden die Wahrheit sagt: Das angebliche Opfer oder der vermeintliche Täter.

Ach ja, und dass die vermeintlich erschreckend hohe Zahl an Sexualstraftaten gerade einmal 0,8 % der gesamtdeutschen Kriminalität bei einer Aufklärungsquote von 81 % beträgt, kehrt Frau Schwarzer ebenso unter den Teppich, wie die Tatsache, dass die oben zitierte Zahl sowohl von Vergewaltigung als auch sexuelle Nötigung erfasst und der Anteil der Vergewaltigungen bundesweit gerade einmal 1.445 Fälle betrug. Übrigens sind 7 % der Tatverdächtigen Frauen.

Und wenn wir gerade im Dschungelcamp der Zahlen sind: Interessant ist doch auch, dass immerhin 7 % aller Vergewaltigungsanzeigen laut polizeilicher Kriminalstatistik in der Justiz als erwiesene (!) Falschbeschuldigungen gewertet und strafrechtlich verfolgt werden. Dabei indizieren zahlreiche ideologisch gänzlich unverdächtige und seriöse Studien, dass die wirkliche Zahl sogar noch deutlich darüber liegen dürfte: Wie etwa die des rechtsmedizinischen Instituts Hamburg, das die größte deutsche Opferambulanz betreibt und die Falschbelastungsquote in 27 Prozent der Fälle nachweisen konnte, in denen sich die angeblich Vergewaltigten ihre Verletzungen selbst zugefügt hatten. Selbst Polizeibehörden gehen davon aus, dass die Falschbelastungsquote bei Sexualdelikten deutlich höher liegt, so etwa eine Sachbearbeiterbefragung des LKA Bayern, wonach die erfahrenen Ermittler den Falschbelastungsanteil auf 33,4% schätzen.

Apropos Falschbeschuldigung: Laut Alice Schwarzer scheint es gänzlich unskandalös zu sein, dass ihr neuer Schützling Lohfink, die ansonsten wohl gegen all das steht, wofür die Frauenrechtlerin Schwarzer gekämpft hat, die Vergewaltigung frei erfunden hatte.

Zur Erinnerung: Nach dem vom Gericht eigens zur Aufklärung herangezogenen Sachverständigengutachten war eine Manipulation durch KO-Tropfen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen. Das vermeintliche Opfer Lohfink war in der umfassend auf Video festgehaltenen Nacht wach, ansprechbar und vollständig orientiert. Sie gab an, ihre Gynäkologin hätte nach der angeblichen Tat schwere Verletzungen bei ihr diagnostiziert, was sich als Lüge entpuppte. Nach der vermeintlichen Vergewaltigung bestellte sie gemeinsam mit den „Tätern“ eine Pizza und verabredete sich mit einem von Ihnen am nächsten Abend zum einvernehmlichen Sex. Sie selbst hatte zunächst von einvernehmlichem Sex gesprochen, dann von einer Vergewaltigung, dann von KO-Tropfen.

Ob Frau Lohfink ihre Sexpartner falsch bezichtigt hat, um nach der Verbreitung der Sexvideos ihren Ruf zu schützen, so wie es die Staatsanwaltschaft vermutete? In ihrem letzten Wort betonte die Angeklagte jedenfalls, sie sei nicht hier, um berühmt zu werden – nun ja, zu spät.

Denn unter vielen hat sich nun auch die EMMA-Herausgeberin Schwarzer dem „Team Gina-Lisa“ angeschlossen und instrumentalisiert sie fleißig, um pauschal gegen die „Vergewaltiger-Spezies“ Mann zu konspirieren – ohne Akten- und Sachverstand. Man kann auch sagen: Blanker sexistischer Männerhass ohne Sinn und Verstand. Ist das nicht der eigentliche Skandal!?

Skandalös ist indes auch die Tatsache, dass Täter(innen) von Falschbeschuldigungen im Sexualstrafrecht quasi nie eine Strafverfolgung zu befürchten haben – Im Gegensatz zu kleinen Schwarzfahrern und Kiffern, wo Gerichte und Staatsanwaltschaften mit aller Härte des Gesetzes zuschlagen. Die Justiz will nämlich trotz der eklatanten Fallzahlen rund um Falschbeschuldigungen um jeden Preis vermeiden, dass wahre Opfer von Sexualstraftaten von einer all zu harten Gangart gegen mögliche Zweifel am Wahrheitsgehalt von belastenden Aussagen davon abgehalten werden, eine Strafanzeige gegen ihren Peiniger zu erstatten. Dass dem so ist, belegt genannte umfassende wissenschaftliche Studie des LKA Bayern aus der hervorgeht, dass Anzeigen wegen Vortäuschung oder falscher Verdächtigung - mit wenigen Ausnahmen - nur dann von der Polizei an die Staatsanwaltschaft überhaupt abgegeben werden, wenn das vermeintliche Opfer gesteht, den Sachverhalt falsch geschildert zu haben, oder die Beweislage bei Abschluss der Ermittlungen klar gegen die Aussagen des „Opfers“ spricht. Selbst in diesen Fällen wurden noch rund ein Viertel der Strafverfahren ohne Folgen für die mutmaßliche Täterin eingestellt. Es bleiben immer noch Verurteilungen des vermeintlichen „Opfers“ in 7 % der Fälle – meist zu milden Geldstrafen, was nicht viel ist im Vergleich zu den 2 bis 15 Jahren Knast, die dem fälschlich Beschuldigten drohen würden.

Mit anderen Worten: Dass die Berliner Justiz die Falschbeschuldigerin Lohfink strafrechtlich zur Verantwortung gezogen hat, war absolut richtig und vor allem das richtige Zeichen. Denn wer einen anderen unschuldig eines schweren, kaum nachweisbaren Verbrechens bezichtigt, um einen wie auch immer gearteten Vorteil zu erhaschen, sei es nur Rache oder eben eine Widerbelebung der eigenen TV-Präsenz, der verdient es, dafür bestraft zu werden.

Wenngleich im Falle einer Verurteilung der von Lohfink der Vergewaltigung bezichtigten Männer diese langjährige Freiheitsstrafen erwartet hätten, hatte die Berliner Justiz dennoch ein gewisses Verständnis für Frau Lohfink. Weil die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis kam, dass sich die beiden Männer durch die mutmaßliche Veröffentlichung der Videos ebenfalls strafbar gemacht hatten, wurde dies strafmildernd berücksichtigt. Man kam ihr mit einer milden Geldstrafe entgegen, die ihr ganz still und ohne öffentlichen Skandal postalisch als Strafbefehl zugestellt wurde.

Aber still ist halt alles andere als Frau Lohfinks Motto – Gleiches gilt für Alice Schwarzer.

Das könnte Sie auch interessieren
Strafrecht Sexualstrafrecht vor Gericht
Meinung Heiko Maas hat ein Sex-Problem
Experteninterviews Nein heißt nein - Die Reform des Sexualstrafrechts
Meinung Unmoralischer Sex jetzt endlich strafbar